Die universitäre Selbstverwaltung Bei der Verwaltung einer Hochschule sind ihre Mitglieder unmittelbar eingebunden. Diese werden in vier Gruppen unterteilt: Professoren, Wissenschaftlicher Mitarbeiter (WIMI), Administrativ-Technische Mitarbeiter ("Sonstige Mitarbeiter", SOMI) und natürlich Studierende. Jedes Mitglied einer dieser Gruppen wählt bei den jährlichen Uni-Wahlen die Vertreter seiner Gruppe in die verschiedenen Gremien, die sich dann (allermeistens) aus Vertretern aller vier Gruppen zusammensetzen. Deshalb wird eine so aufgebaute Universität auch Gruppenuniversität genannt (im Gegensatz zur bis in die 70er Jahre üblichen Universität der Ordinarien). Welche Gremien werden besetzt? Der Konvent ist das zentrale Gremium der Universität. Dort werden die grundlegenden Entscheidungen über die universitäre Hochschulpolitik gefällt; außerdem wird vom Konvent der Uni-Präsident bzw. die Unipräsidentin sowie deren Vertreter gewählt.
Der Fachbereichsrat ist das zentrale Beschlußgremium eines Fachbereiches und zuständig für Prüfungs- und Studienordnungen, Lehrangebot, Verteilung des Haushalts, Berufungsverhandlungen neuer und Bleibeverhandlungen alter Professoren und alles andere, das den einzelnen Fachbereich betrifft. |
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