Studienordnung

des Fachbereichs Informatik

für den

Studiengang Informatik

mit dem Abschluß

Diplom-Informatikerin

oder

Diplom-Informatiker

an der

Johann Wolfgang Goethe-Universität

Frankfurt am Main


vom 7. Juli 1997


Allgemeines

Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Männer führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der männlichen Form.

Referenzen

Dieser Studienordnung liegen folgende Dokumente zugrunde:

PO Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität
für die Diplomprüfung in Informatik vom 8. Juli 1996

MN Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 26.Mai 1993 (Abl.1/94)

VBW Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Diplomprüfungen in Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik vom 28.04.1994 (ABl. 9/94, S. 788 ff.)

Abkürzungsverzeichnis

SWS = Semesterwochenstunden

Lehrformen: V Vorlesung GK Grundkurs

Ü Übung KO Kolloquium

S Seminar

P Proseminar

PR Praktikum

Status der Veranstaltung:

PF Pflichtveranstaltung : muß auf jeden Fall belegt werden.

WPF Wahlpflichtveranstaltung: Eine oder mehrere der aufgeführten Veranstaltungen müssen belegt werden.

empf empfohlene Veranstaltung

Leistungsnachweise: LSR Leistungsschein über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

(vgl. III.8) LS Leistungsschein über erfolgreiche Teilnahme

LSB Leistungsschein mit Benotung

LP Leistungspunkte

TLN Teilleistungsnachweis

KL Klausur

PKL Punkteklausur


Inhaltsverzeichnis

I Ziele des Studiums

I.1 Allgemeine und wissenschaftsorientierte Ziele

I.2 Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

II Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

II.1 Studienvoraussetzungen

II.1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen

II.1.2 Nützliche Voraussetzungen

II.2 Studienorganisation

II.2.1 Studienbeginn

II.2.2 Studiendauer

II.2.3 Studienabschnitte

II.2.4 Hinweise auf Aufbau- und Ergänzungsstudium

III Gestaltung und Gliederung des Studiums

III.1 Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Studiums

III.1.1 Studienplan im Grundstudium

III.1.2 Studienplan im Hauptstudium

III.2 Lehr- und Lernformen im Fachbereich Informatik

III.3 Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte

III.4 Prüfungen

III.5 Durchführung der Prüfungen

III.6 Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen

III.7 Abschlußgrad

III.8 Leistungsnachweise

III.8.1 Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen

III.8.2 Leistungsnachweise als studienbegleitende Prüfungsteile

III.8.3 Vergabe der Leistungsnachweise

III.8.4 Form der Bescheinigung

III.8.5 Sammelbescheinigung

IV Ergänzende Bestimmungen

IV.1 Studienberatung

IV.1.1 Studienfachberatung des Fachbereichs

IV.1.2 Allgemeine Studienberatung

IV.1.3 Orientierungsveranstaltungen

IV.1.4 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

IV.2 Rechtsgrundlage und Geltungsbereich

IV.2.1 Grundlage der Studienordnung

IV.3 Schlußbestimmungen

IV.3.1 Überprüfung der Studienordnung

IV.3.2 Inkrafttreten

IV.3.3 Übergangsregelung

Anhang 1 Beispiel für einen Studienplan Informatik, Grundstudium

Anhang 2 Leistungsschein über erfolgreiche Teilnahme

Anhang 3 Leistungsschein über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

Anhang 4 Antrag auf die Diplomvorprüfung

Anhang 5 Antrag auf die Diplomprüfung

Anhang 6 Kriterien für die Beantragung eines noch nicht geregelten Nebenfachs für den Diplomstudiengang Informatik


I Ziele des Studiums

  1. Allgemeine und wissenschaftsorientierte Ziele

Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen - insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von elektronischen Rechenanlagen und Kommunikationsnetzen. Sie bildet zusammen mit der Technik der Informationssysteme die Grundpfeiler der Informationsverarbeitung.

Die Informatik befaßt sich daher mit Informationssystemen besonders im Hinblick auf:

Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Informatik ist daher auf der einen Seite formaler und erkenntnistheoretischer Natur und schließt auf der anderen Seite auch die ingenieurwissenschaftliche Komponente des Entwurfs und der Herstellung praktisch umsetzbarer Anwendersysteme mit ein. Das Studium der Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll schwerpunktmäßig die Grundlagen und Methodik beider Bereiche vermitteln.

Es wird daher gebildet durch Fächer aus den Gebieten der

(z.B. Datenstrukturen, Datenbanken, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Künstliche Intelligenz, Verteilte Systeme, Computergrafik und computerunterstützter Entwurf)

(z.B. Architektur von Rechensystemen, Rechnertechnologie, Entwurfsmethodik, eingebettete Systeme, Künstliche Neuronale Netze)

(z.B. Formale Sprachen und Automaten, Komplexität, Algorithmen)

Zum Studium der Informatik an der J. W. Goethe-Universität gehören weiterhin Veranstaltungen u. a. des Fachbereichs Mathematik, in denen die wichtigsten Grundkenntnisse, Beweisverfahren und Arbeitstechniken der Mathematik vermittelt werden, soweit sie für die Informatik von Belang sind.

Das Studium umfaßt auch Veranstaltungen zur Reflexion über gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik.Darüber hinaus muß ein Nebenfach gewählt werden. Es bestehen Nebenfachvereinbarungen für

Betriebswirtschaftslehre Medizin
BiologieMeteorologie
Experimentelle PhysikPädagogik
GeographiePhilosophie
GeophysikPolitologie
Amerikanistik mit Schwerpunkt Linguistik Soziologie
Anglistik mit Schwerpunkt LinguistikEvangelische Theologie
Germanistik mit Schwerpunkt Linguistik Katholische Theologie
Romanistik mit Schwerpunkt LinguistikVolkswirtschaftslehre
Mathematik

Andere Nebenfächer können auf Antrag durch den Fachbereichsrat im Einzelfall zugelassen werden, siehe § 19 Abs. 2 der PO und Anhang 6.

  1. Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

Für Diplom-Informatikerinnen bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten überall da, wo Informationssysteme entwickelt oder angewendet wird. Informatikerinnen tragen dazu bei, die Informationsverarbeitung und -vermittlung im privaten, öffentlichen und kommerziellen Bereich zu ermöglichen und effizienter zu gestalten. Das Studium der Informatik an der J. W. Goethe-Universität in Frankfurt soll die Absolventinnen für folgende Tätigkeitsbereiche qualifizieren:

Der weitaus größte Bedarf an Informatikerinnen besteht im Bereich der Anwendungen, Organisation und Beratung, und zwar vor allem auf dem Gebiet mathematisch-technischer, ingenieurwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Anwendungen, sowie für Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, im Rechtswesen, in der Medizin und im Bildungswesen.

II Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

  1. Studienvoraussetzungen
  2. Nachzuweisende Voraussetzungen

Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung müssen für das Studium der Informatik keine besonderen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

  1. Nützliche Voraussetzungen

Für die Durchführung des Studiums sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse förderlich:

  1. Studienorganisation
  2. Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

  1. Studiendauer

Der Studienordnung liegt einschließlich aller Prüfungen eine Studienzeit von neun Semestern zugrunde. Die an der Ausbildung beteiligten Fachbereiche stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden in der Regel ermöglicht, das Studium innerhalb der angegebenen Semesterzahl erfolgreich abzuschließen.

  1. Studienabschnitte

Das Studium ist unterteilt in das

einschließlich aller Prüfungsleistungen.

  1. Hinweise auf Aufbau- und Ergänzungsstudium

Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang kann fortgesetzt werden mit einem Promotionsstudium (vgl. Promotionsordnung MN )

  1. Gestaltung und Gliederung des Studiums
  2. Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Studiums

Das Grund/Hauptstudium gliedert sich in

Das Nebenfach bietet die Möglichkeit, zusätzlich zum informationstechnischen Wissen auch inhaltliche Grundlagen aus einem der Gebiete zu erwerben, in denen Informatik angewendet wird. Dies macht es nicht nur leichter, das Informatikwissen dort einzusetzen, sondern führt auch zu einer stärkeren Akzeptanz bei den Anwendern.

Die folgenden Studienpläne beschreiben die inhaltlichen Anforderungen und den möglichen zeitlichen Ablauf eines typischen Studiums. Im Anhang findet sich zusätzlich ein Beispiel für die mögliche Gestaltung des Grundstudiums.

  1. Studienplan im Grundstudium

Die Veranstaltungen des Grundstudiums dienen der Einführung in das Studium der Informatik. Es werden die wichtigsten Grundkenntnisse, Konzepte, Beweisverfahren und Arbeitstechniken vermittelt. Das Grundstudium bildet die Grundlage für das weitere Studium und dient zur Orientierung.

Diese Studienordnung enthält nur Veranstaltungen, die nötig sind, um die für die Diplomvorprüfung unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird empfohlen, durch den Besuch weiterer Veranstaltungen und durch selbständiges Arbeiten mit Literatur diese Kenntnisse zu erweitern und das Verständnis zu vertiefen.

Alle Veranstaltungen im folgenden Studienplan sind verpflichtend und werden im Rahmen der Diplomvorprüfungen abgeprüft.

(1) Grundstudium Informatik (40 SWS, 4 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜPraktische Informatik 1 14+2 PF LS
V+ÜPraktische Informatik 2 23+1 PF LS*
PRPraktikum Prakt. Informatik 24PF LSR
V+ÜTechnische Informatik 1 13+1 PF LS
V+ÜTechnische Informatik 2 23+1 PF LS*
PRPraktikum Techn. Informatik 34PF LSR
V+ÜTheoretische Informatik 1 34+2 PF LS
V+ÜTheoretische Informatik 2 44+2 PF LS*
PProseminar4 2PFLSR
* Es muß jeweils mindestens einer der (drei bzw. zwei) Leistungsscheine erworben werden.

Mindestens einer der LS muß ein LS zu einem Praktikum sein.

Themen in "Praktische Informatik 1" und "Praktische Informatik 2" sind algorithmische Grundlagen der Programmierung, Programmiersprachen und Übersetzerbau, Programmierumgebungen, ­werkzeuge, -modelle und -paradigmen, Systemprogrammierung, Betriebssysteme und Datenbanken.

In "Technische Informatik 1" und "Technische Informatik 2" sind die Themen elektrotechnische und physikalische Grundlagen, Elektronik, Schaltnetze, Schaltwerke, Codierung, Rechnerorganisation und Rechnerarchitekturen.

In "Theoretische Informatik 1" und in "Theoretische Informatik 2" werden Datenstrukturen, effiziente Algorithmen, Komplexitätstheorie, Automatentheorie und formale Sprachen behandelt.

In den Praktika sollen die in den entsprechenden Veranstaltungen erlernten Konzepte praktisch erprobt und neue Verfahren erlernt werden.

In dem Proseminar, vorzugsweise zum Thema "Gesellschaft und Informatik", sollen Fragestellungen auf der Basis von wissenschaftlicher Literatur aufgearbeitet und präsentiert werden.

(2) Veranstaltungen in Mathematik (30 bzw. 32 SWS, 3 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜLineare Algebra I
1
4+2
PF
LS*
V+ÜAnalysis I
2
mind.4+2
PF
LS*
V+ÜStochastik
3
4+2
PF
LS*
V+ÜDiskrete Mathematik
4
4+2
PF
LS*
V+ÜAnalysis II f. Informatiker
3
3+1
WPF
LS*
V+ÜMath. Logik I /

Logik f. Informatiker

3
4+2
WPF
LS*
V+ÜNumerische Mathematik
3
4+2
WPF
LS*
Die Liste der Wahlpflichtveranstaltungen kann in Zukunft erweitert werden. Die Erweiterungen sind zwischen den FB Informatik und Mathematik abzustimmen.
* Von allen fünf geforderten Veranstaltungen (vier Pflicht- und eine Wahlpflichtveranstaltung) müssen drei Veranstaltungen mit Leistungsscheinen nachgewiesen werden; die restlichen zwei werden in der Diplomvorprüfung Mathematik geprüft.

.

(3)Veranstaltungen im Nebenfach

Allgemeine Grundanforderungen an ein Nebenfach sind

Unabhängig von diesen generellen Anforderungen, die für nicht geregelte Nebenfächer gilt (vgl. Anhang 6), wurden für verschiedene Nebenfächer Vereinbarungen mit den entsprechenden Fachbereichen getroffen.

Folgende Regelungen existieren:

Betriebswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜGrundzüge der Güterwirtschaft 14+2PF PKLmin 7 Punkte von 20
V+ÜGrundzüge der Finanzwirtschaft 24+2 PF PKLmin 7 Punkte von 20
V+ÜGrundzüge der Unternehmensrechnung 34+2PF PKLmin 7 Punkte von 20
Die Punktsumme der drei 90-minütigen Klausuren muß mindestens 30 sein.

Biologie (17 bzw. 21 SWS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+PR

+S

Einführung in die Biologie I

integrierte Blockveranstaltung

314PF LS
VBiologie der Mikroorganismen und Viren 34WPF zusätzlich bei Wahl von Mikrobiologie als Schwerpunkt

Geographie (17 SWS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü
Einführung in die Anthropogeographie
2+2
PFincl. 1 Exkursionstag
V+Ü
Einführung in die physische Geographie
2+2
PFincl. 1 Exkursionstag
P
Angewandte Geographie
6
WPF 2 LSBDie erfolgreiche Teilnahme an beiden obigen Übungen
oder
P
Physische Geographie

mit

6
WPF 2 LSBist Voraussetzung für die Teilnahme an einem der beiden Proseminare
Ü Physisch-geograph. Untersuchungsmethoden im Gelände (Blockveranst. Im SS) und
Ü Karte und Luftbild als Arbeitsmittel in der Geographie
PR
8 Exkursionstage
3
PF

Geophysik (12 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü
Einführung in die Geophysik I
1
2+1
PFLS*
V+Ü
Einführung in die Geophysik II
2
2+1
PFLS*
PR
Geophysikalisches Feldpraktikum
2
3
PFLS
V
eine weiterführende Vorlesung, Z.B. Figur und Schwerefeld der Erde, Magnetfeld der Erde, Seismologie
3,4
3
WPF
* wahlweise, ein Schein davon muß erworben werden


Linguistik (Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanistik) (16 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
P,S,V
Einführung in die Linguistik PF LS
P,S,VProseminare, Seminare und Vorlesungen aus den im Hauptstudium näher beschriebenen Themen. WPF 1 LS



Mathematik (12 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü V+ÜZwei der Vorlesungen des 2. Studienjahres zur 3,44+2 4+2WPF WPF
LS LS
Jeweils eine der im Informatik- Grundstudium nicht gewählten Veranstaltungen
Optimierungstheorie, Statistik, Mathemat. Logik, Numerik, Algorithmentheorie, Algebra, Analysis II oder Lineare Algebra II


Medizin (18 SWS, 1 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung
empf.

Sem.
Dauer

SWS
StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+)
Kursus der pharmazeutische und medizinische Terminologie
1
1
PF
V
Grundlagen der Anatomie und Physiologie I
1
2
PF
V
Grundlagen der Anatomie und Physiologie II
2
2
PF
V
Das Gesundheitsversorgungssystem der BRD
3
2
PF
V
Einführung in die pathologische Physiologie I
3
1
PF
V+)
Biophysikalische Chemie I
3
2
PF
LS* * einer davon muß durch
V
Pharmakologie I
3
2
WPF
Klausur oder mündl.
V+)
Medizinische Mikrobiologie einschl. Hygiene
3/4
1
PF
Prüfung erworben werden
V+)
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie I
3
1
PF
V+)
Einführung in die pathologische Physiologie II
4
1
PF
V+)
Biophysikalische Chemie II
4
2
PF
LS*
V
Pharmakologie II
4
2
WPF
V
Grundlagen der pharmazeutischen Biologie II
4
1
PF
+) Diese Lehrveranstaltungen des Grundstudiums werden vom Fachbereich 15 (Biochemie, Pharmazie und Lebensmitteltechnologie) am Niederurseler Hang angeboten.



Meteorologie (12 SWS, 1 LS, 3TLN)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜEinführung in die Meteorologie I,II,III
9
PF 3 TLNEs müssen alle drei TLN erworben werden.
PRMeteorologisches Instrumentenpraktikum
2
PF LS
VWetterbesprechung
1
PF




Pädagogik (15 SWS, 2 LS)
Insgesamt sind 15 SWS zu belegen, bei denen 2 LS erworben werden müssen
Allgemeine Erziehungswissenschaft (mind. ein Schein muß aus diesem Gebiet erworben werden)
  • Theorie und Philosophie der Erziehung
    • Probleme erziehungswiss. Theoriebildung
    • Erziehung und Bildung in vergleichender und historischer Sicht
    • Gesellschaftliche und politische Voraussetzungen von Erziehung und Bildung
  • Pädagogische Handlungsprobleme
    • Institutionelle Rahmenbedingungen
    • Interaktion und Intervention
    • Professionalisierung und Pädagogisches Berufswissen
  • Methoden erziehungswissenschaftlicher Forschung und ihre Voraussetzungen
    • Quantifizierende Methoden
    • Interpretative Methoden und Feldforschung
    • Historische und vergleichende Methoden
Berufsfeldbezogene Studienrichtungen
  • Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung
    • Theor. und hist. Grundlagen, gesell. und polit. Vor. von Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung
    • Institutionen, Organisationen und deren rechtlicher Rahmen
    • Didaktik und Methodik / Lehr und Lernprozesse
  • Heil- und Sonderpädagogik
    • Theor. und hist. Grundlagen, gesell. und polit. Vor. von Heil- und Sonderpädagogik
    • Rechtliche und institutionelle Bedingungen
    • Diagnostik, Didaktik und Methodik / Lehr und Lernprozesse

Philosophie (14 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V, PTheoretische Philosophie 1-42PF LS** es sind insgesamt 2 LS
V, PWissenschaftstheorie 1-42PFLS* erforderlich
PLogik I1-4 2PFLS*
PLogik II1-4 2PFLS*
V, PEthik1-4 2PFLS*
V, PThema nach Wahl1-4 4WPFLS*

Experimentelle Physik (16 SWS, 2 LSR)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜEinführung in die Physik I: Kräfte und Felder 13+1 PF
V+ÜEinführung in die Physik II: Materie und Strahlung 23+1 PF
PRPhysikalisches Anfängerpraktikum I 34 PFLSR
PRPhysikalisches Anfängerpraktikum II (Elektrizitätslehre) 44 PFLSR

Politologie (16-18 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
GKGrundkurs Soziologie in 1,2
4
WPF
  • Sozialstruktur und soziale Ungleichheit
  • Gesell. Entwicklung und Konflikte (zwischen Geschlechtern, Schichten, Klassen und Kulturen)
Die Teilprüfung zum
  • Politische Ökonomie (Produktion, Reproduktion, Erwerbs- und Hausarbeit)
Vordiplom erstreckt
  • Herrschaft, Staat, Bürokratie (einschl. Verwaltung, Planung, Raumstruktur)
sich auf zwei der Teil-
  • Sozialisation, Interaktion und Kommunikation (geschlechts-, schicht-, klassen- und kulturspezifisch)
gebiete
  • Kultur, Wissen, Religion, Sprache
  • Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Normierung
  • Massenmedien
GKGrundkurs Politologie in 1,2
4
WPF
  • Politisches System der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich seiner sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Grundlagen und historischen Entwicklung)
Die Teilprüfung zum

Vordiplom erstreckt

sich auf zwei der Teil-

  • Theorien politischer Herrschaft (einschl. ihrer sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Bedingungen
gebiete
  • Vergleichende Analyse politischer Systeme (einschließlich ihrer sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Grundlagen und historischen Entwicklung)
  • Politische und soziale Institutionen, Organisationen, Bewegungen und Prozesse (einschl. Verwaltung, Planung, Raumstruktur)
  • Politische Sozialisation
  • Internat. Beziehungen und Abhängigkeiten
  • Geschlechtsspezifische Partizipation und Ausgrenzung (einschl. Patriarchatsanalyse)

P,GK

Grundlagen, Grundbegriffe und -probleme von Statistik für sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden

2-4


4

WPF

1 LS

P,Ü

zwei weitere Proseminare/Übungen über Veranstaltungen aus den obigen Teilgebieten

2-4


4-6 

WPF

1 LS

Soziologie (16-18 SWS, 2 LS)
Veranstaltungen wie im Nebenfach Politologie, nur die beiden weiteren Proseminare/Übungen im Umfang von 4-6 SWS müssen aus Veranstaltungen aus den Teilgebieten der Soziologie stammen.

Evangelische Theologie (15 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
Ü
Bibelkunde: Altes Testament 1-4
2
PF
V
Neues Testament 1-4
3
PF
Ü
Bibelkunde: Neues Testament 1-4
2
PF
P
Religionswissenschaft 1-4
2
PF
P
Kirchengeschichte 1-4
2
PFLS** einer der Scheine
P
Systematische Theologie 1-4
2
PFLS*muß nur die Teil-
P
Religionspädagogik 1-4
2
PFLS*nahme bestätigen

Katholische Theologie (15 SWS, 2 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V
Hauptvorlesung Bibelwissenschaften (AT oder NT) 1-4
2
PF
V
Hauptvorlesung Dogmatik/ Fundamentaltheologie 1-4
PF
V
Hauptvorlesung Moraltheologie/ Sozialethik" 1-4
2
PF
P
Systematische Theologie 1-4
2
PFLS** zwei der Scheine
P
Praktische Theologie 1-4
2
PFLS*müssen nur die Teil-
P
Religionsphilosophie 1-4
2
PFLS*nahme bestätigen
P
Bibelwissenschaften 1-4
2
PFLS*

Volkswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+ÜMikroökonomie I 14+2PF PKLmin 7 Punkte von 20
V+ÜMakroökonomie I 24+2 PF PKLmin 7 Punkte von 20
V+ÜGrundzüge der Wirtschaftspolitik 34+2PF PKLmin 7 Punkte von 20
Die Punktsumme der drei bestandenen Klausuren muß mindestens 30 sein.

  1. Studienplan im Hauptstudium

Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sollen vertiefte Kenntnissen in mehreren Spezialgebieten der Informatik vermitteln. Die Studentin soll einerseits die Breite des Fachs Informatik und andererseits neuere Forschungsergebnisse kennenlernen. Sie hat die Möglichkeit, den zeitlichen Ablauf und die fachliche Orientierung des Studiums im Rahmen der Möglichkeiten der Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik und des jeweiligen Lehrangebotes nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. Es wird empfohlen, sich nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums durch die Studienberatung des Fachbereichs Informatik über den weiteren Studiengang und die Wahl eines Vertiefungsfaches beraten zu lassen.

Zusätzlich zu einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis bietet der Fachbereich Informatik am Ende eines jeden Semesters eine Orientierungsveranstaltung an, in welcher ein Überblick über das Lehrangebot des folgenden Semesters, über den Inhalt und den Ablauf der einzelnen Lehrveranstaltungen und über sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten gegeben wird.

Aufgrund der Gestaltung des Hauptstudiums können im Folgenden nur Empfehlungen und Mindestanforderungen formuliert werden.

(1)
Praktische/Technische Informatik (16 SWS, 1-2 LS)
Aus folgenden Teilgebieten müssen insgesamt mindestens 16 SWS belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen:
  • PT1: Systemstrukturen
    • Betriebssysteme;
    • Datenbanken, Informationssysteme;
    • Kommunikationsnetze, Verteilte Systeme;
    • Leistungsbewertung von Rechensystemen.
  • PT2: Programmiermethodik und Modelle
    • Datensicherheit und Datenschutz;
    • Künstliche Intelligenz, Expertensysteme;
    • Programmiersprachen und Compiler;
    • Software Engineering, Software-Entwurfsmethoden.
  • PT3: Architektur von Rechensystemen
    • Benutzerschnittstellen;
    • Entwurfsmethodik und Werkzeuge;
    • Graphische Datenverarbeitung;
    • Multimedia-Systeme;
      • Rechnersysteme, Rechnerorganisation.

(2)
Theoretische Informatik (16 SWS, 1-2 LS)
Aus folgenden Teilgebieten müssen insgesamt mindestens 16 SWS belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen:
  • T1: Formale Sprachen und Automaten
    • Analytische Betrachtungen auf diskreten Strukturen;
    • Automatentheorie;
    • Entscheidbarkeit, Rekursive Funktionen;
    • Mathematische Linguistik;
    • Programmstrukturen und Programmverifikation;
    • Syntaxanalyse;
    • Theorie der Formalen Sprachen.
  • T2: Komplexität
    • Algorithmisches Lernen;
    • Beschreibungskomplexität;
    • Interaktive Beweissysteme;
    • Kommunikationskomplexität;
    • Komplexitätstheorie;
    • Kryptographie;
    • Schaltkreiskomplexität.
  • T3: Algorithmen
    • Algorithmische Geometrie;
    • Diskrete Optimierung;
    • Parallele Algorithmen;
    • Pattern Matching;
    • Sequentielle Algorithmen;
    • Zahlentheoretische Algorithmen;
    • Zufallsalgorithmen und Zufallsgeneratoren;

(3)Vertiefungsfach Informatik (16 SWS, 1-2 LS)
Als Vertiefungsfach kann das Fach "Praktische/Technische Informatik" oder "Theoretische Informatik" gewählt werden.

Es müssen mindestens 16 SWS mit Lehrveranstaltungen aus den Teilgebieten der Praktischen/Technischen Informatik oder der Theoretischen Informatik belegt werden, wobei mindestens 4 SWS durch ein oder zwei Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen.

Von den restlichen 12 SWS müssen dabei mindestens sechs SWS aus einem Teilgebiet (PT1-PT3 bzw. T1-T3) des gewählten Vertiefungsfaches stammen.

Diese Lehrveranstaltungen müssen von denen in Ziffer (1) und (2) gewählten Lehrveranstaltungen verschieden sein.

(4)Veranstaltungen im Nebenfach

Betriebswirtschaft
Das Nebenfach Betriebswirtschaft kann in zwei verschiedenen Ausprägungen im Hauptstudium fortgesetzt werden: in der Form "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" und in der Form "Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in .." einem zu wählenden Fach. Eine dieser beiden Formen muß für das Hauptstudium gewählt werden.
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vertiefungsstudium (8 Leistungspunkte)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü
Güterwirtschaft
4
2+1
WPF
3 LP
Zu erbringen sind 8 LP,
V+Ü
Finanzwirtschaft
4
2+1
WPF
3 LP
bevor 2 Abschlußklausuren
V
Steuerlehre
4
2
WPF
2 LP
(und ihre Wiederholung)
V+Ü
Unternehmensrechnung
4,5
2+1
WPF
3 LP
nicht bestanden wurden.
V
Organisation und Personalwirtschaft
4,5
2
WPF
2 LP
V
Quant. Methoden der BWL
4,5
2
WPF
2 LP
V
Entscheidungstheorie
5
2
WPF
2 LP
V,Ü
weitere Lehrveranstaltungen
4,5
WPF
S
1 Seminar in ABWL
5
2
PF
Referat, Hausarbeit + Klausur
Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ...
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
V,Ü
2 allgemeine Lehrveranstaltungen ,
4
WPF
KL
V+Ü
z.B. Güterwirtschaft
4
2+1
WPF
KL
V+Ü
z.B. Finanzwirtschaft
4
2+1
WPF
KL
V,Ü
Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt
4,5
4-6
WPF
nach Absprache mit dem Prüfer
S
1 Seminar im Schwerpunkt
5
2
PF
Referat, Hausarbeit + Klausur
Abschluß: 4 std. Klausur und 15-20 min. mündl Prüfung

Biologie (12 SWS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
Schwerpunkt Genetik
V+S
Humangenetik II
5-9
4
WPF
LS
Schwerpunkt Mikrobiologie (Mikrobengenetik)
V+S
Genetik und Molekulare Genetik
5-9
4
WPF
LS
PR
Mikrobiologisches Praktikum f. Anfänger
5-9
6
WPF
LS
Schwerpunkt Neurobiologie
V
Vergleichende Tierphysiologie I
5-9
2
WPF
V
Vergleichende Tierphysiologie II
5-9
2
WPF
PR
Physiologische Praktikum
5-9
5
WPF
LS
Von den 12 SWS müssen 9 SWS aus dem gewählten Schwerpunktbereich stammen, darunter ein scheinpflichtiges Praktikum (3 SWS).

Geographie (12 SWS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V
Spezialvorlesung Anthropogeographie
5
2
WPF
oder
V
Spezialvorlesung Physische Geographie
5
2
WPF
S
Hauptseminar Anthropogeographie
6
2
WPF
Voraussetzung für eine Teilnahme am Projekt ist
S
Projekt Anthropogeographie mit Geländepraktikum
7
8
WPF
LSB
die erfolgreiche Teilnahme (Referat + Vortrag) am
oder entsprechenden Hauptseminar
S
Hauptseminar Physische Geographie
6
2
WPF
S
Projekt Physische Geographie mit Geländepraktikum
7
8
WPF
LSB

Geophysik (10-12 SWS, 1 LS)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V
Weiterführende Vorlesungen aus Allgemeiner1), Angewandter2) oder Mathematischer3) Geophysik
5-9
8-10
WPF
Ü
Übung zu einer dieser Vorlesungen
2
WPFLS*
Ü
Geophysikalisches Seminar
2
WPFLS*
* wahlweise, ein Schein davon muß erworben werden
Beispiele:
1) Figur und Schwerefeld, Magnetfeld, Seismologie, Geodynamik, Gesteinsphysik

2) Seismik, Gravimetrie, Magnetik, Geoelektrik, Verfahren der elektromagn. Induktion

3) Digitale Signalverarbeitung, Theorie elast. Wellen, Rekonstruktion von Strukturen, Num. Methoden der Geodynamik

Evangelische Theologie (13 SWS)
Lehr-

form
Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V
Hauptvorlesung Altes Testament
3
PF
S
Bibelwissenschaftliches Seminar (zus. mit L1, L2, L5 + Magister)
2
PF
LS*
* der prüfungsrelevante Schein muß ein LSB sein;
S
Kirchengeschichtliches Seminar
2
PF
LS*
alle übrigen bestätigen nur
S
Religionswiss. bzw. 

religionsgeschichtliches Seminar

2
PF
LS*
die erfolgreiche Teilnahme
S
Systematisch-theol. Seminar (Dogmatik/Ethik)
2
PF
LS*
S
Prakt.-theol. Seminar
2
PF
LS*

Katholische Theologie (13 SWS)
Lehr-

form
Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
S
Religionsphilosophisches Seminar
PF
LS*
* der prüfungsrelevante
S
Bibelwissenschaftliches Seminar (AT)
PF
LS*
Schein muß ein LSB
S
Bibelwissenschaftliches Seminar (NT)
PF
LS*
sein; alle übrigen
S
Kirchengeschichtliches Seminar
PF
LS*
bestätigen nur die
S
Systematisch-theol. Seminar (Dogmatik)
PF
LS*
erfolgreiche Teilnahme
S
(Moraltheologie/Sozialethik)
PF
LS*
S
Praktisch-theologisches Seminar
PF
LS*


Linguistik (Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanistik) (12 SWS)
Aus den Teilgebieten A und B sind 12 SWS zu belegen, wobei mindestens je eine Veranstaltung aus den beiden Teilgebieten enthalten sein muß. Außerdem ist ein Seminarschein für die Zulassung zur mündlichen Abschlußprüfung (ca.30 min) nachzuweisen.

A. Linguistik

A I. Lexikonmodelle

  • Morphologische Struktur und Ableitung von Wörtern
  • Lexikalische Phonologie/Lexikalische Morphologie

A II. Syntax

  • Typen von Grammatiken (Phrasenstruktur-, Kategorial-, Relational-, Transformationsgrammatiken u.ä.)
  • Fragen der syntaktischen Beschreibung von Einzelsprachen

A III. Semantik

  • Methodologische und empirische Probleme der Bedeutungsbeschreibung
  • Textlinguistische Modelle, Textanalyse

A IV. Pragmatik

  • Probleme der Beschreibung des Sprachgebrauchs
  • Diskurs linguistische Modelle / Diskursanalyse
B. Beziehungen zwischen Linguistik, Psychologie, Neurowissenschaften und computergesteuerter Sprachverarbeitung

B I. Psychologie und Sprachverarbeitung

  • Psycholinguistik (Parser, heuristische Modelle usw.)
  • Modelle des sprachlichen Gedächtnisspeichers

B II. Linguistik und Künstliche Intelligenz

  • Methodische Probleme der Computeranalyse
  • Modelle der Sprachverarbeitung und Wissenspräsentation

B III. Neurolinguistik

  • Theorien neuronaler Netze
  • Theorien der Sprachstörungen

Mathematik (12 SWS, 1 LS)
Lehr-

form
Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü
Vorlesung aus Hauptstudium 5-9
4+2
WPF
LS*
* einer der beiden
V
Vorlesung aus Hauptstudium 5-9
4
WPF
S
Seminar aus Hauptstudium 5-9
2
WPF
LS*
Die beiden Vorlesungsthemen dürfen nicht mit denen im Grundstudium gewählten übereinstimmen.

Medizin (17 SWS, 1 LS)
Lehr-

form
Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
VWichtige Verfahren der med. Statistik und Einführung in die med. Informatik (1)
5
2+2 
PF
VWichtige Verfahren der med. Statistik und Einführung in die med. Informatik (2)
6
2+2
PF
V+ÜProblemorientiertes Programmieren in der Medizin I
5
1+1
WPF
V+ÜProblemorientiertes Programmieren in der Medizin II
6
1+1 
WPF
SBiostatistischer Workshop
5,7
1
empf.
VKrankenhausautomation
6
2
PF
VDatenstrukturen med. Datenbanken
7
1
PF
KOKolloquium der med. Informatik
7,8
2
empf.
SÄrztliche Erkenntnis - Computerhilfe für die Praxis I
7
1
PFLS** ein LS für beide Teile
SÄrztliche Erkenntnis - Computerhilfe für die Praxis II
8
1
PFLS*
VMedizinisches Computer- und Technologierecht
7,8
1
PF
VBiosignalverarbeitung I
7
1
WPF
VBiosignalverarbeitung II
8
1
WPF
Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 17 SWS zu belegen, die vom Fachbereich 19 (Humanmedizin) durchgeführt werden.

Meteorologie (12 SWS, 1 LS)
Lehr-

form
Bezeichnung des Teilgebietes empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V,Ü
Vorlesungen und Übungen aus Metereologie im Hauptstudium
5-8
10
WPF
1 LS
Es wird empfohlen, die Studienschwerpunkte nach Absprache mit dem voraussichtlichen Prüfer zu wählen.

Pädagogik (12 SWS, 1 LS)
Insgesamt sind 12 SWS zu belegen, bei denen 1 LS erworben werden muß, aus den Teilgebieten
Allgemeine Erziehungswissenschaft
  • Theorie und Philosophie der Erziehung
    • Probleme erziehungswiss. Theoriebildung
    • Erziehung und Bildung in vergleichender und historischer Sicht
    • Gesellschaftliche und politische Voraussetzungen von Erziehung und Bildung
  • Pädagogische Handlungsprobleme
    • Institutionelle Rahmenbedingungen
    • Interaktion und Intervention
    • Professionalisierung und Pädagogisches Berufswissen
  • Methoden erziehungswissenschaftlicher Forschung und ihre Voraussetzungen
    • Quantifizierende Methoden
    • Interpretative Methoden und Feldforschung
    • Historische und vergleichende Methoden
Schwerpunkte in
  • Schulpädagogik
    • Bildungspolitik und Bildungsplanung
    • Curriculum und Unterricht
    • Lehrerfortbildung und Elternarbeit
    • Interkulturelle Bildung und Erziehung
    • Integrative Erziehung
  • Sozialpädagogik und Sozialarbeit
    • Wohlfahrtspolitik und Sozialrecht
    • Sozialplanung und Einrichtung des Gemeinbedarfs
    • Kriminalpolitik und Institutionen sozialer Kontrolle
    • Familiale und öffentliche Erziehung, einschließlich Vorschulerziehung
    • Außerschulische Jugendarbeit
    • Sozialarbeit mit alten Menschen
  • Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung
    • Planung und Verwaltung
    • Weiterbildung und berufliche Fortbildung
    • Außerschulische Jugendbildung
    • Bildungsarbeit mit alten Menschen
    • Interkulturelle Bildungsarbeit
  • Heil- und Sonderpädagogik
    • Integrative Erziehung
    • Heilpädagogische Arbeit mit Kleinkindern, Frühförderung
    • Heilpädagogische Arbeit in Heimen, Tagesstätten, Werkstätten für Behinderte, Wohngruppen u..ä. Einrichtungen
    • Hinführung auf die Arbeitswelt und berufliche Rehabilitation
    • Sprachentwicklung, Sprachstörungen, Sprachförderung

Philosophie (12 SWS)
Lehr-

form
Bezeichnung des Teilgebietes empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
V,S
Logik/Theoretische Philosophie 5-9
4
WPF
LSB*
*Prüfungsrelevanter
V,S
Ethik 5-9
4
WPF
LSB*
Leistungsnachweis
V,S
Thema nach Wahl 5-9
4
WPF
LSB*
ist ein Seminarschein
Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen.

Experimentelle Physik (12 SWS, 1 LS)
Gebiete
Bezeichnung des Teilgebietes empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
P1Höhere Experimentalphysik I und/oder II WPF LSR**Prüfungsrelevanter Leistungsnachweis
P2Informationsverarbeitung, Signaltheorie, Optische Datenverarbeitung und -übertragung WPF LSR*ist ein PR- oder S-Schein
P3Kernphysik, Festkörperphysik, Atomphysik WPF LSR*
P4Angewandte Physik I und/oder II WPF LSR*
P5Digitale Signalverarbeitung I und/oder II WPF LSR*
Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen.

Politologie (12 SWS, 1 LS)
Gebiete
Bezeichnung des Teilgebietes empf.

Sem.

Dauer

SWS

StatusLeist.-

nachw.

Bemerkungen
P1ein Seminar aus der "Allgemeinen Sozialwissenschaft"
  • Grundlegende Theorieentwicklungen und -kontroversen in den Sozialwissenschaften
  • Wissenschaftstheoretische Grundlagen und Probleme sozialwissenschaftlicher Theoriebildung
  • Theoretische Begründungen und Implikationen sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden
5,62PF LS** Aus einem der Seminare oder dem Empirie-Praktikum ist ein LS vorzulegen.
P2-P4Drei weitere Seminare aus
  • (HP1) Arbeitsverhältnisse, Arbeitsteilung und familiale Reproduktion
  • (HP2) Subjekt, Sozialisation, geschlechtsspezifische Identität
  • (HP3) Staat, Planung, Verwaltung, Soziale Kontrolle, Herrschaftsformen und Entscheidungsprozesse
  • (HP4) Sozialer Wandel, soziale Bewegungen, Politische Kultur und Öffentlichkeit
  • (HP5) Internationale Beziehungen
5-82WPF LS*Statt zweier Veranstaltungen aus P2-P4 kann auch das Empirie-Praktikum belegt werden.
P5ein Seminar zu speziellen Methoden sozialwissenschaftlicher Forschung 5-82PF LS*
P6ein Seminar aus dem Bereich eines persönlichen Studienschwerpunkts 5-82PF
Empirie-Praktikum5,6 4WPFLSR*
Es sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS zu belegen.

Soziologie (12 SWS +1 LS)
Der Studienplan entspricht dem in Politologie mit den gleichen Themen und Anforderungen, wobei die Notation HP1-HP5 durch HS1-HS5 ersetzt wird.

Volkswirtschaftslehre
Das Nebenfach Volkswirtschaft kann in zwei verschiedenen Ausprägungen im Hauptstudium fortgesetzt werden: in der Form "Allgemeine Volkswirtschaftslehre" und in der Form "Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in .." einem zu wählenden Fach. Diese Form muß für das Hauptstudium gewählt werden.
Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Vertiefungsstudium (8 Leistungspunkte)
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
V+Ü
Mikroökonomie II
4
2+1
WPF
3 LP
Zu erbringen sind 8 LP,
V+Ü
Makroökonomie II
4
2+1
WPF
3 LP
bevor 2 Abschlußklausuren
V
Konzentration und Wettbewerb
4
2
WPF
2 LP
(und ihre Wiederholung)
V+Ü
Quant. Methoden der VWL
4,5
2+1
WPF
3 LP
nicht bestanden wurden.
V
Außenwirtschaft
4,5
2
WPF
2 LP
V
Geld und Währung
4,5
2
WPF
2 LP
V
Grundzüge der Finanzwiss.
5
2
WPF
2 LP
V
Theoriegeschichte
5
2
WPF
2 LP
V,Ü
weitere Lehrveranstaltungen
4,5
WPF
S
1 Seminar in AVWL
5
2
PF
Referat, Hausarbeit + Klausur
Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ...
Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status Leist.-

nachw.

Bemerkungen
V,Ü
2 allgemeine Lehrveranstaltungen ,
4
WPF
KL
V+Ü
z.B. Mikroökonomie II
4
2+1
WPF
KL
V+Ü
z.B. Makroökonomie II
4
2+1
WPF
KL
V,Ü
Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt
4,5
4-6
WPF
nach Absprache mit dem Prüfer
S
1 Seminar im Schwerpunkt
5
2
PF
Referat, Hausarbeit + Klausur
Abschluß: 4 std. Klausur und 15-20 min. mündl Prüfung


  1. Lehr- und Lernformen im Fachbereich Informatik

Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt durch folgende Lehrformen:

Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Proseminare (P), Seminare (S), Praktika (PR).

Eine Vorlesung vermittelt den Wissensstoff durch einen Vortrag unterstützt durch Tafel, Overheadprojektor oder sonstige Hilfsmittel. Es werden wissenschaftliche Probleme und deren Lösungsansätze vorgetragen. Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen durch die Studentin ist für die Entwicklung angemessener Verständnisfähigkeit unentbehrlich.

Eine Übung ist eine Veranstaltung, die der vertiefenden und überprüfenden Nachbereitung von Vorlesungsinhalten dient. Die Teilnehmer an einer Vorlesung werden auf verschiedene Übungsgruppen aufgeteilt. Die Teilnehmerzahl in den Übungsgruppen ist beschränkt. Die Übungsgruppen werden in der Regel von studentischen Hilfskräften betreut. In diesen Übungsgruppen, die in der Regel 15 Teilnehmer nicht überschreiten sollen, werden die Studentinnen durch die Betreuerinnen dazu angeleitet, die in den Vorlesungen gestellten Übungsaufgaben selbständig zu lösen. Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Studiums; sie schulen die Kreativität und vertiefen das Verständnis der Vorlesungsinhalte.

Ein Proseminar ist eine Gruppenveranstaltung im Grundstudium. Es dient der Erörterung wissenschaftlicher Probleme und führt in die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur ein.

Ein Seminar ist eine Gruppenveranstaltung im Hauptstudium. Es dient der Erörterung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme und leitet zur selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur an.

Die Zahl der Teilnehmerinnen an einem Proseminar oder einem Seminar ist begrenzt, wobei die Zahl 15 generell als obere Schranke angestrebt wird.

Ein Praktikum ist eine Gruppenveranstaltung mit beschränkter Teilnehmerzahl. Es dient der Vertiefung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme durch Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben. Die Teilnahme am Praktikum kann mit der Verpflichtung verbunden sein, eine begleitende Veranstaltung zu besuchen.

  1. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen und Studienabschnitte

Für die einzelnen Veranstaltungen gibt es keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen. Für Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die bestandene Diplomvorprüfung Voraussetzung. Bei der Auswahl der Veranstaltungen im Hauptstudium kann das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs zu Rate gezogen werden, in dem für jede Veranstaltung der vorausgesetzte Wissensstand angegeben ist.

  1. Prüfungen

Gemäß § 3 der Prüfungsordnung für den Studiengang Informatik (PO) sind folgende Prüfungen abzulegen:

(1)nach dem Grundstudium die Diplomvorprüfung; die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung sind in § 18 der PO geregelt. Die Aufteilung in Teilprüfungen und deren Umfang sind in § 19 der PO festgelegt. Danach besteht die Diplomvorprüfung aus den folgenden fünf Teilprüfungen:
1.Praktische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen "Praktische Informatik 1" und " Praktische Informatik 2" sowie des Praktikums.
2.Technische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen " Technische Informatik 1" und " Technische Informatik 2" sowie des Praktikums.
3.Theoretische Informatik: Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesungen " Theoretische Informatik 1" und " Theoretische Informatik 2".
4.Mathematische Grundlagen: Prüfungsstoff ist der Inhalt zweier Vorlesungen aus den Veranstaltungen "Stochastik", "Diskrete Mathematik", "Analysis II für Informatiker", "Numerik" und "Logik".

Die Fachprüfung wird auf der Grundlage des Inhalts der beiden Vorlesungen "Lineare Algebra I" und "Analysis I" abgehalten.

5.Nebenfach: Im Allgemeinen wird das Nebenfach mit zwei Leistungsscheinen und einer 20-30 min. mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die konkreten Prüfungsgegenstände und die Art der Prüfung (mündlich, studienbegleitend) werden allerdings von der Nebenfachregelung bestimmt, siehe Abschnitt "Studienplan im Grundstudium".

(2)nach dem Hauptstudium die Diplomprüfung; die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung sind in § 23 der PO geregelt, ihre Aufteilung in Teilprüfungen und deren Umfang in § 24 der PO. Danach besteht die Diplomprüfung aus der Anfertigung einer Diplomarbeit und den folgenden vier mündlichen Teilprüfungen:
1.Praktische/Technische Informatik: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten Systemstrukturen, Programmiermethodik und Modelle und Architektur von Rechensystemen
2.Theoretische Informatik: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten Formale Sprachen und Automaten, Komplexität und Algorithmen.
3.Vertiefungsfach: Prüfungsgegenstand sind Veranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS aus den Teilgebieten der Praktischen/Technischen oder Theoretischen Informatik, die nicht unter III.4 (2) 1. und 2. geprüft werden und mit mindestens 6 SWS aus einem Teilgebiet des Vertiefungsfachs stammen.
4.Nebenfach: Die Prüfungsgegenstände und die Art der Prüfung (mündlich, studienbegleitend) wird von der Nebenfachregelung bestimmt, siehe Abschnitt "Studienplan im Hauptstudium".


  1. Durchführung der Prüfungen

Auf wichtige Vorschriften der Prüfungsordnung über Einzelheiten der abzulegenden Prüfungen wird besonders hingewiesen. Geregelt sind:

1.die Fristen für die Meldung zur Diplomvorprüfung und Diplomprüfung in § 4 der PO;
2.die Voraussetzungen für die Zulassung zur
(a)
Diplomvorprüfung in § 18 der PO
(b)
Diplomprüfung in § 23 der PO
3.die Anrechenbarkeit von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen in § 16 der PO;
4.Ziel, Umfang und Art der
(a)
Diplomvorprüfung in § 17 und §19 der PO,
(b)
Diplomprüfung in § 22 und §24 der PO;
5.Vergabe und Anfertigung der Diplomarbeit in § 11 der PO;
6.Freiversuche in der Diplomvorprüfung in §25 der PO;
7.die Wiederholung der Diplomvorprüfung und der Diplomprüfung in § 15 der PO

  1. Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen

Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter der Geltung dieser Studienordnung erbracht worden sind, werden auf Antrag an den Prüfungsausschuß anerkannt, wenn diese unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts und der Länge des vergleichbaren Studiengangs generell gleichwertig sind.

  1. Abschlußgrad

Der Fachbereich Informatik verleiht nach bestandener Diplomprüfung gemäß § 2 der PO den akademischen Grad "Diplom-Informatikerin" bzw. "Diplom-Informatiker" (abgekürzt "Dipl.-Inf.").

  1. Leistungsnachweise
  2. Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen

1.Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung sind in § 18 der PO geregelt.

Zu den Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen für das Nebenfach siehe auch die Bemerkungen im Studienordnung III.1.1 Abs(3).

2.Die Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung sind in § 23 der PO geregelt.

Zu den Bedingungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen für das Nebenfach siehe auch die Bemerkungen im Studienordnung III.1.2 Abs.(4).

  1. Leistungsnachweise als studienbegleitende Prüfungsteile

Gemäß Anhang 2 der PO sind die in den Nebenfächern Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre erworbenen Leistungspunkte Teil der Diplomvorprüfung.

  1. Vergabe der Leistungsnachweise

Für die Vergabe der Leistungsnachweise gelten die Vergabekriterien des jeweils zuständigen Fachbereichs. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn eines der folgenden zur Auswahl stehenden Kriterien erfüllt ist:

1.die richtige Lösung einer Mindestzahl von Übungsaufgaben, welche zu der Veranstaltung gestellt werden;
2.das Bestehen einer bzw. zweier Klausur(en), deren Gesamtdauer vier Stunden nicht überschreitet;
3.das Bestehen einer etwa 20-minütigen mündlichen Prüfung.

Ein Kriterium kann mit einem zweiten verbunden werden, falls die Studentin dabei mindestens so gut gestellt wird wie bei der Anwendung nur eines einzigen Kriteriums.

Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1.die Studentin hat an einer Mindestzahl der stattgefundenen Veranstaltungen teilgenommen;
2.(a)Seminar/Proseminar: die Voraussetzung besteht in einer ausreichenden Beteiligung an der Diskussion, dem Halten eines von dem der Seminarveranstalterin akzeptierten Vortrages und gegebenenfalls einer akzeptierten schriftlichen Ausarbeitung des Vortrags.
(b)
Praktikum: die Voraussetzung besteht in der erfolgreichen Bearbeitung einer Mindestzahl der gestellten Aufgaben (z.B. Übungsaufgaben, Erstellen von Programmen oder vergleichbare Aufgaben).

Die Veranstaltungsleiterin gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, welche der aufgeführten Kriterien zur Erlangung eines Leistungsscheines für die Veranstaltung angewendet werden und welche Mindestleistungen zu erbringen sind. Diese Kriterien dürfen während des Semesters nicht zum Nachteil der Veranstaltungsteilnehmerinnen geändert werden.

  1. Form der Bescheinigung

Muster der zu erwerbenden Leistungsnachweise sind in dieser Studienordnung als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

  1. Sammelbescheinigung

Bei Fach- oder Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird der Studierenden auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Bescheinigung ausgestellt, die die im Studium erbrachten Leistungen zusammenfaßt. Der Antrag ist an die Vorsitzende des Prüfungsamtes des Fachbereichs zu richten; ihm sind die einzelnen Leistungsnachweise beizufügen.

  1. Ergänzende Bestimmungen
  2. Studienberatung
  3. Studienfachberatung des Fachbereichs

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die vom Fachbereich eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und bei der Wahl der Kombination der Veranstaltungen.

Die fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen empfohlen:

-zu Beginn des ersten Semesters;
-zu Beginn des Hauptstudiums;
-bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;
-bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten bei einzelnen Lehrveranstaltungen;
-bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.

Für die Durchführung der individuellen Studienfachberatung bestellt der Fachbereich Informatik eine Professorin und eine wissenschaftliche Mitarbeiterin. Daneben stehen für die Studienberatung alle Lehrenden und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Fachbereichs in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten über die fachbezogene Studienberatung werden durch Aushang im Dekanat bekannt gegeben.

  1. Allgemeine Studienberatung

Neben der Studienberatung des Fachbereichs steht den Studierenden die zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Verfügung. Sie unterrichtet als allgemeine Studienberatung über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.

  1. Orientierungsveranstaltungen

Zu Beginn jedes Wintersemesters bietet der Fachbereich Informatik eine Orientierungsveranstaltung für Studentinnen im 1. Semester an, in der der Studiengang Informatik vorgestellt wird. Am Ende eines jeden Semesters stellt der Fachbereich Informatik das Lehrangebot des kommenden Semesters in einer Orientierungsveranstaltung vor. Die Veranstaltungen werden durch Aushang im Dekanat angekündigt.

  1. Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

In jedem Semester erstellt der Fachbereich ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden. Dieses Vorlesungsverzeichnis ist im Dekanat erhältlich. Zusätzlich soll es über das elektronische Informationssystem einsehbar gemacht werden.

  1. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
  2. Grundlage der Studienordnung

Aufgrund des § 22 Abs. 5 des Hessischen Universitätsgesetzes vom 6.6.1978 in der Fassung vom 28.10.1987 (GVBL I 1978, Nr. 17, S. 348) hat der Fachbereich Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 7. Juli 1997 die vorstehende Studienordnung beschlossen.

Geltungsbereich

(1)Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik vom 8. Juli 1996 die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Studiengangs.
(2)Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und bezeichnet die Studienmöglichkeiten umfassend im Rahmen der Prüfungsordnung. Hinsichtlich der Lehrleistungen, die von anderen Fachbereichen im Rahmen dieser Studienordnung angeboten bzw. erbracht werden, haben diese Fachbereiche den entsprechenden Regelungen zugestimmt, und zwar

NebenfachFachbereich Datum der letzten Aktualisierung der Vereinbarung
BetriebswirtschaftslehreWirtschaftswissenschaften 17.06.1996
BiologieBiologie15.01.1996
GeographieGeowissenschaften 10.11.1992
GeophysikGeowissenschaften 25.06.1997
Evangelische TheologieEvangelische Theologie 06.06.1990
Katholische TheologieKatholische Theologie 10.02.1988
Linguistik (Amerikanistik, Germanistik, Romanistik) Neuere Philologien12.06.1996
MathematikMathematik 16.06.1997
MedizinMedizin27.04.1989
Biochemie, Pharmazie und Lebensmittelchemie 19.02.1990
MeteorologieGeowissenschaften 23.06.1997
PädagogikErziehungswissenschaften 31.10.1988
PhilosophiePhilosophie 06.05.1987
PhysikPhysik30.05.1990
PolitologieGesellschaftswissenschaften 09.06.1997
SoziologieGesellschaftswissenschaften 09.06.1997
VolkswirtschaftslehreWirtschaftswissenschaften 20.06.1997

  1. Schlußbestimmungen
  2. Überprüfung der Studienordnung

Die Ziele sowie der Aufbau, Umfang und die Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.

  1. Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im "Staatsanzeiger für das Land Hessen" in Kraft.

  1. Übergangsregelung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Prüfungsordnung vom 8. Juli 1996 bereits immatrikulierte Studentinnen im Studiengang Informatik können während eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung bei der Zulassung zur Diplomvorprüfung bzw. Diplomprüfung beantragen, nach der vorher gültigen "Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik vom 22.Januar 1990" ihre Prüfung abzulegen. In diesem Fall gilt die "Studienordnung für den Studiengang 'Informatik' mit dem Abschluß 'Diplom-Informatiker' an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 23.April 1990".

Frankfurt am Main, den 7. Juli 1997........................................................

(Unterschrift)

Dekan des Fachbereichs Informatik

der Johann Wolfgang Goethe-Universität


Anhang 1

Beispiel für einen Studienplan Informatik , Grundstudium

Der folgende Studienplan zeigt beispielhaft eine Möglichkeit zur zeitlichen und fachlichen Gestaltung des Grundstudiums. Andere Gestaltungsformen im Rahmen der PO sind natürlich denkbar und möglich.

Sem
Typ
Veranstaltung
SWS
1
V+Ü Praktische Informatik 1
4+2
1
V+Ü Technische Informatik 1
3+1
1
V+Ü Lineare Algebra I
4+2