Allgemeines
Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen dieser Ordnung gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer. Männer
führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der männlichen
Form.
Referenzen
Dieser Studienordnung liegen folgende Dokumente zugrunde:
PO Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität
für die Diplomprüfung in Informatik vom 8. Juli 1996
MN Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 26.Mai 1993 (Abl.1/94)
VBW Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main für die Diplomprüfungen in Volkswirtschaftslehre,
Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik vom 28.04.1994
(ABl. 9/94, S. 788 ff.)
Abkürzungsverzeichnis
SWS = Semesterwochenstunden
Lehrformen: V Vorlesung GK Grundkurs
Ü Übung KO Kolloquium
S Seminar
P Proseminar
PR Praktikum
Status der Veranstaltung:
PF Pflichtveranstaltung : muß auf jeden Fall belegt werden.
WPF Wahlpflichtveranstaltung: Eine oder mehrere der aufgeführten Veranstaltungen müssen belegt werden.
empf empfohlene Veranstaltung
Leistungsnachweise: LSR Leistungsschein über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme
(vgl. III.8) LS Leistungsschein über erfolgreiche Teilnahme
LSB Leistungsschein mit Benotung
LP Leistungspunkte
TLN Teilleistungsnachweis
KL Klausur
PKL Punkteklausur
Inhaltsverzeichnis
I Ziele des Studiums
I.1 Allgemeine und wissenschaftsorientierte Ziele
I.2 Tätigkeitsfeldorientierte Ziele
II Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums
II.1 Studienvoraussetzungen
II.1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen
II.1.2 Nützliche Voraussetzungen
II.2 Studienorganisation
II.2.1 Studienbeginn
II.2.2 Studiendauer
II.2.3 Studienabschnitte
II.2.4 Hinweise auf Aufbau- und Ergänzungsstudium
III Gestaltung und Gliederung des Studiums
III.1 Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Studiums
III.1.1 Studienplan im Grundstudium
III.1.2 Studienplan im Hauptstudium
III.2 Lehr- und Lernformen im Fachbereich Informatik
III.3 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte
III.4 Prüfungen
III.5 Durchführung der Prüfungen
III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen
III.7 Abschlußgrad
III.8 Leistungsnachweise
III.8.1 Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen
III.8.2 Leistungsnachweise als studienbegleitende Prüfungsteile
III.8.3 Vergabe der Leistungsnachweise
III.8.4 Form der Bescheinigung
III.8.5 Sammelbescheinigung
IV Ergänzende Bestimmungen
IV.1 Studienberatung
IV.1.1 Studienfachberatung des Fachbereichs
IV.1.2 Allgemeine Studienberatung
IV.1.3 Orientierungsveranstaltungen
IV.1.4 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
IV.2 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
IV.2.1 Grundlage der Studienordnung
IV.3 Schlußbestimmungen
IV.3.1 Überprüfung der Studienordnung
IV.3.2 Inkrafttreten
IV.3.3 Übergangsregelung
Anhang 1 Beispiel für einen Studienplan Informatik, Grundstudium
Anhang 2 Leistungsschein über erfolgreiche Teilnahme
Anhang 3 Leistungsschein über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme
Anhang 4 Antrag auf die Diplomvorprüfung
Anhang 5 Antrag auf die Diplomprüfung
Anhang 6 Kriterien für die Beantragung eines noch nicht geregelten Nebenfachs für den Diplomstudiengang Informatik
Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen - insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von elektronischen Rechenanlagen und Kommunikationsnetzen. Sie bildet zusammen mit der Technik der Informationssysteme die Grundpfeiler der Informationsverarbeitung.
Die Informatik befaßt sich daher mit Informationssystemen besonders im Hinblick auf:
Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Informatik ist daher auf der einen Seite formaler und erkenntnistheoretischer Natur und schließt auf der anderen Seite auch die ingenieurwissenschaftliche Komponente des Entwurfs und der Herstellung praktisch umsetzbarer Anwendersysteme mit ein. Das Studium der Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll schwerpunktmäßig die Grundlagen und Methodik beider Bereiche vermitteln.
Es wird daher gebildet durch Fächer aus den Gebieten der
(z.B. Datenstrukturen, Datenbanken, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Künstliche Intelligenz, Verteilte Systeme, Computergrafik und computerunterstützter Entwurf)
(z.B. Architektur von Rechensystemen, Rechnertechnologie, Entwurfsmethodik, eingebettete Systeme, Künstliche Neuronale Netze)
(z.B. Formale Sprachen und Automaten, Komplexität, Algorithmen)
Zum Studium der Informatik an der J. W. Goethe-Universität gehören weiterhin Veranstaltungen u. a. des Fachbereichs Mathematik, in denen die wichtigsten Grundkenntnisse, Beweisverfahren und Arbeitstechniken der Mathematik vermittelt werden, soweit sie für die Informatik von Belang sind.
Das Studium umfaßt auch Veranstaltungen zur Reflexion über
gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik.Darüber hinaus
muß ein Nebenfach gewählt werden. Es bestehen Nebenfachvereinbarungen
für
| Betriebswirtschaftslehre | Medizin |
| Biologie | Meteorologie |
| Experimentelle Physik | Pädagogik |
| Geographie | Philosophie |
| Geophysik | Politologie |
| Amerikanistik mit Schwerpunkt Linguistik | Soziologie |
| Anglistik mit Schwerpunkt Linguistik | Evangelische Theologie |
| Germanistik mit Schwerpunkt Linguistik | Katholische Theologie |
| Romanistik mit Schwerpunkt Linguistik | Volkswirtschaftslehre |
| Mathematik |
Andere Nebenfächer können auf Antrag durch den Fachbereichsrat
im Einzelfall zugelassen werden, siehe § 19 Abs. 2
der PO und Anhang 6.
Für Diplom-Informatikerinnen bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten überall da, wo Informationssysteme entwickelt oder angewendet wird. Informatikerinnen tragen dazu bei, die Informationsverarbeitung und -vermittlung im privaten, öffentlichen und kommerziellen Bereich zu ermöglichen und effizienter zu gestalten. Das Studium der Informatik an der J. W. Goethe-Universität in Frankfurt soll die Absolventinnen für folgende Tätigkeitsbereiche qualifizieren:
Der weitaus größte Bedarf an Informatikerinnen besteht im Bereich der Anwendungen, Organisation und Beratung, und zwar vor allem auf dem Gebiet mathematisch-technischer, ingenieurwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Anwendungen, sowie für Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, im Rechtswesen, in der Medizin und im Bildungswesen.
II Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums
Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung müssen für das Studium der Informatik keine besonderen Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Für die Durchführung des Studiums sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse förderlich:
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Der Studienordnung liegt einschließlich aller Prüfungen eine Studienzeit von neun Semestern zugrunde. Die an der Ausbildung beteiligten Fachbereiche stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden in der Regel ermöglicht, das Studium innerhalb der angegebenen Semesterzahl erfolgreich abzuschließen.
Das Studium ist unterteilt in das
einschließlich aller Prüfungsleistungen.
Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang kann fortgesetzt
werden mit einem Promotionsstudium (vgl. Promotionsordnung MN
)
Das Grund/Hauptstudium gliedert sich in
Das Nebenfach bietet die Möglichkeit, zusätzlich zum informationstechnischen Wissen auch inhaltliche Grundlagen aus einem der Gebiete zu erwerben, in denen Informatik angewendet wird. Dies macht es nicht nur leichter, das Informatikwissen dort einzusetzen, sondern führt auch zu einer stärkeren Akzeptanz bei den Anwendern.
Die folgenden Studienpläne beschreiben die inhaltlichen Anforderungen und den möglichen zeitlichen Ablauf eines typischen Studiums. Im Anhang findet sich zusätzlich ein Beispiel für die mögliche Gestaltung des Grundstudiums.
Die Veranstaltungen des Grundstudiums dienen der Einführung in das Studium der Informatik. Es werden die wichtigsten Grundkenntnisse, Konzepte, Beweisverfahren und Arbeitstechniken vermittelt. Das Grundstudium bildet die Grundlage für das weitere Studium und dient zur Orientierung.
Diese Studienordnung enthält nur Veranstaltungen, die nötig sind, um die für die Diplomvorprüfung unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird empfohlen, durch den Besuch weiterer Veranstaltungen und durch selbständiges Arbeiten mit Literatur diese Kenntnisse zu erweitern und das Verständnis zu vertiefen.
Alle Veranstaltungen im folgenden Studienplan sind verpflichtend
und werden im Rahmen der Diplomvorprüfungen abgeprüft.
| (1) Grundstudium Informatik (40 SWS, 4 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü | Praktische Informatik 1 | 1 | 4+2 | PF | LS | |
| V+Ü | Praktische Informatik 2 | 2 | 3+1 | PF | LS | * |
| PR | Praktikum Prakt. Informatik | 2 | 4 | PF | LSR | |
| V+Ü | Technische Informatik 1 | 1 | 3+1 | PF | LS | |
| V+Ü | Technische Informatik 2 | 2 | 3+1 | PF | LS | * |
| PR | Praktikum Techn. Informatik | 3 | 4 | PF | LSR | |
| V+Ü | Theoretische Informatik 1 | 3 | 4+2 | PF | LS | |
| V+Ü | Theoretische Informatik 2 | 4 | 4+2 | PF | LS | * |
| P | Proseminar | 4 | 2 | PF | LSR | |
| * Es muß jeweils mindestens einer der (drei bzw. zwei) Leistungsscheine erworben werden.
Mindestens einer der LS muß ein LS zu einem Praktikum sein. | ||||||
Themen in "Praktische Informatik 1" und "Praktische Informatik 2" sind algorithmische Grundlagen der Programmierung, Programmiersprachen und Übersetzerbau, Programmierumgebungen, werkzeuge, -modelle und -paradigmen, Systemprogrammierung, Betriebssysteme und Datenbanken.
In "Technische Informatik 1" und "Technische Informatik 2" sind die Themen elektrotechnische und physikalische Grundlagen, Elektronik, Schaltnetze, Schaltwerke, Codierung, Rechnerorganisation und Rechnerarchitekturen.
In "Theoretische Informatik 1" und in "Theoretische Informatik 2" werden Datenstrukturen, effiziente Algorithmen, Komplexitätstheorie, Automatentheorie und formale Sprachen behandelt.
In den Praktika sollen die in den entsprechenden Veranstaltungen erlernten Konzepte praktisch erprobt und neue Verfahren erlernt werden.
In dem Proseminar, vorzugsweise zum Thema "Gesellschaft und
Informatik", sollen Fragestellungen auf der Basis von wissenschaftlicher
Literatur aufgearbeitet und präsentiert werden.
| (2) Veranstaltungen in Mathematik (30 bzw. 32 SWS, 3 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü | Lineare Algebra I | PF | ||||
| V+Ü | Analysis I | PF | ||||
| V+Ü | Stochastik | PF | ||||
| V+Ü | Diskrete Mathematik | PF | ||||
| V+Ü | Analysis II f. Informatiker | WPF | ||||
| V+Ü | Math. Logik I /
Logik f. Informatiker | WPF | ||||
| V+Ü | Numerische Mathematik | WPF | ||||
| Die Liste der Wahlpflichtveranstaltungen kann in Zukunft erweitert werden. Die Erweiterungen sind zwischen den FB Informatik und Mathematik abzustimmen. | ||||||
| * Von allen fünf geforderten Veranstaltungen (vier Pflicht- und eine Wahlpflichtveranstaltung) müssen drei Veranstaltungen mit Leistungsscheinen nachgewiesen werden; die restlichen zwei werden in der Diplomvorprüfung Mathematik geprüft. | ||||||
.
| (3) | Veranstaltungen im Nebenfach |
Allgemeine Grundanforderungen an ein Nebenfach sind
Unabhängig von diesen generellen Anforderungen, die für nicht geregelte Nebenfächer gilt (vgl. Anhang 6), wurden für verschiedene Nebenfächer Vereinbarungen mit den entsprechenden Fachbereichen getroffen.
Folgende Regelungen existieren:
| Betriebswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü | Grundzüge der Güterwirtschaft | 1 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| V+Ü | Grundzüge der Finanzwirtschaft | 2 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| V+Ü | Grundzüge der Unternehmensrechnung | 3 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| Die Punktsumme der drei 90-minütigen Klausuren muß mindestens 30 sein. | ||||||
| Biologie (17 bzw. 21 SWS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+PR
+S | Einführung in die Biologie I
integrierte Blockveranstaltung | 3 | 14 | PF | LS | |
| V | Biologie der Mikroorganismen und Viren | 3 | 4 | WPF | zusätzlich bei Wahl von Mikrobiologie als Schwerpunkt | |
| Geographie (17 SWS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Einführung in die Anthropogeographie | PF | incl. 1 Exkursionstag | ||||
| Einführung in die physische Geographie | PF | incl. 1 Exkursionstag | ||||
| Angewandte Geographie | WPF | 2 LSB | Die erfolgreiche Teilnahme an beiden obigen Übungen | |||
| oder | ||||||
| Physische Geographie
mit | WPF | 2 LSB | ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem der beiden Proseminare | |||
| Ü Physisch-geograph. Untersuchungsmethoden im Gelände (Blockveranst. Im SS) und | ||||||
| Ü Karte und Luftbild als Arbeitsmittel in der Geographie | ||||||
| 8 Exkursionstage | PF | |||||
| Geophysik (12 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Einführung in die Geophysik I | PF | LS* | ||||
| Einführung in die Geophysik II | PF | LS* | ||||
| Geophysikalisches Feldpraktikum | PF | LS | ||||
| eine weiterführende Vorlesung, Z.B. Figur und Schwerefeld der Erde, Magnetfeld der Erde, Seismologie | WPF | |||||
| * wahlweise, ein Schein davon muß erworben werden | ||||||
| Linguistik (Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanistik) (16 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Einführung in die Linguistik | PF | LS | ||||
| P,S,V | Proseminare, Seminare und Vorlesungen aus den im Hauptstudium näher beschriebenen Themen. | WPF | 1 LS | |||
| Mathematik (12 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü V+Ü | Zwei der Vorlesungen des 2. Studienjahres zur | 3,4 | 4+2 4+2 | WPF WPF | Jeweils eine der im Informatik- Grundstudium nicht gewählten Veranstaltungen | |
| Optimierungstheorie, Statistik, Mathemat. Logik, Numerik, Algorithmentheorie, Algebra, Analysis II oder Lineare Algebra II | ||||||
| Medizin (18 SWS, 1 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung |
|
| Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Kursus der pharmazeutische und medizinische Terminologie | ||||||
| Grundlagen der Anatomie und Physiologie I | ||||||
| Grundlagen der Anatomie und Physiologie II | ||||||
| Das Gesundheitsversorgungssystem der BRD | ||||||
| Einführung in die pathologische Physiologie I | ||||||
| Biophysikalische Chemie I | LS* | * einer davon muß durch | ||||
| Pharmakologie I | Klausur oder mündl. | |||||
| Medizinische Mikrobiologie einschl. Hygiene | ||||||
| Grundlagen der pharmazeutischen Biologie I | ||||||
| Einführung in die pathologische Physiologie II | ||||||
| Biophysikalische Chemie II | LS* | |||||
| Pharmakologie II | ||||||
| Grundlagen der pharmazeutischen Biologie II | ||||||
| +) Diese Lehrveranstaltungen des Grundstudiums werden vom Fachbereich 15 (Biochemie, Pharmazie und Lebensmitteltechnologie) am Niederurseler Hang angeboten. | ||||||
| Meteorologie (12 SWS, 1 LS, 3TLN) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü | Einführung in die Meteorologie I,II,III | PF | 3 TLN | Es müssen alle drei TLN erworben werden. | ||
| PR | Meteorologisches Instrumentenpraktikum | PF | LS | |||
| V | Wetterbesprechung | PF | ||||
| Pädagogik (15 SWS, 2 LS) | |
| Insgesamt sind 15 SWS zu belegen, bei denen 2 LS erworben werden müssen | |
| Allgemeine Erziehungswissenschaft | (mind. ein Schein muß aus diesem Gebiet erworben werden) |
| |
| Berufsfeldbezogene Studienrichtungen | |
|
|
| Philosophie (14 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V, P | Theoretische Philosophie | 1-4 | 2 | PF | LS* | * es sind insgesamt 2 LS |
| V, P | Wissenschaftstheorie | 1-4 | 2 | PF | LS* | erforderlich |
| P | Logik I | 1-4 | 2 | PF | LS* | |
| P | Logik II | 1-4 | 2 | PF | LS* | |
| V, P | Ethik | 1-4 | 2 | PF | LS* | |
| V, P | Thema nach Wahl | 1-4 | 4 | WPF | LS* | |
| Experimentelle Physik (16 SWS, 2 LSR) | |||||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | |||||
| V+Ü | Einführung in die Physik I: Kräfte und Felder | 1 | 3+1 | PF | |||||||
| V+Ü | Einführung in die Physik II: Materie und Strahlung | 2 | 3+1 | PF | |||||||
| PR | Physikalisches Anfängerpraktikum I | 3 | 4 | PF | LSR | ||||||
| PR | Physikalisches Anfängerpraktikum II (Elektrizitätslehre) | 4 | 4 | PF | LSR | ||||||
| Politologie (16-18 SWS, 2 LS) | ||||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | ||||
| GK | Grundkurs Soziologie in | 1,2 | WPF | |||||||
| ||||||||||
| Die Teilprüfung zum | |||||||||
| Vordiplom erstreckt | |||||||||
| sich auf zwei der Teil- | |||||||||
| gebiete | |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| GK | Grundkurs Politologie in | 1,2 | WPF | |||||||
| Die Teilprüfung zum
Vordiplom erstreckt sich auf zwei der Teil- | |||||||||
| gebiete | |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
P,GK | Grundlagen, Grundbegriffe und -probleme von Statistik für sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden | 2-4 | WPF | 1 LS | ||||||
P,Ü | zwei weitere Proseminare/Übungen über Veranstaltungen aus den obigen Teilgebieten | 2-4 | WPF | 1 LS | ||||||
| Soziologie (16-18 SWS, 2 LS) |
| Veranstaltungen wie im Nebenfach Politologie, nur die beiden weiteren Proseminare/Übungen im Umfang von 4-6 SWS müssen aus Veranstaltungen aus den Teilgebieten der Soziologie stammen. |
| Evangelische Theologie (15 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Bibelkunde: Altes Testament | 1-4 | PF | ||||
| Neues Testament | 1-4 | PF | ||||
| Bibelkunde: Neues Testament | 1-4 | PF | ||||
| Religionswissenschaft | 1-4 | PF | ||||
| Kirchengeschichte | 1-4 | PF | LS* | * einer der Scheine | ||
| Systematische Theologie | 1-4 | PF | LS* | muß nur die Teil- | ||
| Religionspädagogik | 1-4 | PF | LS* | nahme bestätigen | ||
| Katholische Theologie (15 SWS, 2 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Hauptvorlesung Bibelwissenschaften (AT oder NT) | 1-4 | PF | ||||
| Hauptvorlesung Dogmatik/ Fundamentaltheologie | 1-4 | PF | ||||
| Hauptvorlesung Moraltheologie/ Sozialethik" | 1-4 | PF | ||||
| Systematische Theologie | 1-4 | PF | LS* | * zwei der Scheine | ||
| Praktische Theologie | 1-4 | PF | LS* | müssen nur die Teil- | ||
| Religionsphilosophie | 1-4 | PF | LS* | nahme bestätigen | ||
| Bibelwissenschaften | 1-4 | PF | LS* | |||
| Volkswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V+Ü | Mikroökonomie I | 1 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| V+Ü | Makroökonomie I | 2 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| V+Ü | Grundzüge der Wirtschaftspolitik | 3 | 4+2 | PF | PKL | min 7 Punkte von 20 |
| Die Punktsumme der drei bestandenen Klausuren muß mindestens 30 sein. | ||||||
Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sollen vertiefte Kenntnissen in mehreren Spezialgebieten der Informatik vermitteln. Die Studentin soll einerseits die Breite des Fachs Informatik und andererseits neuere Forschungsergebnisse kennenlernen. Sie hat die Möglichkeit, den zeitlichen Ablauf und die fachliche Orientierung des Studiums im Rahmen der Möglichkeiten der Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik und des jeweiligen Lehrangebotes nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. Es wird empfohlen, sich nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums durch die Studienberatung des Fachbereichs Informatik über den weiteren Studiengang und die Wahl eines Vertiefungsfaches beraten zu lassen.
Zusätzlich zu einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis bietet der Fachbereich Informatik am Ende eines jeden Semesters eine Orientierungsveranstaltung an, in welcher ein Überblick über das Lehrangebot des folgenden Semesters, über den Inhalt und den Ablauf der einzelnen Lehrveranstaltungen und über sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten gegeben wird.
Aufgrund der Gestaltung des Hauptstudiums können im Folgenden
nur Empfehlungen und Mindestanforderungen formuliert werden.
| Praktische/Technische Informatik (16 SWS, 1-2 LS) | |
Aus folgenden Teilgebieten müssen insgesamt mindestens 16 SWS belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen:
| |
| Theoretische Informatik (16 SWS, 1-2 LS) | |
Aus folgenden Teilgebieten müssen insgesamt mindestens 16 SWS belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen:
| |
| (3) | Vertiefungsfach Informatik (16 SWS, 1-2 LS) |
| Als Vertiefungsfach kann das Fach "Praktische/Technische Informatik" oder "Theoretische Informatik" gewählt werden.
Es müssen mindestens 16 SWS mit Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten der Praktischen/Technischen Informatik oder der Theoretischen Informatik belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen. Von den restlichen 12 SWS müssen dabei mindestens sechs SWS aus einem Teilgebiet (PT1-PT3 bzw. T1-T3) des gewählten Vertiefungsfaches stammen. Diese Lehrveranstaltungen müssen von denen in Ziffer (1) und (2) gewählten Lehrveranstaltungen verschieden sein. |
| (4) | Veranstaltungen im Nebenfach |
| Betriebswirtschaft | ||||||||
| Das Nebenfach Betriebswirtschaft kann in zwei verschiedenen Ausprägungen im Hauptstudium fortgesetzt werden: in der Form "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" und in der Form "Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in .." einem zu wählenden Fach. Eine dieser beiden Formen muß für das Hauptstudium gewählt werden. | ||||||||
| Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vertiefungsstudium (8 Leistungspunkte) | ||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | ||
| Güterwirtschaft | Zu erbringen sind 8 LP, | |||||||
| Finanzwirtschaft | bevor 2 Abschlußklausuren | |||||||
| Steuerlehre | (und ihre Wiederholung) | |||||||
| Unternehmensrechnung | nicht bestanden wurden. | |||||||
| Organisation und Personalwirtschaft | ||||||||
| Quant. Methoden der BWL | ||||||||
| Entscheidungstheorie | ||||||||
| weitere Lehrveranstaltungen | ||||||||
| 1 Seminar in ABWL | Referat, Hausarbeit + Klausur | |||||||
| Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ... | ||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | ||
| 2 allgemeine Lehrveranstaltungen , | ||||||||
| z.B. Güterwirtschaft | ||||||||
| z.B. Finanzwirtschaft | ||||||||
| Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt | nach Absprache mit dem Prüfer | |||||||
| 1 Seminar im Schwerpunkt | Referat, Hausarbeit + Klausur | |||||||
| Abschluß: 4 std. Klausur und 15-20 min. mündl Prüfung | ||||||||
| Biologie (12 SWS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Schwerpunkt Genetik | ||||||
| Humangenetik II | ||||||
| Schwerpunkt Mikrobiologie (Mikrobengenetik) | ||||||
| Genetik und Molekulare Genetik | ||||||
| Mikrobiologisches Praktikum f. Anfänger | ||||||
| Schwerpunkt Neurobiologie | ||||||
| Vergleichende Tierphysiologie I | ||||||
| Vergleichende Tierphysiologie II | ||||||
| Physiologische Praktikum | ||||||
| Von den 12 SWS müssen 9 SWS aus dem gewählten Schwerpunktbereich stammen, darunter ein scheinpflichtiges Praktikum (3 SWS). | ||||||
| Geographie (12 SWS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Spezialvorlesung Anthropogeographie | ||||||
| oder | ||||||
| Spezialvorlesung Physische Geographie | ||||||
| Hauptseminar Anthropogeographie | Voraussetzung für eine Teilnahme am Projekt ist | |||||
| Projekt Anthropogeographie mit Geländepraktikum | die erfolgreiche Teilnahme (Referat + Vortrag) am | |||||
| oder | entsprechenden Hauptseminar | |||||
| Hauptseminar Physische Geographie | ||||||
| Projekt Physische Geographie mit Geländepraktikum | ||||||
| Geophysik (10-12 SWS, 1 LS) | ||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Weiterführende Vorlesungen aus Allgemeiner1), Angewandter2) oder Mathematischer3) Geophysik | WPF | |||||
| Übung zu einer dieser Vorlesungen | WPF | LS* | ||||
| Geophysikalisches Seminar | WPF | LS* | ||||
| * wahlweise, ein Schein davon muß erworben werden | ||||||
| 1) Figur und Schwerefeld, Magnetfeld, Seismologie, Geodynamik, Gesteinsphysik
2) Seismik, Gravimetrie, Magnetik, Geoelektrik, Verfahren der elektromagn. Induktion 3) Digitale Signalverarbeitung, Theorie elast. Wellen, Rekonstruktion von Strukturen, Num. Methoden der Geodynamik | ||||||
| Evangelische Theologie (13 SWS) | ||||||
| Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Hauptvorlesung Altes Testament | ||||||
| Bibelwissenschaftliches Seminar (zus. mit L1, L2, L5 + Magister) | * der prüfungsrelevante Schein muß ein LSB sein; | |||||
| Kirchengeschichtliches Seminar | alle übrigen bestätigen nur | |||||
| Religionswiss. bzw.
religionsgeschichtliches Seminar | die erfolgreiche Teilnahme | |||||
| Systematisch-theol. Seminar (Dogmatik/Ethik) | ||||||
| Prakt.-theol. Seminar | ||||||
| Katholische Theologie (13 SWS) | ||||||
| Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Religionsphilosophisches Seminar | * der prüfungsrelevante | |||||
| Bibelwissenschaftliches Seminar (AT) | Schein muß ein LSB | |||||
| Bibelwissenschaftliches Seminar (NT) | sein; alle übrigen | |||||
| Kirchengeschichtliches Seminar | bestätigen nur die | |||||
| Systematisch-theol. Seminar (Dogmatik) | erfolgreiche Teilnahme | |||||
| (Moraltheologie/Sozialethik) | ||||||
| Praktisch-theologisches Seminar | ||||||
| Linguistik (Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanistik) (12 SWS) |
| Aus den Teilgebieten A und B sind 12 SWS zu belegen, wobei mindestens je eine Veranstaltung aus den beiden Teilgebieten enthalten sein muß. Außerdem ist ein Seminarschein für die Zulassung zur mündlichen Abschlußprüfung (ca.30 min) nachzuweisen.
A. Linguistik A I. Lexikonmodelle
A II. Syntax
A III. Semantik
A IV. Pragmatik
|
| B. Beziehungen zwischen Linguistik, Psychologie, Neurowissenschaften und computergesteuerter Sprachverarbeitung
B I. Psychologie und Sprachverarbeitung
B II. Linguistik und Künstliche Intelligenz
B III. Neurolinguistik
|
| Mathematik (12 SWS, 1 LS) | ||||||
| Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Vorlesung aus Hauptstudium | 5-9 | * einer der beiden | ||||
| Vorlesung aus Hauptstudium | 5-9 | |||||
| Seminar aus Hauptstudium | 5-9 | |||||
| Die beiden Vorlesungsthemen dürfen nicht mit denen im Grundstudium gewählten übereinstimmen. | ||||||
| Medizin (17 SWS, 1 LS) | ||||||
| Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| V | Wichtige Verfahren der med. Statistik und Einführung in die med. Informatik (1) | PF | ||||
| V | Wichtige Verfahren der med. Statistik und Einführung in die med. Informatik (2) | PF | ||||
| V+Ü | Problemorientiertes Programmieren in der Medizin I | WPF | ||||
| V+Ü | Problemorientiertes Programmieren in der Medizin II | WPF | ||||
| S | Biostatistischer Workshop | empf. | ||||
| V | Krankenhausautomation | PF | ||||
| V | Datenstrukturen med. Datenbanken | PF | ||||
| KO | Kolloquium der med. Informatik | empf. | ||||
| S | Ärztliche Erkenntnis - Computerhilfe für die Praxis I | PF | LS* | * ein LS für beide Teile | ||
| S | Ärztliche Erkenntnis - Computerhilfe für die Praxis II | PF | LS* | |||
| V | Medizinisches Computer- und Technologierecht | PF | ||||
| V | Biosignalverarbeitung I | WPF | ||||
| V | Biosignalverarbeitung II | WPF | ||||
| Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 17 SWS zu belegen, die vom Fachbereich 19 (Humanmedizin) durchgeführt werden. | ||||||
| Meteorologie (12 SWS, 1 LS) | ||||||
| Bezeichnung des Teilgebietes | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Vorlesungen und Übungen aus Metereologie im Hauptstudium | WPF | |||||
| Es wird empfohlen, die Studienschwerpunkte nach Absprache mit dem voraussichtlichen Prüfer zu wählen. | ||||||
| Pädagogik (12 SWS, 1 LS) | |
| Insgesamt sind 12 SWS zu belegen, bei denen 1 LS erworben werden muß, aus den Teilgebieten | |
| Allgemeine Erziehungswissenschaft | |
| |
| Schwerpunkte in | |
| |
| Philosophie (12 SWS) | ||||||
| Bezeichnung des Teilgebietes | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen |
| Logik/Theoretische Philosophie | 5-9 | |||||
| Ethik | 5-9 | |||||
| Thema nach Wahl | 5-9 | |||||
| Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen. | ||||||
| Experimentelle Physik (12 SWS, 1 LS) | ||||||
| Bezeichnung des Teilgebietes | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | |
| P1 | Höhere Experimentalphysik I und/oder II | WPF | LSR* | *Prüfungsrelevanter Leistungsnachweis | ||
| P2 | Informationsverarbeitung, Signaltheorie, Optische Datenverarbeitung und -übertragung | WPF | LSR* | ist ein PR- oder S-Schein | ||
| P3 | Kernphysik, Festkörperphysik, Atomphysik | WPF | LSR* | |||
| P4 | Angewandte Physik I und/oder II | WPF | LSR* | |||
| P5 | Digitale Signalverarbeitung I und/oder II | WPF | LSR* | |||
| Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen. | ||||||
| Politologie (12 SWS, 1 LS) | ||||||
| Bezeichnung des Teilgebietes | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | |
| P1 | ein Seminar aus der "Allgemeinen Sozialwissenschaft"
| 5,6 | 2 | PF | LS* | * Aus einem der Seminare oder dem Empirie-Praktikum ist ein LS vorzulegen. |
| P2-P4 | Drei weitere Seminare aus
| 5-8 | 2 | WPF | LS* | Statt zweier Veranstaltungen aus P2-P4 kann auch das Empirie-Praktikum belegt werden. |
| P5 | ein Seminar zu speziellen Methoden sozialwissenschaftlicher Forschung | 5-8 | 2 | PF | LS* | |
| P6 | ein Seminar aus dem Bereich eines persönlichen Studienschwerpunkts | 5-8 | 2 | PF | ||
| Empirie-Praktikum | 5,6 | 4 | WPF | LSR* | ||
| Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen. | ||||||
| Soziologie (12 SWS +1 LS) |
| Der Studienplan entspricht dem in Politologie mit den gleichen Themen und Anforderungen, wobei die Notation HP1-HP5 durch HS1-HS5 ersetzt wird. |
| Volkswirtschaftslehre | ||||||||
| Das Nebenfach Volkswirtschaft kann in zwei verschiedenen Ausprägungen im Hauptstudium fortgesetzt werden: in der Form "Allgemeine Volkswirtschaftslehre" und in der Form "Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in .." einem zu wählenden Fach. Diese Form muß für das Hauptstudium gewählt werden. | ||||||||
| Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Vertiefungsstudium (8 Leistungspunkte) | ||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | ||
| Mikroökonomie II | Zu erbringen sind 8 LP, | |||||||
| Makroökonomie II | bevor 2 Abschlußklausuren | |||||||
| Konzentration und Wettbewerb | (und ihre Wiederholung) | |||||||
| Quant. Methoden der VWL | nicht bestanden wurden. | |||||||
| Außenwirtschaft | ||||||||
| Geld und Währung | ||||||||
| Grundzüge der Finanzwiss. | ||||||||
| Theoriegeschichte | ||||||||
| weitere Lehrveranstaltungen | ||||||||
| 1 Seminar in AVWL | Referat, Hausarbeit + Klausur | |||||||
| Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ... | ||||||||
| Lehr-
form | Bezeichnung der Veranstaltung | empf.
Sem. | Dauer
SWS | Status | Leist.-
nachw. | Bemerkungen | ||
| 2 allgemeine Lehrveranstaltungen , | ||||||||
| z.B. Mikroökonomie II | ||||||||
| z.B. Makroökonomie II | ||||||||
| Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt | nach Absprache mit dem Prüfer | |||||||
| 1 Seminar im Schwerpunkt | Referat, Hausarbeit + Klausur | |||||||
| Abschluß: 4 std. Klausur und 15-20 min. mündl Prüfung | ||||||||
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt durch folgende Lehrformen:
Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Proseminare (P), Seminare (S), Praktika (PR).
Eine Vorlesung vermittelt den Wissensstoff durch einen Vortrag unterstützt durch Tafel, Overheadprojektor oder sonstige Hilfsmittel. Es werden wissenschaftliche Probleme und deren Lösungsansätze vorgetragen. Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen durch die Studentin ist für die Entwicklung angemessener Verständnisfähigkeit unentbehrlich.
Eine Übung ist eine Veranstaltung, die der vertiefenden und überprüfenden Nachbereitung von Vorlesungsinhalten dient. Die Teilnehmer an einer Vorlesung werden auf verschiedene Übungsgruppen aufgeteilt. Die Teilnehmerzahl in den Übungsgruppen ist beschränkt. Die Übungsgruppen werden in der Regel von studentischen Hilfskräften betreut. In diesen Übungsgruppen, die in der Regel 15 Teilnehmer nicht überschreiten sollen, werden die Studentinnen durch die Betreuerinnen dazu angeleitet, die in den Vorlesungen gestellten Übungsaufgaben selbständig zu lösen. Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Studiums; sie schulen die Kreativität und vertiefen das Verständnis der Vorlesungsinhalte.
Ein Proseminar ist eine Gruppenveranstaltung im Grundstudium. Es dient der Erörterung wissenschaftlicher Probleme und führt in die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur ein.
Ein Seminar ist eine Gruppenveranstaltung im Hauptstudium. Es dient der Erörterung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme und leitet zur selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur an.
Die Zahl der Teilnehmerinnen an einem Proseminar oder einem Seminar ist begrenzt, wobei die Zahl 15 generell als obere Schranke angestrebt wird.
Ein Praktikum ist eine Gruppenveranstaltung mit beschränkter Teilnehmerzahl. Es dient der Vertiefung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme durch Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Die Teilnahme am Praktikum kann mit der Verpflichtung verbunden sein, eine begleitende Veranstaltung zu besuchen.
Für die einzelnen Veranstaltungen gibt es keine zusätzlichen
Zugangsvoraussetzungen. Für Veranstaltungen des Hauptstudiums
ist die bestandene Diplomvorprüfung Voraussetzung. Bei der
Auswahl der Veranstaltungen im Hauptstudium kann das kommentierte
Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs zu Rate gezogen werden,
in dem für jede Veranstaltung der vorausgesetzte Wissensstand
angegeben ist.
Gemäß § 3 der Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik (PO) sind folgende Prüfungen abzulegen:
| (1) | nach dem Grundstudium die Diplomvorprüfung; die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung sind in § 18 der PO geregelt. Die Aufteilung in Teilprüfungen und deren Umfang sind in § 19 der PO festgelegt. Danach besteht die Diplomvorprüfung aus den folgenden fünf Teilprüfungen: |
| 1. | Praktische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen "Praktische Informatik 1" und " Praktische Informatik 2" sowie des Praktikums. |
| 2. | Technische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen " Technische Informatik 1" und " Technische Informatik 2" sowie des Praktikums. |
| 3. | Theoretische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen " Theoretische Informatik 1" und " Theoretische Informatik 2". |
| 4. | Mathematische Grundlagen: Prüfungsstoff ist der Inhalt zweier Vorlesungen aus den Veranstaltungen "Stochastik", "Diskrete Mathematik", "Analysis II für Informatiker", "Numerik" und "Logik".
Die Fachprüfung wird auf der Grundlage des Inhalts der beiden Vorlesungen "Lineare Algebra I" und "Analysis I" abgehalten. |
| 5. | Nebenfach: Im Allgemeinen wird das Nebenfach mit zwei Leistungsscheinen und einer 20-30 min. mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die konkreten Prüfungsgegenstände und die Art der Prüfung (mündlich, studienbegleitend) werden allerdings von der Nebenfachregelung bestimmt, siehe Abschnitt "Studienplan im Grundstudium". |
| (2) | nach dem Hauptstudium die Diplomprüfung; die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung sind in § 23 der PO geregelt, ihre Aufteilung in Teilprüfungen und deren Umfang in § 24 der PO. Danach besteht die Diplomprüfung aus der Anfertigung einer Diplomarbeit und den folgenden vier mündlichen Teilprüfungen: |
| 1. | Praktische/Technische Informatik: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten Systemstrukturen, Programmiermethodik und Modelle und Architektur von Rechensystemen |
| 2. | Theoretische Informatik: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten Formale Sprachen und Automaten, Komplexität und Algorithmen. |
| 3. | Vertiefungsfach: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten der Praktischen/Technischen oder Theoretischen Informatik, die nicht unter III.4 (2) 1. und 2. geprüft werden und mit mindestens 6 SWS aus einem Teilgebiet des Vertiefungsfachs stammen. |
| 4. | Nebenfach: Die Prüfungsgegenstände und die Art der Prüfung (mündlich, studienbegleitend) wird von der Nebenfachregelung bestimmt, siehe Abschnitt "Studienplan im Hauptstudium". |
Auf wichtige Vorschriften der Prüfungsordnung über Einzelheiten der abzulegenden Prüfungen wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:
| 1. | die Fristen für die Meldung zur Diplomvorprüfung und Diplomprüfung in § 4 der PO; | |
| 2. | die Voraussetzungen für die Zulassung zur | |
| Diplomvorprüfung in § 18 der PO | ||
| Diplomprüfung in § 23 der PO | ||
| 3. | die Anrechenbarkeit von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen in § 16 der PO; | |
| 4. | Ziel, Umfang und Art der | |
| Diplomvorprüfung in § 17 und §19 der PO, | ||
| Diplomprüfung in § 22 und §24 der PO; | ||
| 5. | Vergabe und Anfertigung der Diplomarbeit in § 11 der PO; | |
| 6. | Freiversuche in der Diplomvorprüfung in §25 der PO; | |
| 7. | die Wiederholung der Diplomvorprüfung und der Diplomprüfung in § 15 der PO | |
Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag an den Prüfungsausschuß anerkannt, wenn diese unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Länge des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind.
Der Fachbereich Informatik verleiht nach bestandener Diplomprüfung gemäß § 2 der PO den akademischen Grad "Diplom-Informatikerin" bzw. "Diplom-Informatiker" (abgekürzt "Dipl.-Inf.").
| 1. | Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung sind in § 18 der PO geregelt.
Zu den Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen für das Nebenfach siehe auch die Bemerkungen im Studienordnung III.1.1 Abs(3). |
| 2. | Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung sind in § 23 der PO geregelt.
Zu den Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen für das Nebenfach siehe auch die Bemerkungen im Studienordnung III.1.2 Abs.(4). |
Gemäß Anhang 2 der PO sind die in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre erworbenen Leistungspunkte Teil der Diplomvorprüfung.
Für die Vergabe der Leistungsnachweise gelten die Vergabekriterien des jeweils zuständigen Fachbereichs. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn eines der folgenden zur Auswahl stehenden Kriterien erfüllt ist:
| 1. | die richtige Lösung einer Mindestzahl von Übungsaufgaben, welche zu der Veranstaltung gestellt werden; |
| 2. | das Bestehen einer bzw. zweier Klausur(en), deren Gesamtdauer vier Stunden nicht überschreitet; |
| 3. | das Bestehen einer etwa 20-minütigen mündlichen Prüfung. |
Ein Kriterium kann mit einem zweiten verbunden werden, falls die Studentin dabei mindestens so gut gestellt wird wie bei der Anwendung nur eines einzigen Kriteriums.
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
| 1. | die Studentin hat an einer Mindestzahl der stattgefundenen Veranstaltungen teilgenommen; | |
| 2. | (a) | Seminar/Proseminar: die Voraussetzung besteht in einer ausreichenden Beteiligung an der Diskussion, dem Halten eines von dem der Seminarveranstalterin akzeptierten Vortrages und gegebenenfalls einer akzeptierten schriftlichen Ausarbeitung des Vortrags. |
| Praktikum: die Voraussetzung besteht in der erfolgreichen Bearbeitung einer Mindestzahl der gestellten Aufgaben (z.B. Übungsaufgaben, Erstellen von Programmen oder vergleichbare Aufgaben). | ||
Die Veranstaltungsleiterin gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, welche der aufgeführten Kriterien zur Erlangung eines Leistungsscheines für die Veranstaltung angewendet werden und welche Mindestleistungen zu erbringen sind. Diese Kriterien dürfen während des Semesters nicht zum Nachteil der Veranstaltungsteilnehmerinnen geändert werden.
Muster der zu erwerbenden Leistungsnachweise sind in dieser Studienordnung als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Bei Fach- oder Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird der Studierenden auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Bescheinigung ausgestellt, die die im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an die Vorsitzende des Prüfungsamtes des Fachbereichs zu richten; ihm sind die einzelnen Leistungsnachweise beizufügen.
Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die vom Fachbereich eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und bei der Wahl der Kombination der Veranstaltungen.
Die fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:
| - | zu Beginn des ersten Semesters; |
| - | zu Beginn des Hauptstudiums; |
| - | bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben; |
| - | bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten bei einzelnen Lehrveranstaltungen; |
| - | bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel. |
Für die Durchführung der individuellen Studienfachberatung bestellt der Fachbereich Informatik eine Professorin und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin. Daneben stehen für die Studienberatung alle Lehrenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Fachbereichs in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten über die fachbezogene Studienberatung werden durch Aushang im Dekanat bekannt gegeben.
Neben der Studienberatung des Fachbereichs steht den Studierenden
die zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Universität
zur Verfügung. Sie unterrichtet als allgemeine Studienberatung
über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen
eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen
Schwierigkeiten.
Zu Beginn jedes Wintersemesters bietet der Fachbereich Informatik eine Orientierungsveranstaltung für Studentinnen im 1. Semester an, in der der Studiengang Informatik vorgestellt wird. Am Ende eines jeden Semesters stellt der Fachbereich Informatik das Lehrangebot des kommenden Semesters in einer Orientierungsveranstaltung vor. Die Veranstaltungen werden durch Aushang im Dekanat angekündigt.
In jedem Semester erstellt der Fachbereich ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden. Dieses Vorlesungsverzeichnis ist im Dekanat erhältlich. Zusätzlich soll es über das elektronische Informationssystem einsehbar gemacht werden.
Aufgrund des § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes vom 6.6.1978 in der Fassung vom 28.10.1987 (GVBL I 1978, Nr. 17, S. 348) hat der Fachbereich Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 7. Juli 1997 die vorstehende Studienordnung beschlossen.
Geltungsbereich
| (1) | Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik vom 8. Juli 1996 die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs. |
| (2) | Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und bezeichnet die Studienmöglichkeiten umfassend im Rahmen der Prüfungsordnung. Hinsichtlich der Lehrleistungen, die von anderen Fachbereichen im Rahmen dieser Studienordnung angeboten bzw. erbracht werden, haben diese Fachbereiche den entsprechenden Regelungen zugestimmt, und zwar |
| Nebenfach | Fachbereich | Datum der letzten Aktualisierung der Vereinbarung |
| Betriebswirtschaftslehre | Wirtschaftswissenschaften | 17.06.1996 |
| Biologie | Biologie | 15.01.1996 |
| Geographie | Geowissenschaften | 10.11.1992 |
| Geophysik | Geowissenschaften | 25.06.1997 |
| Evangelische Theologie | Evangelische Theologie | 06.06.1990 |
| Katholische Theologie | Katholische Theologie | 10.02.1988 |
| Linguistik (Amerikanistik, Germanistik, Romanistik) | Neuere Philologien | 12.06.1996 |
| Mathematik | Mathematik | 16.06.1997 |
| Medizin | Medizin | 27.04.1989 |
| Biochemie, Pharmazie und Lebensmittelchemie | 19.02.1990 | |
| Meteorologie | Geowissenschaften | 23.06.1997 |
| Pädagogik | Erziehungswissenschaften | 31.10.1988 |
| Philosophie | Philosophie | 06.05.1987 |
| Physik | Physik | 30.05.1990 |
| Politologie | Gesellschaftswissenschaften | 09.06.1997 |
| Soziologie | Gesellschaftswissenschaften | 09.06.1997 |
| Volkswirtschaftslehre | Wirtschaftswissenschaften | 20.06.1997 |
Die Ziele sowie der Aufbau, Umfang und die Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im "Staatsanzeiger für das Land Hessen" in Kraft.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prüfungsordnung vom
8. Juli 1996 bereits immatrikulierte Studentinnen im Studiengang
Informatik können während eines Zeitraumes von zwei
Jahren nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung bei der
Zulassung zur Diplomvorprüfung bzw. Diplomprüfung
beantragen, nach der vorher gültigen "Ordnung der Johann
Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung
in Informatik vom 22.Januar 1990" ihre Prüfung abzulegen.
In diesem Fall gilt die "Studienordnung für den Studiengang
'Informatik' mit dem Abschluß 'Diplom-Informatiker' an der
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom
23.April 1990".
| Frankfurt am Main, den 7. Juli 1997 | ........................................................ |
Dekan des Fachbereichs Informatik
der Johann Wolfgang Goethe-Universität
Beispiel für einen Studienplan Informatik
, Grundstudium
Der folgende Studienplan zeigt beispielhaft eine Möglichkeit
zur zeitlichen und fachlichen Gestaltung des Grundstudiums. Andere
Gestaltungsformen im Rahmen der PO sind natürlich denkbar
und möglich.
| V+Ü | Praktische Informatik 1 | ||
| V+Ü | Technische Informatik 1 | ||
| V+Ü | Lineare Algebra I | ||