Mai 2000

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Prüfungsordnung verstehen in 6 Seiten!

(cb) Nachdem die neuen Versionen der Studien- und Prüfungsordnung jetzt circa ein Jahr änderungsfrei überstanden haben, ist wohl die Zeit gekommen, die Sektflaschen knallen zu lassen und endlich eine Zusammenfassung zu schreiben!

Das Vordiplom

Das Grundstudium gliedert sich in fünf Bereiche auf:

  • Praktische Informatik
  • Technische Informatik
  • Theoretische Informatik
  • Mathematik
  • Nebenfach
In all diesen Bereichen ist zur Erlangung des Vordiploms eine Prüfung abzulegen. Die Prüfungen dauern mindestens 20 Minuten und maximal 40 Minuten, das Nebenfach ist da eine Ausnahme, hier darf eine Prüfung auch nur 15 Minuten dauern. Die Höchstdauer von 40 Minuten ist aber auch hier festgelegt! DPO §9(3) Diese Prüfungsdauern gelten exakt so auch für das Hauptstudium.

Zur Anmeldung einer Prüfung müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Diese sind einerseits allgemeiner Natur (Nachweis der Immatrikulation, Abi-Zeugnis, und so Sachen) DPO §7(2) und zu jeder Prüfung eine fachliche Qualifikation.

Nun also mal konkret:

Praktische Informatik:

Der Prüfungsstoff der Vordiplomsprüfung in Praktischer Informatik umfaßt die Veranstaltungen Praktische Informatik I, Praktische Informatik II und das Praktikum Praktische Informatik. DPO §19(1)1. Die oben erwähnten fachlichen Anmeldevorraussetzungen sind in diesem Fall ein Schein zu obigen drei Veranstaltungen. Welchen ihr da nehmt, ist eigentlich eure Sache. DPO §18(2)1.

Technische Informatik:

Auch hier besteht der Prüfungsstoff aus allen drei Veranstaltungen Technische Informatik I, Technische Informatik II und dem Praktikum Technische Informatik. DPO §19(1)2. Zur Zulassung muß auch hier nur eine dieser drei Veranstaltungen mit einem Schein nachgewiesen werden. DPO §18(2)2.

Da ihr unter allen zum Vordiplom abgegebenen Scheinen aus den drei Informatikfächern einen Praktikumsschein abgeben müßt DPO §18(2), letzter Satz, ist es besonders praktisch, wenn einer der beiden eben erwähnten Anmeldescheine ein Praktikumsschein ist. Falls ihr den nicht abgebt, weil ihr eventuell noch keinen habt, müßt ihr bei einer späteren Prüfungsanmeldung zwei Scheine abgeben, einmal den Praktikumsschein und den Schein, der die fachliche Qualifikation nachweist.

Theoretische Informatik:

Der Prüfungsstoff besteht aus der Theoretischen Informatik I und der Theoretischen Informatik II. DPO §19(1)3. Zur Anmeldung ist nur einer dieser beiden Scheine abzugeben.

Mathematik:

Der Prüfungsstoff ist hier ein bißchen freier auszusuchen. Man muß sich zwei Veranstaltungen aus den folgenden drei angebotenen aussuchen:
  • Stochastik
  • Diskrete Mathematik
  • Wahlpflichtfach (hier habt ihr nochmal die Wahl für eine Veranstaltung aus Analysis II, Numerische Mathematik und Mathematische Logik/Logik für Informatiker)
Die Prüfung basiert immer auf den Inhalten der Veranstaltungen Analysis I und Lineare Algebra I. DPO §19(1)4. Zur Anmeldung sind zwei Scheine abzugeben, die nicht mit den beiden als Prüfungsstoff angegeben Veranstaltungen übereinstimmen dürfen. Auf Mathe: Die Menge der Fächer, die durch Anmeldescheine abgedeckt sind, und die Menge der Fächer die Prüfungsstoff sind, müssen disjunkt sein. DPO §18(3)
Ein dritter Schein der Mathematik muß spätestens zur Anmeldung der letzten Vordiplomsteilprüfung abgegeben werden. Dieser muß zu einer Veranstaltung sein, zu der noch kein Schein abgegeben wurde. Ob diese Veranstaltung bereits Prüfungsstoff war, ist egal! DPO §18(2)3., letzter Satz

Nebenfach:

Das ist jetzt nicht mehr so einfach zu sagen. Ihr habt die Möglichkeit, euch ein Nebenfach auszusuchen. Für eine Menge Fächer gibt es da Regelungen, so für Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Experimentelle Physik, Geographie, Geophysik, Linguistik, Mathematik, Medizin, Meteorologie, Pädagogik, Philosophie, Politologie, Soziologie, evangelische bzw. katholische Theologie und Volkswirtschaftslehre. Die genauen Regelungen sind jetzt abhängig vom gewählten Nebenfach. Genaueres in der Studienordnung. StO III 1.1(3) Auflistung der einzelnen Fächer. Für ein Fach, das ihr nicht in der Liste gefunden habt, gibt es die Möglichkeit, daß ihr einen Einzelantrag stellen könnt. DPO §19(1)5, letzter Absatz Das ist auch schon recht oft passiert und hat auch meistens geklappt!

Prinzipielle Regelungen für ein Nebenfach sind:

  • Veranstaltungen im Umfang von ungefähr 15 SWS
  • zwei Scheine als Zulassungsvoraussetzung
  • eine mündliche Vordiplomsprüfung zwischen 15 und 40 Minuten
StO III 1.1(3) erster Absatz

Medizin wird dieses Jahr vermutlich zum letzten Mal angeboten, falls ihr das unbedingt machen wollt, meldet euch schnellstmöglich bei uns! Bei Linguistik gibt es bei allen Fachrichtungen außer der Germanistik zur Zeit Schwierigkeiten, falls ihr das vorhabt, solltet ihr auch mit uns Kontakt aufnehmen!

Euer Vordiplom setzt sich also aus den Noten dieser fünf Teilprüfungen zusammen. Da wird einfach die Durchschnittsnote gebildet. DPO §20(1) Prüfungen kann man jetzt dummerweise auch ‚nicht bestehen‘, was dann? Naja die Welt geht nicht gleich unter! Eine Teilprüfungen ist bestanden, wenn sie mit der Note 4 oder besser bewertet wird. DPO §14(1) Damit man das Vordiplom bestanden hat, muß man alle Teilprüfungen bestanden haben. DPO §14(2) Besteht man nun nicht, so gelten folgende Regelungen für alle Prüfungen mit Ausnahme des Nebenfachs. Jede einzelne Fachprüfung darf maximal zweimal wiederholt werden und insgesamt dürfen maximal drei Fachprüfungen ‚nicht bestanden‘ werden, DPO §15(1) Eine Wiederholungsprüfung muß innerhalb von vier Monaten nach dem Nichtbestehen abgelegt werden. DPO §15(2)

Das Nebenfach wird unabhängig betrachtet. Die Nebenfachprüfung darf maximal zweimal wiederholt werden. Eine Ausnahme sind die Fächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre, hier gelten die Regelungen der Diplomprüfungsordnung des dortigen Fachbereichs! DPO §15(3)

Falls man mit diesen Wiederholungsprüfungen auch nicht zu einer bestandenen Teilprüfung kommt, hat man das Vordiplom endgültig nicht bestanden. DPO §14(3)1. und 2. Dies hat zur Folge, daß man an keiner deutschen Hochschule mehr Informatik studieren kann, das Studium an einer Fachhhochschule kann noch möglich sein, da kommt es wohl auf die FH an!

Das Diplom

Das Studium gliedert sich jetzt nur noch in vier Bereiche auf:
  • Praktische/Technische Informatik
  • Theoretische Informatik
  • Nebenfach und
  • das Vertiefungsfach, hier ist Theoretische Informatik oder Praktische/Technische Informatik zu wählen.
Zusätzlich zu den Prüfungen, die in jedem dieser Bereiche anfallen, ist noch eine Diplomarbeit zu schreiben, diese ist ebenfalls eine Teilleistung des Diploms.

Im Hauptstudium werden die beiden großen Bereiche Praktische/Technische Informatik und Theoretische Informatik in Teilgebiete unterteilt.

Die Praktische Informatik gliedert sich in:

  • PT1 Systemstrukturen
  • PT2 Programmiermethodik und Modelle
  • PT3 Architektur von Rechensystemen
StO III.1.2(1)

Die Theoretische Informatik gliedert sich in:

  • T1 Formale Sprachen und Automaten
  • T2 Komplexität
  • T3 Algorithmen
StO III 1.2(2)

Praktische/Technische Informatik:

Man muß Veranstaltungen im Umfang von 18 SWS absolvieren. StO III 1.2(1) Der Prüfungsstoff umfaßt 12 SWS DPO §24(1)1. und zur Anmeldung der Prüfung muß ein Schein im Umfang von 2 bzw. 4 SWS abgegeben werden. DPO §23(2)1. Prüfungsstoff und Schein müssen verschieden sein. DPO §24(1)1.

Theoretische Informatik:

Man muß Veranstaltungen im Umfang von 18 SWS absolvieren. StO III 1.2(2) Der Prüfungsstoff umfaßt 12 SWS DPO §24(1)2. und zur Anmeldung der Prüfung muß ein Schein im Umfang von 4 bzw. 2 SWS abgegeben werden. DPO §23(2)2. Prüfungsstoff und Schein müssen verschieden sein. DPO §24(1)2.

Hier liegt eine Kopplung der beiden Anmeldescheine vor. Wenn man in einem der beiden Fächer nur 2 SWS mit Scheinen nachweist, so muß man im anderen Fach entsprechend 4 SWS nachweisen.

Vertiefungsfach:

Hier muß man sich zwischen Theoretische Informatik und Praktische/Technische Informatik entscheiden. Man muß Veranstaltungen im Umfang von 18 SWS absolvieren. StO III 1.2(3) Der Prüfungsstoff umfaßt 12 SWS, wobei dieser Stoff verschieden zum Prüfungsstoff in den Fachprüfungen und den dort eingereichten Scheinen zur Anmeldung sein muß. Zusätzlich dazu müssen 6 SWS aus einem Teilgebiet sein. DPO §24(1)3. Zur Anmeldung der Prüfung muß ein Schein im Umfang von 4 SWS abgegeben werden. DPO §23(2)3. Hier darf sich der Prüfungsstoff mit dem Stoff des Anmeldescheins überdecken! (Nur so als Tip)

Unter allen Scheinen, die ihr für obige drei Prüfungen abgebt, muß ein Praktikumsschein und ein Seminarschein sein! DPO §23(2) letzter Satz

Nebenfach:

Es gibt natürlich für alle geregelten Nebenfächer des Grundstudiums auch Regelungen für das Hauptstudium. Genauer zu finden in StO III 1.2(4) Prinzipielle Regelungen für ein Nebenfach sind:
  • Veranstaltungen im Umfang von ungefähr 12 SWS.
  • ein Schein als Zulassungsvoraussetzung und
  • eine mündliche oder schriftliche Diplomsprüfung zwischen 15 und 40 Minuten.
StO III 1.2(4) erster Absatz

Bei einem ungeregelten Nebenfach empfiehlt es sich, bereits im Grundstudium einem Plan für euer ganzes Studium vorzulegen und genehmigen zu lassen, damit habt ihr die Sicherheit, daß der entsprechende Fachbereich euch eurer Nebenfach so zusichert! Diese Anträge sind personenbezogen!

Diplomarbeit:

Man muß für das Diplom eine Diplomarbeit anfertigen. In der Regel wird diese Arbeit von einem unserer Professoren betreut. DPO §11(2) Diplomarbeiten sind normalerweise Einzelarbeiten. DPO §11(1),(7) Man muß eine Diplomarbeit im Prüfungsamt anmelden und hat ab diesem Tag eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten, diese Zeit kann auf Antrag vom Prüfungsausschuß um 3 Monate verlängert werden. DPO §11(5),(8) Man muß vier Exemplare der Arbeit abgeben DPO §11(10) und diese müssen gewissen Regeln gehorchen, so z.B. müssen Seitenzahlen und eine Zusammenfassung vorhanden sein, ebenso eine Erklärung über die eigenständige Arbeit und die benutzten Hilfsmittel. DPO §11(19),(11) Die Diplomarbeit wird von mindestens zwei Prüfern innerhalb von vier Wochen bewertet. DPO §11(3) Die Note der Diplomarbeit errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der einzelnen Prüfer. DPO §11(12)

Auch im Diplom berechnet sich die Gesamtnoten aus dem Durchschnitt der Noten der Teilprüfungen, wobei die Diplomarbeit doppelt gewertet wird, also (Summe aller Prüfungsergebnisse+2•Note der Diplomarbeit)/6. DPO §2(1) Bestehen bzw. Nichtbestehen ist wie im Grundstudium geregelt. Man darf maximal drei Einzelprüfungen nicht bestehen, beim vierten Nichtbestehen ist endgültig Schluß! In einem Teilfach darf man maximal zweimal nicht bestehen, auch hier ist beim dritten Mal Schluß! Die Diplomarbeit darf nur einmal wiederholt werden! DPO §14 (3)

Im Hauptstudium gibt es zur Beschleunigung der Studienzeiten Freiversuchsregelungen. D.h. wenn Prüfungen zu gewissen Zeiten ablaufen (vor oder im 9. Semester), dann werden sie bei Nichtbestehen als nicht unternommen betrachtet. Man tut einfach so, als wäre das nie passiert! Man kann einen Freiversuch natürlich nur einmal machen! Auch zur Notenverbesserung kann man Freiversuche benutzen. Man kann, wenn einem die Note zu schlecht ist, eine Prüfung nochmal machen und sucht sich die bessere Note aus! DPO §25 Insgesamt ist die Regelung etwas schwierig, so daß ich euch rate, bei uns nachzufragen, um Details gegebenenfalls zu klären!

Die wichtigsten Fragen habe ich sicher bedacht, falls was fehlt, tut es mir leid und ich liefere es auf Rückfrage gerne in der nächsten Q&D nach. Falls ihr Schwierigkeiten mit euren Prüfungsanmeldungen habt, oder euch einfach nicht sicher seid, sprecht uns gerne an, wir versuchen euch so gut wir können zu helfen!