Studienordnung

des Fachbereichs Informatik

für den Teilstudiengang Informatik mit dem Abschluß

Erste Staatsprüfung

für das Lehramt an Gymnasien (L3)

an der

Johann Wolfgang Goethe-Universität

Frankfurt am Main

vom 28.10.1996



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HTML-Version: R.Brause, 11.Juli 1997


Inhaltsverzeichnis

  1. Ziele des Studiums
    1. Allgemeine und fachwissenschaftlich orientierte Ziele
    2. Fachdidaktisch- und tätigkeitsfeldorientierte Ziele
    3. Weiteres Unterrichtsfach
  2. Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums
    1. Studienvoraussetzungen
      1. Nachzuweisende Voraussetzungen
      2. Nützliche Voraussetzungen
    2. Studienorganisation
      1. Studienbeginn
      2. Studiendauer
      3. Studienabschnitte
      4. Schulpraktikum
    3. Weiterführende Studien
      1. Erweiterungsprüfung
      2. Promotion
  3. Gestaltung und Gliederung des Studiums
    1. Lehr- und Lernformen
    2. Inhaltliche Gliederung
      1. Grundstudium
      2. Hauptstudium
      3. Zuordnung zu den Prüfungsbereichen gemäß LVO
    3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen
    4. Leistungsnachweise
      1. Leistungsnachweise über ein ordnungsgemäßes Studium
      2. Vergabe von Leistungsnachweisen
      3. Sammelbescheinigung
    5. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
    6. Prüfungen
      1. Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung
      2. Art und Umfang der Zwischenprüfung
      3. Durchführung der Zwischenprüfung
      4. Meldung zur Ersten Staatsprüfung
      5. Umfang der Ersten Staatsprüfung
      6. Durchführung der Ersten Staatsprüfung
    7. Studienplan
  4. Ergänzende Bestimmungen
    1. Studienberatung
      1. Fachbezogene Studienberatung
      2. Allgemeine Studienberatung
      3. Empfehlungen zur Studienberatung
      4. Orientierungsveranstaltungen
      5. Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis
    2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
      1. Grundlage der Studienordnung
      2. Geltungsbereich
    3. Übergangs- und Schlußbestimmungen
      1. Überprüfung der Studienordnung
      2. Inkrafttreten

Diese Studienordnung regelt das Studium des Unterrichtsfachs Informatik auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 03.04.1995 (LVO). Die Studienordnung geht davon aus, daß neben dem Fach Informatik im Umfang von 64 Semesterwochenstunden gem. §§ 6 Abs. 2 Ziff. 3, 34 Abs. 1 LVO

studiert werden.

Abkürzungsverzeichnis

ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst
ET Erfolgreiche Teilnahme
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
HHG Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 28.03.1995 (GVBl. I Nr. 13, 1995, S. 294 ff)
HUG Hessisches Universitätsgesetz in der Fassung vom 28.03.1995 (GVBl. I Nr. 13, 1995, S. 325 ff)
LVO Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 03.04.1995 (GVBl. I Nr. 12, 1995, S. 233 ff)
P Proseminar
PR Praktikum
PV Pflichtveranstaltung
RET Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme
S Seminar
SWS Semesterwochenstunde(n)
Ü Übungen
V Vorlesung
WPV Wahlpflichtveranstaltung
ZPO Ordnung für die Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien in den Unterrichtsfächern Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Erdkunde der Fachbereiche Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geowissenschaften und Geographie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 18.12.1991 (ABl. 6/92, S. 439 ff)


    I Ziele des Studiums

    1. Allgemeine und fachwissenschaftlich orientierte Ziele

      Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen - insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von elektronischen Rechenanlagen. Sie bildet zusammen mit der Technik der Informationssysteme die Grundpfeiler der Informationsverarbeitung.

      Die Informatik befaßt sich mit Informationssystemen besonders im Hinblick auf

      •  Struktur, Wirkungsweise und ihre Fähigkeiten,
      •  Konstruktion, Technologie und praktischen Umgang,
      •  Formalisierung, Modellbildung und Simulation,
      •  Entwurf, Test, Verifikation und Anwendung von Programmsystemen,
      •  Auswirkungen auf die Gesellschaft.

      Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Informatik ist daher auf der einen Seite formaler und erkenntnistheoretischer Natur und beinhaltet auf der anderen Seite auch die ingenieurwissenschaftliche Komponente des Entwurfs und der Herstellung praktisch umsetzbarer Anwendungssysteme. Das Studium des Unterrichtsfachs Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll schwerpunktmäßig die Grundlagen und die Methodik beider Bereiche vermitteln.

      Es wird gebildet aus den Gebieten

      • Praktische Informatik mit den Teilgebieten
        • Systemstrukturen (Datenbanken und Informationssysteme, Betriebssysteme, Kommunikationsnetze und Verteilte Systeme, Leistungsbewertung von Rechensystemen),
        • Programmiermethodik und Modelle (Programmiersprachen und Compiler, Künstliche Intelligenz und Expertensysteme, Software Engineering und Software-Entwurfsmethoden, Datensicherheit und Datenschutz) und
        • Mensch-Maschine Interaktion (Graphische Datenverarbeitung, Benutzerschnittstellen, Multimedia-Systeme),
      • Technische Informatik mit den Teilgebieten
        • Elektronik (Physikalische und elektrotechnische Grundlagen),
        • Rechnersysteme und Rechnerorganisation (Codierungstheorie, Schaltnetze, Schaltwerke, Rechnerarchitektur, Speicher) und
        • Entwurfsmethodik und Entwurfswerkzeuge,
      • Theoretische Informatik mit den Teilgebieten
        • Formale Sprachen und Automaten (Theorie der Formalen Sprachen, Syntaxanalyse, Mathematische Linguistik, Automatentheorie, Entscheidbarkeit und Rekursive Funktionen, Analytische Betrachtungen auf diskreten Strukturen, Programmstrukturen und Programmverifikation),
        • Komplexität (Komplexitätstheorie, Kommunikationskomplexität, Schaltkreiskomplexität, Beschreibungskomplexität, Algorithmisches Lernen, Kryptographie, Interaktive Beweissysteme) und
        • Algorithmen (Sequentielle Algorithmen, Parallele Algorithmen, Zahlentheoretische Algorithmen, Zufallsalgorithmen und Zufallsgeneratoren, Diskrete Optimierung, Algorithmische Geometrie, Mustererkennung) und
      • Gesellschaft und Informatik.

        Dieses Gebiet beschäftigt sich mit Entwicklungstendenzen und gesellschaftlichen und ethischen Aspekten des Einsatzes von informationstechnischen Systemen. Hierbei können unter anderem folgende Teilgebiete behandelt werden:

        • Geschichte der Informatik,
        • Verantwortung und Folgenabschätzung,
        • Rechtliche Rahmenbedingungen,
        • Gestaltungsanforderungen,
        • Soziologie und Psychologie der Informationsgesellschaft und
        • Berufsbilder in der Informationsgesellschaft.

      Zum Studium des Unterrichtsfachs Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität gehört weiterhin eine Lehrveranstaltung "Mathematische Grundlagen der Informatik", in der einige wichtige Grundbegriffe, Systemmodelle und Beweisverfahren der Informatik vermittelt werden.

      Das Thema Gesellschaft und Informatik sollte auch in Lehrveranstaltungen angesprochen werden, die nicht zu diesem Gebiet gehören.

    2. Fachdidaktisch- und tätigkeitsfeldorientierte Ziele

      Die Fachdidaktik bildet die Schnittstelle zwischen der Fachausbildung in Informatik und der Praxis des Schulunterrichts. Es wird in diesem Bereich vor allem die Fähigkeit erworben, fachliche Inhalte und Methoden für den Unterricht didaktisch aufzubereiten, Rechnerausstattung und Rechnereinsatz an Schulen nach pädagogischen Kriterien zu planen sowie mit anderen Schulfächern zusammenzuarbeiten.

      Dazu sind Kenntnisse zu erwerben über

      •  Lehrpläne und ihre Bedeutung für den Unterricht,
      •  die Analyse, die Planung und den Entwurf von Unterricht,
      •  den Einsatz von Lehr- und Lernmaterial in der Schule,
      •  die Bewertung von Hard- und Software-Systemen für den Unterricht und
      •  den Zusammenhang mit anderen Schulfächern.
    1. Weiteres Unterrichtsfach

      Das Unterrichtsfach Informatik kann mit jedem anderen Unterrichtsfach gem. § 34 Abs. 1 LVO kombiniert werden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verbindung mit den Fächern Mathematik oder Physik das Studium der Informatik erleichtert und auf Grund von breiteren Vorkenntnissen eine größere Wahlmöglichkeit im Wahlpflichtbereich ermöglicht.

    II Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

    1. Studienvoraussetzungen
      1. Nachzuweisende Voraussetzungen

        Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§§ 35, 36 Abs. 2 HHG), werden keine Eingangsvoraussetzungen verlangt.

      2. Nützliche Voraussetzungen

        Für das Studium sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse förderlich:

        •  die Fähigkeit zum formalen, logischen Denken,
        •  die Fähigkeit zu präziser Ausdrucksweise,
        •  die Fähigkeit, Probleme zu analysieren und zu zerlegen,
        •  die Fähigkeit, komplexe Systeme zu durchschauen,
        •  gute Englischkenntnisse und
        •  Mathematik- und Physikkenntnisse.
    1. Studienorganisation
      1. Studienbeginn

        Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

      2. Studiendauer

        Der Studienordnung liegt eine Studienzeit von 8 Semestern zugrunde. Die Regelstudienzeit gem. § 6 Abs. 1 LVO beträgt einschließlich der Ersten Staatsprüfung viereinhalb Studienjahre.

        Der Fachbereich Informatik stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden in der Regel ermöglicht, die erforderlichen Veranstaltungen für die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Informatik in 8 Semestern zu absolvieren.

      3. Studienabschnitte

        Das Studium ist unterteilt in

        •  ein Grundstudium mit einer Dauer von 4 Semestern, das gem. § 6 Abs. 3 LVO mit einer Zwischenprüfung gem. ZPO abgeschlossen wird, und
        •  ein darauf aufbauendes Hauptstudium mit einer Dauer von 4 Semestern.

        Danach folgt gem. § 6 Abs. 1 LVO die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien.

      4. Schulpraktikum

        Während des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ist gem. § 7 LVO ein Schulpraktikum zu absolvieren, das in zwei Abschnitten durchgeführt wird. Jeder der beiden Praktikumsabschnitte umfaßt in der Regel ein fünfwöchiges, in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführendes Blockpraktikum in einer Schule in Verbindung mit Vorbereitungs- und Auswertungsveranstaltungen an der Johann Wolfgang Goethe-Universität im Umfang von 4 SWS. Es wird den Studierenden empfohlen, sich innerhalb des Schulpraktikums auch um Erfahrungen im Informatikunterricht zu bemühen. Inhalt und Organisation des Praktikums richten sich nach der "Ordnung für Schulpraktika in lehrerausbildenden Studiengängen" der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 12.10.1982 (ABl. 11/82 S. 707 ff) in der jeweils gültigen Fassung.

    2. Weiterführende Studien
      1. Erweiterungsprüfung

        Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat, kann gem. § 25 LVO eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Informatik ablegen. Die Erweiterungsprüfung besteht gem. § 25 Abs. 3 LVO aus einer Klausur von in der Regel vier Stunden und aus einer mündlichen Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer. Es gelten die in dieser Studienordnung genannten inhaltlichen Anforderungen. Es sind bei der Meldung zur Erweiterungsprüfung die in III.4.1 genannten 9 Leistungsnachweise über ein ordnungsgemäßes Studium des Unterrichtsfachs Informatik vorzulegen.

      2. Promotion

        Das wissenschaftliche Studium des Unterrichtsfachs Informatik kann mit dem Ziel der Promotion zum Dr. phil. nat. fortgesetzt werden. Die Durchführung der Promotion richtet sich nach der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 26.05.1993 (ABl. 1/94, S. 21 ff) in der jeweils gültigen Fassung.

    III Gestaltung und Gliederung des Studiums

    1. Lehr- und Lernformen

      Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt durch folgende Lehrformen: Vorlesungen, Übungen, Proseminare, Seminare, Praktika.

      Eine Vorlesung vermittelt den Wissensstoff durch einen Vortrag unterstützt durch Tafel, Overheadprojektor oder sonstige Hilfsmittel. Es werden wissenschaftliche Probleme und deren Lösungsansätze vorgetragen. Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen durch die Studierenden ist für die Entwicklung angemessener Verständnisfähigkeit unentbehrlich.

      Eine Übung ist eine Lehrveranstaltung, die der vertiefenden und überprüfenden Nachbereitung von Vorlesungsinhalten dient. Die Zuhörerschaft an einer Vorlesung wird auf verschiedene Übungsgruppen aufgeteilt. Die Übungsgruppen werden in der Regel unter der Verantwortung der Veranstaltungsleitung von studentischen Hilfskräften betreut. In den Übungsgruppen werden die Studierenden dazu angeleitet, die in den Vorlesungen gestellten Übungsaufgaben selbständig zu lösen. Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Sie schulen die Kreativität und vertiefen das Verständnis der Vorlesungsinhalte.

      Ein Proseminar ist eine Gruppenveranstaltung im Grundstudium. Es dient der Erörterung wissenschaftlicher Probleme und führt in die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur ein.

      Ein Seminar ist eine Gruppenveranstaltung im Hauptstudium. Es dient der Erörterung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme und leitet zur selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur an.

      Ein Praktikum ist eine Gruppenveranstaltung im Grund- oder Hauptstudium. Es dient der Vertiefung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme durch Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben.

      Der Fachbereich Informatik bemüht sich, ein Lehrangebot bereitzustellen, so daß die Teilnehmerzahl pro Betreuendem in einer Übung, einem Proseminar, einem Seminar oder einem Praktikum in der Regel 15 nicht überschreitet.

    2. Inhaltliche Gliederung

      Grund- und Hauptstudium gliedern sich inhaltlich in

      •  Fachwissenschaft Informatik und
      •  Fachdidaktik Informatik.
      1. Grundstudium

        Die Veranstaltungen des Grundstudiums im Umfang von 32 SWS dienen der Einführung in die Informatik. Im fachwissenschaftlichen Teil des Grundstudiums werden die wichtigsten Grundkenntnisse, Konzepte, Beweisverfahren und Arbeitstechniken der Informatik vermittelt. Diese Kenntnisse sind grundlegend für den fachdidaktischen Teil des Studiums und für den fachwissenschaftlichen Teil des Hauptstudiums.

        Diese Studienordnung enthält nur die Lehrveranstaltungen, welche nötig sind, um die für die Zwischenprüfung unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird den Studierenden empfohlen, durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen (z. B. Proseminar in Informatik, Veranstaltungen des Fachbereichs Informatik für Hörer aller Fachbereiche, informatikrelevante Veranstaltungen anderer Fachbereiche) und durch selbständiges Arbeiten mit Literatur diese Kenntnisse zu erweitern und das Verständnis der Informatik zu vertiefen.

        Die Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen ist verpflichtend:

Fachwissenschaft

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

SWS

Praktische Informatik I

V+Ü

4+2

Mathematische Grundlagen der Informatik

V+Ü

3+1

Praktische Informatik II

V+Ü

3+1

Technische Informatik II

V+Ü

3+1

Theoretische Informatik I

V+Ü

4+2

Praktikum "Praktische Informatik"

PR

4

Summe der SWS

28

Fachdidaktik

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

SWS

Didaktik der Informatik I (Grundstudium)

V/Ü/P

4

Summe der SWS

4

      1. Hauptstudium

        Das Hauptstudium ist gegliedert in einen Pflichtbereich im Umfang von 14 SWS und in einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 SWS. Die Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich vervollständigen die Einführung in die Informatik und vermitteln weitere Kenntnisse in der Fachdidaktik.

        Die Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen ist verpflichtend:

Fachwissenschaft

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

SWS

Technische Informatik I

V+Ü

3+1

Theoretische Informatik II

V+Ü

4+2

Summe der SWS

10

Fachdidaktik

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

SWS

Didaktik der Informatik II (Hauptstudium)

V/Ü/S

4

Summe der SWS

4

        Die Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich sollen vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren Spezialgebieten der Praktischen, Technischen und Theoretischen Informatik sowie Kenntnisse im Gebiet Gesellschaft und Informatik vermitteln. Hierbei sollen die Studierenden einerseits einen Einblick in die Breite des Fachs Informatik und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft erhalten und andererseits neuere Forschungsergebnisse der Informatik kennenlernen.

        Die Studierenden haben im Wahlpflichtbereich die Möglichkeit, den zeitlichen Ablauf und die fachliche Orientierung des Studiums im Rahmen der unten aufgeführten Maßgaben und des jeweiligen Lehrangebots nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. Über das Lehrangebot informieren die Orientierungsveranstaltungen und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik (siehe IV.1.4 und IV.1.5). Es wird dringend empfohlen, sich nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums über das weitere Studium fachlich beraten zu lassen (siehe IV.1). Dies gilt insbesondere, falls beabsichtigt ist, die wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 16 LVO im Unterrichtsfach Informatik anzufertigen.

        Für die Gestaltung des Wahlpflichtbereichs können nur Empfehlungen und Mindestanforderungen formuliert werden. Im Wahlpflichtbereich sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 18 SWS unter den folgenden Maßgaben zu belegen:

        1. Es sind Lehrveranstaltungen im Bereich Theoretische Informatik oder Praktische/Technische Informatik einschließlich des Praktikums "Technische Informatik" im Umfang von mindestens 12 SWS zu belegen.
        2. Es sind Lehrveranstaltungen im Bereich Gesellschaft und Informatik im Umfang von mindestens 4 SWS zu belegen. Diese Lehrveranstaltungen können ganz oder teilweise auch innerhalb des Grundstudiums belegt werden.

        Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Bereichen Gesellschaft und Informatik, Praktische/Technische Informatik bzw. Theoretische Informatik ist im kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik aufgeführt.

      1. Zuordnung zu den Prüfungsbereichen gemäß LVO

        Die fachwissenschaftlichen Prüfungsbereiche A-D im Unterrichtsfach Informatik gem. Anl. 6 LVO werden durch die Lehrveranstaltungen zur Praktischen Informatik (Bereiche A, B und C), zur Technischen Informatik (Bereich C) und zur Theoretischen Informatik (Bereiche A und B) sowie zum Gebiet Gesellschaft und Informatik (Bereich D) abgedeckt. Die fachdidaktischen Prüfungsbereiche im Unterrichtsfach Informatik gem. Anl. 6 LVO werden durch die Lehrveranstaltungen zur Didaktik der Informatik abgedeckt.

    1. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen

      Für die einzelnen Lehrveranstaltungen im Grundstudium gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Hauptstudium wird in der Regel die bestandene Zwischenprüfung vorausgesetzt. Es wird dringend empfohlen, die im Studienplan vorgesehene Reihenfolge der Lehrveranstaltungen im Grundstudium und im Pflichtbereich des Hauptstudiums einzuhalten, da der Inhalt einer Veranstaltung auf dem Wissensstoff der vorhergehenden Veranstaltungen aufbaut. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums sollte das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik zu Rate gezogen werden, in dem für jede Veranstaltung der vorausgesetzte Wissensstand angegeben ist. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums kann mit der Verpflichtung verbunden sein, eine begleitende Lehrveranstaltung zu besuchen. Dieses wird ebenfalls im kommentierten Vorlesungsverzeichnis angegeben.

    2. Leistungsnachweise
      1. Leistungsnachweise über ein ordnungsgemäßes Studium

        Am Ende des Grundstudiums sind beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 5 ZPO die folgenden Leistungsnachweise vorzulegen:

        1. ein Leistungsnachweis zu einer der folgenden Lehrveranstaltungen:
          1. Vorlesung "Praktische Informatik I" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS);
          2. Vorlesung "Praktische Informatik II" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS).
        2. ein Leistungsnachweis zu einer der folgenden Lehrveranstaltungen:
          1. Vorlesung "Technische Informatik II" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS);
          2. Vorlesung "Theoretische Informatik I" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS).
        3. ein Leistungsnachweis zum Praktikum "Praktische Informatik" (4 SWS).
        4. ein Leistungsnachweis zu einer Lehrveranstaltung im Bereich der Didaktik der Informatik I (Grundstudium) im Umfang von mindestens 2 SWS.

        Nach Abschluß des Hauptstudiums sind bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gem. § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 7 LVO die folgenden Leistungsnachweise vorzulegen:

        1. ein Leistungsnachweis zu einer der folgenden Lehrveranstaltungen:
          1. Vorlesung "Technische Informatik I" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS);
          2. Vorlesung "Technische Informatik II" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS);
          3. Vorlesung "Theoretische Informatik I" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS);
          4. Vorlesung "Theoretische Informatik II" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS).

          Falls beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zu b) vorgelegt wurde, dann ist hier ein Leistungsnachweis zu c) oder d) vorzulegen. Falls beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zu c) vorgelegt wurde, dann ist hier ein Leistungsnachweis zu a) oder b) vorzulegen.

        2. ein Leistungsnachweis zu einer Lehrveranstaltung im Bereich der Didaktik der Informatik II (Hauptstudium) im Umfang von mindestens 2 SWS.
        3. ein Leistungsnachweis zu einem Seminar im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums außerhalb des Bereichs Gesellschaft und Informatik.
        4. ein Leistungsnachweis zu einer der folgenden Lehrveranstaltungen:
          1. Praktikum "Technische Informatik" (4 SWS);
          2. ein Seminar oder Praktikum im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums außerhalb des Bereichs Gesellschaft und Informatik.
        5. ein Leistungsnachweis zu einer Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich Gesellschaft und Informatik im Umfang von mindestens 2 SWS.

        Falls die Wissenschaftliche Hausarbeit im Bereich der Praktischen oder Technischen Informatik angefertigt wird, so wird empfohlen, unter Nr. 4 einen Praktikumsschein vorzulegen. Falls die wissenschaftliche Hausarbeit im Bereich der Theoretischen Informatik angefertigt wird, so wird empfohlen, unter Nr. 4 einen Seminarschein vorzulegen.

      2. Vergabe von Leistungsnachweisen

        Leistungsnachweise werden durch die Verantwortlichen der jeweiligen Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung über die Leistungsnachweise liegen bei den Verantwortlichen der Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise bestätigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung oder Übung oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar, Seminar oder Praktikum.

        Für die Vergabe der Leistungsnachweise zu Lehrveranstaltungen, welche von einem anderen Fachbereich angeboten werden, gelten die Vergabekriterien des jeweiligen Fachbereichs. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn eines der folgenden zur Auswahl stehenden Kriterien erfüllt ist:

        1. die richtige Lösung einer Mindestanzahl von Übungsaufgaben, welche zu der Veranstaltung gestellt werden;
        2. das Bestehen einer oder zweier Klausuren, deren Gesamtdauer vier Stunden nicht überschreiten darf;
        3. eine etwa 20-minütige mündliche Leistungskontrolle.

        Ein Kriterium kann mit einem zweiten verbunden werden, falls die Studierenden dabei mindestens so gut gestellt werden wie bei der Anwendung nur eines einzigen Kriteriums.

        Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

        1. Der Studierende hat regelmäßig teilgenommen;
          1. Der Studierende hat sich in einem Seminar oder Proseminar ausreichend beteiligt und hat einen von den Verantwortlichen der Lehrveranstaltung akzeptierten Vortrag abgeliefert. Zusätzlich kann eine schriftliche Ausarbeitung verlangt werden;
          2. Der Studierende hat in einem Praktikum eine Mindestanzahl der gestellten praktischen und experimentellen Aufgaben erfolgreich bearbeitet.

        Die Verantwortlichen der jeweiligen Lehrveranstaltung geben zu Beginn der Veranstaltung bekannt, welche der aufgeführten Kriterien zur Erlangung eines Leistungsnachweises für die Veranstaltung angewendet werden und welche Mindestleistungen zu erbringen sind. Diese Kriterien dürfen während des Semesters nicht zum Nachteil der Studierenden geändert werden.

      3. Sammelbescheinigung

        Bei Fach- oder Hochschulwechsel oder bei Studienabbruch wird auf Antrag und gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen und -zeiten ausgestellt. Der Antrag ist an das Dekanat des Fachbereichs Informatik zu richten. Dem Antrag sind die erworbenen Leistungsnachweise beizufügen.

    3. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

      Studienleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erworben wurden, können auf Antrag anerkannt werden. Über die Anerkennung wird gem. § 11 LVO bzw. § 9 ZPO entschieden.

    4. Prüfungen

      Das Grundstudium schließt gem. §§ 6, Abs. 3, 1 ZPO mit der Zwischenprüfung ab. Im Anschluß an das Hauptstudium wird gem. § 6 LVO die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt.

      1. Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung

        Bei dem Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung gem. § 8 ZPO sind die in III.4.1 genannten 4 Leistungsnachweise vorzulegen.

      2. Art und Umfang der Zwischenprüfung

        Die Zwischenprüfung im Unterrichtsfach Informatik besteht aus den beiden mündlichen Teilprüfungen

        A) "Praktische/Technische Informatik" und

        B) "Theoretische Informatik"

        mit jeweils in der Regel 30 Minuten Dauer.

        Den beiden Teilprüfungen liegt der Inhalt folgender Lehrveranstaltungen als Prüfungsstoff zugrunde:

        A) Teilprüfung "Praktische/Technische Informatik":

        •  Vorlesung "Praktische Informatik I" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS).
        •  Vorlesung "Praktische Informatik II" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS).
        •  Vorlesung "Technische Informatik II" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS).

        B) Teilprüfung "Theoretische Informatik":

        •  Vorlesung "Theoretische Informatik I" (4 SWS) mit Übungen (2 SWS).
        •  Vorlesung "Mathematische Grundlagen der Informatik" (3 SWS) mit Übungen (1 SWS).
      1. Durchführung der Zwischenprüfung

        Auf wichtige Vorschriften der ZPO über Einzelheiten der abzulegenden Prüfung wird besonders hingewiesen:

        1.  die Fristen für den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung in § 6 Abs. 1 ZPO,
        2.  die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung in § 8 ZPO in Verbindung mit III.4.1,
        3.  die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in § 9 ZPO,
        4.  Zweck und Gliederung der Prüfung in §§ 1, 6 ZPO,
        5.  die Bestellung der Prüfenden in § 5 ZPO,
        6.  Art und Umfang der mündlichen Teilprüfungen in § 6 ZPO,
        7.  die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung in § 12 ZPO,
        8.  das Zeugnis in § 14 ZPO.
      1. Meldung zur Ersten Staatsprüfung

        Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gem. § 9 LVO sind die in III.4.1 genannten 5 Leistungsnachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zur "Technischen Informatik II" oder zur "Theoretischen Informatik I" vorgelegen hat.

      2. Umfang der Ersten Staatsprüfung

        Die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Informatik umfaßt folgende Prüfungsteile:

        •  eine in der Regel vierstündige Klausur,
        •  eine mündliche Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer und
        •  die wissenschaftliche Hausarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 16 Wochen, soweit sie nicht in einem anderen Unterrichtsfach oder (auf Antrag) in Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften angefertigt wird.
      1. Durchführung der Ersten Staatsprüfung

        Auf wichtige Vorschriften der LVO über Einzelheiten der abzulegenden Prüfung wird besonders hingewiesen:

        •  die Fristen für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung in § 9 Abs. 1 LVO,
        •  die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in §§ 12, 9 Abs. 2 LVO in Verbindung mit III.4.1,
        •  die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsteilen in § 11 LVO,
        •  Zweck, Teile der Prüfung, Prüfungsbereiche und Prüfungsanforderungen in §§ 1, 14, 15 LVO,
        •  die Bestellung der Prüfenden in §§ 2 Abs. 5 und Abs. 6, 4 Abs. 1, 16 Abs. 4 LVO,
        •  Themenstellung und Bearbeitungszeit der wissenschaftlichen Hausarbeit in § 16 LVO,
        •  Art und Umfang der Klausuren und mündlichen Prüfungen in §§ 14, 17, 18 LVO,
        •  die Möglichkeit eines Freiversuchs in § 10 LVO,
        •  die Möglichkeit einer Nachhol- oder Wiederholungsprüfung in §§ 23, 24 LVO,
        •  das Zeugnis in § 27 LVO.
    1. Studienplan

      Der Studienplan stellt beispielhaft den Ablauf des Studiums im Unterrichtsfach Informatik dar. Die angegebenen Fachsemesterzahlen sind Empfehlungen. Sie gewährleisten eine sinnvolle Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und einen kompakten Studiumsverlauf. Für das Hauptstudium werden hierbei drei mögliche Ausrichtungen zur Praktischen Informatik, Technischen Informatik und Theoretischen Informatik vorgestellt. Es werden Hinweise gegeben, wie diese Ausrichtungen kombiniert werden können.

Grundstudium

Nr.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

Fach- semester

Status

SWS

Erforderlicher Leistungsnachweis

Bemerkungen

1

Praktische Informatik I

V+Ü

1

PV

4+2

ET

1.

2

Math. Grundl. d. Informatik

V+Ü

1

PV

3+1

-

3

Praktische Informatik II

V+Ü

2

PV

3+1

ET

1.

4

Technische Informatik II

V+Ü

2

PV

3+1

ET

1.

5

Theoretische Informatik I

V+Ü

3

PV

4+2

ET

1.

6

Praktikum "Praktische Informatik"

PR

4

PV

4

RET

7

Didaktik der Informatik I (Grundstudium)

V/Ü/P

4

PV

4

ET/RET

Summe der SWS

32

2.

Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Praktischen Informatik

Nr.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

Fach- semester

Status

SWS

Erforderlicher Leistungsnachweis

Bemerkungen

8

Technische Informatik I

V+Ü

5

PV

3+1

ET

1.

9

Theoretische Informatik II

V+Ü

6

PV

4+2

ET

1.

10

Didaktik der Informatik II (Hauptstudium)

V/Ü/S

5-8

PV

4

ET/RET

11

Vorlesungen/Übungen im Bereich Praktische Informatik

V/Ü

5-8

WPV

8

-

3.

12

Seminar im Bereich Praktische Informatik

S

5-8

WPV

2

RET

4.

13

Praktikum im Bereich Praktische Informatik

PR

5-8

WPV

4

RET

14

Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik

V/Ü/S

5-8

WPV

4

ET/RET

5.

Summe der SWS

32

6.

Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Technischen Informatik

Nr.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

Fach- semester

Status

SWS

Erforderlicher Leistungsnachweis

Bemerkungen

8

Technische Informatik I

V+Ü

5

PV

3+1

ET

1.

9

Theoretische Informatik II

V+Ü

6

PV

4+2

ET

1.

10

Didaktik der Informatik II (Hauptstudium)

V/Ü/S

5-8

PV

4

ET/RET

11

Vorlesungen/Übungen im Bereich Technische Informatik

V/Ü

5-8

WPV

8

-

7.

12

Seminar im Bereich Technische Informatik

S

5-8

WPV

2

RET

8.

13

Praktikum "Technische Informatik"

PR

5-8

WPV

4

RET

14

Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik

V/Ü/S

5-8

WPV

4

ET/RET

5.

Summe der SWS

32

6.

Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Theoretischen Informatik

Nr.

Bezeichnung der Lehrveranstaltung

Lehrform

Fach- semester

Status

SWS

Erforderlicher Leistungsnachweis

Bemerkungen

8

Technische Informatik I

V+Ü

5

PV

3+1

ET

1.

9

Theoretische Informatik II

V+Ü

6

PV

4+2

ET

1.

10

Didaktik der Informatik II (Hauptstudium)

V/Ü/S

5-8

PV

4

ET/RET

11

Vorlesungen/Übungen im Bereich Theoretische Informatik

V/Ü

5-8

WPV

10

-

9.

12

2 Seminare im Bereich Theoretische Informatik

S

5-8

WPV

4

RET (2x)

10.

14

Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik

V/Ü/S

5-8

WPV

4

ET/RET

5.

Summe der SWS

32

6.

Bemerkungen:

  1. Es bestehen Wahlmöglichkeiten bei der Vorlage der Leistungsnachweise zur Zwischenprüfung bzw. zur Ersten Staatsprüfung (siehe III.4.1).
  2. Der erste Abschnitt des Schulpraktikums, der in der Regel von den Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften begleitet wird, kann beispielsweise im 3.-4. Fachsemester absolviert werden.
  3. Hierbei können auch Lehrveranstaltungen bis zum Umfang von 4 SWS im Bereich Technische oder Theoretische Informatik vertreten sein.
  4. Dieses Seminar kann auch im Bereich Technische oder Theoretische Informatik angesiedelt sein.
  5. Die Lehrveranstaltungen im Bereich Gesellschaft und Informatik können ganz oder teilweise auch innerhalb des Grundstudiums belegt werden, und zwar in Form von Vorlesungen, Übungen und Proseminaren.
  6. Der zweite Abschnitt des Schulpraktikums samt Vorbereitung und Auswertung kann beispielsweise im 5.-6. oder im 7.-8. Fachsemester absolviert werden.
  7. Hierbei können auch Lehrveranstaltungen bis zum Umfang von 4 SWS im Bereich Praktische oder Theoretische Informatik vertreten sein.
  8. Dieses Seminar kann auch im Bereich Praktische oder Theoretische Informatik angesiedelt sein.
  9. Hierbei können auch Lehrveranstaltungen bis zum Umfang von 4 SWS im Bereich Praktische oder Technische Informatik vertreten sein.
  10. Eines dieser Seminare kann auch durch ein Praktikum im Bereich Praktische, Technische oder Theoretische Informatik ersetzt werden. Dadurch erhöht sich die Anzahl der SWS in Nr. 12 von 4 auf 6, wodurch sich diese Anzahl in Nr. 11 von 10 auf 8 verringert.

    IV Ergänzende Bestimmungen

    1. Studienberatung
      1. Fachbezogene Studienberatung

        Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die vom Fachbereich Informatik eingerichtete fachbezogene Studienberatung aufzusuchen. Hier erhalten sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und der Wahl von Lehrveranstaltungen. Nähere Einzelheiten über diese Studienberatung werden durch Aushang im Dekanat bekannt gegeben.

        Darüber hinaus stehen alle an der Lehre des Fachbereichs Informatik Beteiligten in ihren Sprechstunden für die Studienberatung zur Verfügung.

      2. Allgemeine Studienberatung

        Neben der fachbezogenen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.

      3. Empfehlungen zur Studienberatung

        Eine Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen dringend empfohlen:

        •  zu Beginn des ersten Semesters,
        •  zu Beginn des Hauptstudiums,
        •  bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben,
        •  bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten bei einzelnen Lehrveranstaltungen und
        •  bei einem Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule.
      1. Orientierungsveranstaltungen

        Zu Beginn eines jeden Wintersemesters bietet der Fachbereich Informatik eine Orientierungsveranstaltung für Studierende im ersten Semester an, in welcher der Teilstudiengang Informatik vorgestellt wird. Am Ende eines jeden Semesters stellt der Fachbereich Informatik das Lehrangebot des kommenden Semesters in einer Orientierungsveranstaltung vor. Die Orientierungsveranstaltungen werden durch Aushang im Dekanat angekündigt.

      2. Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

        Zu Beginn eines jeden Semesters erstellt der Fachbereich Informatik ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden. Dieses Vorlesungsverzeichnis ist im Dekanat oder bei der Fachschaft erhältlich. Es enthält auch alle Lehrveranstaltungen des Teilstudiengangs Informatik, welche von anderen Fachbereichen durchgeführt werden.

    1. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich
      1. Grundlage der Studienordnung

        Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 28.10.1996 die vorstehende Studienordnung beschlossen.

      2. Geltungsbereich

        Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der LVO die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Teilstudiengangs. Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und beschreibt die Studienmöglichkeiten des Teilstudiengangs im Rahmen der LVO.

    2. Übergangs- und Schlußbestimmungen
      1. Überprüfung der Studienordnung

        Ziele, Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs Informatik regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.

      2. Inkrafttreten

        Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber hinaus im Mitteilungsblatt der Johann Wolfgang Goethe-Universität veröffentlicht.

Frankfurt am Main, den 2. Juni 1997

Prof. Dr. Oswald Drobnik

Dekan des Fachbereichs Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität