Juni 1999

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Das neue HHG und die Auswirkungen auf den Fachbereich Informatik - 2.Teil

(cb) Kaum zu glauben: Da gibt es das neue Hessische Hochschulgesetz seit noch nicht mal einem Jahr und schon werden Änderungen kommen. Da nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Regierungswechsel in Hessen stattgefunden hat, wird das neue Gesetz nun durch die neue Regierung bereits verändert.

Was wird anders und an welchen Punkten greift die neue Regierung bereits ein?

Die universitätsinternen Strukturen wurden durch das Gesetz verändert. Zur Zeit gibt es den Senat, den Konvent und verschiedene Ständige Ausschüsse. Nach dem neuen Gesetz soll es den Konvent nicht mehr geben. Der neue Senat ist wesentlich kleiner als der alte, so daß ein Fachbereich nicht unbedingt in diesem Gremium vertreten ist. Die Mitglieder im Senat, wie auch in den Fachbereichsräten und im Studienausschuß werden durch Gruppenwahl bestimmt. Somit werden Fachbereiche gemäß des politischen Engagements ihrere Mitglieder vertreten sein, wobei zur Zeit im Fachbereich Informatik nur ganz wenige überfachbereichlich politisch organisiert sind. Diese Veränderung wird sicher Auswirkungen in der Universität haben, die man zur Zeit noch nicht richtig einschätzen kann.

Die Kompetenzen der einzelnen universitären Organe werden anders verteilt sein. Die Kompetenzen des Präsidenten und der Dekane werden größer, die Bedeutung des Senats und der Ständigen Ausschüsse werden geringer. Dies relativiert auch die neuen Verhältnisse der Zusammensetzungen. Gremien mit wenig Kompetenzen werden paritätischer (sprich fast alle Gruppen gleiche Anzahl) besetzt. So setzt sich der neue Senat normalerweise aus dem Unipräsident als Vorsitzendem, neun Professoren, drei Studierenden, drei Wissenschaftlichen Mitgliedern und drei administrativen Mitgliedern zusammen. In speziellen Entscheidungen ändert sich dieses Verhältnis auf 20 Profs, 20 Studies, 10 WiMis, 10 Admins. Auch im Senatsausschuß für Studium und Lehre ist die Besetzung wesentlich ausgewogener, vier Profs, vier Studies und zwei WiMis. Zusätzlich dazu gehören zwei VertreterInnen der Fachschaftskonferenz1 als beratende Mitglieder diesem Ausschuß an. Vergleichbar in den andren Senatsausschüssen, aber die sind für Studies nicht so interessant.

Leider muß man feststellen, daß sich die Besetzung zwar in Richtung Ausgewogenheit verändert hat, dafür aber die entsprechenden Gremien weniger, um nicht zu sagen keine echten Entscheidungen mehr treffen. Kurz gesagt: Studies dürfen zwar mehr mitreden, aber nur da, wo es nichts ausrichtet. Schauen wir mal, was daraus wird. Positiv ist schon, daß in Hessen endlich "das Mehrheitsgesetz" für Profs gefallen ist, wenn auch in den falschen Gremien!

Als ersten Eingriff durch die neue Regierung wird die Zusammensetzung wieder verändert. Vor allem das Gremium, das den Präsidenten wählt, soll wieder die Professorenmehrheit erhalten. (Ist zwar im Gesetz bereits so, aber ich hatte schon lange den Verdacht, daß die Addition nicht wirklich von jedem beherrscht wird.) Vermutlich will die neue Regierung zu alten Verhältnissen mit größerer Profmehrheit zurück.

Die Besetzung in den Fachbereichsräten hat sich nicht wesentlich geändert: Fachbereiche mit 20 oder mehr Profs haben einen Fachbereichsrat mit zehn Profs, fünf Studies, drei WiMis und einem Administrativem Mitglied. Bei kleineren Fachbereichen (die es eigentlich nicht geben soll) sind es sieben Profs, drei Studies, zwei WiMis und ein administratives Mitglied.

Nun mal weg von den uniinternen Strukturen: In Zukunft muß jeder Studierende des Grundstudiums einen Mentor (betreuenden Prof) im Fachbereich haben. Der Fachbereich Informatik hat bereits eine Zuordnung vorgenommen, die sicher in den nächsten Wochen öffentlich ausgehängt wird.

Es soll in Zukunft ein Teilzeitstudium (für die Arbeitenden unter uns) und ein Probestudium geben. Wie diese beiden Studiengänge aussehen sollen, weiß vermutlich noch niemand.

Okay, soviel diesmal, die Teile drei bis 91 sind bereits in Planung.