
Studienordnung
des Fachbereichs Informatik
für den Teilstudiengang Informatik mit dem Abschluß
Erste Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien (L3)
an der
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am Main
vom 28.10.1996
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Inhaltsverzeichnis
Diese Studienordnung regelt das Studium des Unterrichtsfachs Informatik auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 03.04.1995 (LVO). Die Studienordnung geht davon aus, daß neben dem Fach Informatik im Umfang von 64 Semesterwochenstunden gem. §§ 6 Abs. 2 Ziff. 3, 34 Abs. 1 LVO
studiert werden.
Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen - insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von elektronischen Rechenanlagen. Sie bildet zusammen mit der Technik der Informationssysteme die Grundpfeiler der Informationsverarbeitung.
Die Informatik befaßt sich mit Informationssystemen besonders im Hinblick auf
Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Informatik ist daher auf der einen Seite formaler und erkenntnistheoretischer Natur und beinhaltet auf der anderen Seite auch die ingenieurwissenschaftliche Komponente des Entwurfs und der Herstellung praktisch umsetzbarer Anwendungssysteme. Das Studium des Unterrichtsfachs Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll schwerpunktmäßig die Grundlagen und die Methodik beider Bereiche vermitteln.
Es wird gebildet aus den Gebieten
Dieses Gebiet beschäftigt sich mit Entwicklungstendenzen und gesellschaftlichen und ethischen Aspekten des Einsatzes von informationstechnischen Systemen. Hierbei können unter anderem folgende Teilgebiete behandelt werden:
Zum Studium des Unterrichtsfachs Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität gehört weiterhin eine Lehrveranstaltung "Mathematische Grundlagen der Informatik", in der einige wichtige Grundbegriffe, Systemmodelle und Beweisverfahren der Informatik vermittelt werden.
Das Thema Gesellschaft und Informatik sollte auch in Lehrveranstaltungen angesprochen werden, die nicht zu diesem Gebiet gehören.
Die Fachdidaktik bildet die Schnittstelle zwischen der Fachausbildung in Informatik und der Praxis des Schulunterrichts. Es wird in diesem Bereich vor allem die Fähigkeit erworben, fachliche Inhalte und Methoden für den Unterricht didaktisch aufzubereiten, Rechnerausstattung und Rechnereinsatz an Schulen nach pädagogischen Kriterien zu planen sowie mit anderen Schulfächern zusammenzuarbeiten.
Dazu sind Kenntnisse zu erwerben über
Das Unterrichtsfach Informatik kann mit jedem anderen Unterrichtsfach gem. § 34 Abs. 1 LVO kombiniert werden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verbindung mit den Fächern Mathematik oder Physik das Studium der Informatik erleichtert und auf Grund von breiteren Vorkenntnissen eine größere Wahlmöglichkeit im Wahlpflichtbereich ermöglicht.
Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§§ 35, 36 Abs. 2 HHG), werden keine Eingangsvoraussetzungen verlangt.
Für das Studium sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse förderlich:
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Der Studienordnung liegt eine Studienzeit von 8 Semestern zugrunde. Die Regelstudienzeit gem. § 6 Abs. 1 LVO beträgt einschließlich der Ersten Staatsprüfung viereinhalb Studienjahre.
Der Fachbereich Informatik stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden in der Regel ermöglicht, die erforderlichen Veranstaltungen für die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Informatik in 8 Semestern zu absolvieren.
Das Studium ist unterteilt in
Danach folgt gem. § 6 Abs. 1 LVO die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien.
Während des Studiums für das Lehramt an Gymnasien ist gem. § 7 LVO ein Schulpraktikum zu absolvieren, das in zwei Abschnitten durchgeführt wird. Jeder der beiden Praktikumsabschnitte umfaßt in der Regel ein fünfwöchiges, in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführendes Blockpraktikum in einer Schule in Verbindung mit Vorbereitungs- und Auswertungsveranstaltungen an der Johann Wolfgang Goethe-Universität im Umfang von 4 SWS. Es wird den Studierenden empfohlen, sich innerhalb des Schulpraktikums auch um Erfahrungen im Informatikunterricht zu bemühen. Inhalt und Organisation des Praktikums richten sich nach der "Ordnung für Schulpraktika in lehrerausbildenden Studiengängen" der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 12.10.1982 (ABl. 11/82 S. 707 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat, kann gem. § 25 LVO eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Informatik ablegen. Die Erweiterungsprüfung besteht gem. § 25 Abs. 3 LVO aus einer Klausur von in der Regel vier Stunden und aus einer mündlichen Prüfung von in der Regel 60 Minuten Dauer. Es gelten die in dieser Studienordnung genannten inhaltlichen Anforderungen. Es sind bei der Meldung zur Erweiterungsprüfung die in III.4.1 genannten 9 Leistungsnachweise über ein ordnungsgemäßes Studium des Unterrichtsfachs Informatik vorzulegen.
Das wissenschaftliche Studium des Unterrichtsfachs Informatik kann mit dem Ziel der Promotion zum Dr. phil. nat. fortgesetzt werden. Die Durchführung der Promotion richtet sich nach der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität vom 26.05.1993 (ABl. 1/94, S. 21 ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt durch folgende Lehrformen: Vorlesungen, Übungen, Proseminare, Seminare, Praktika.
Eine Vorlesung vermittelt den Wissensstoff durch einen Vortrag unterstützt durch Tafel, Overheadprojektor oder sonstige Hilfsmittel. Es werden wissenschaftliche Probleme und deren Lösungsansätze vorgetragen. Eine Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen durch die Studierenden ist für die Entwicklung angemessener Verständnisfähigkeit unentbehrlich.
Eine Übung ist eine Lehrveranstaltung, die der vertiefenden und überprüfenden Nachbereitung von Vorlesungsinhalten dient. Die Zuhörerschaft an einer Vorlesung wird auf verschiedene Übungsgruppen aufgeteilt. Die Übungsgruppen werden in der Regel unter der Verantwortung der Veranstaltungsleitung von studentischen Hilfskräften betreut. In den Übungsgruppen werden die Studierenden dazu angeleitet, die in den Vorlesungen gestellten Übungsaufgaben selbständig zu lösen. Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Studiums. Sie schulen die Kreativität und vertiefen das Verständnis der Vorlesungsinhalte.
Ein Proseminar ist eine Gruppenveranstaltung im Grundstudium. Es dient der Erörterung wissenschaftlicher Probleme und führt in die selbständige Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur ein.
Ein Seminar ist eine Gruppenveranstaltung im Hauptstudium. Es dient der Erörterung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme und leitet zur selbständigen Erarbeitung wissenschaftlicher Literatur an.
Ein Praktikum ist eine Gruppenveranstaltung im Grund- oder Hauptstudium. Es dient der Vertiefung ausgewählter wissenschaftlicher Probleme durch Bearbeitung praktischer und experimenteller Aufgaben.
Der Fachbereich Informatik bemüht sich, ein Lehrangebot bereitzustellen, so daß die Teilnehmerzahl pro Betreuendem in einer Übung, einem Proseminar, einem Seminar oder einem Praktikum in der Regel 15 nicht überschreitet.
Grund- und Hauptstudium gliedern sich inhaltlich in
Die Veranstaltungen des Grundstudiums im Umfang von 32 SWS dienen der Einführung in die Informatik. Im fachwissenschaftlichen Teil des Grundstudiums werden die wichtigsten Grundkenntnisse, Konzepte, Beweisverfahren und Arbeitstechniken der Informatik vermittelt. Diese Kenntnisse sind grundlegend für den fachdidaktischen Teil des Studiums und für den fachwissenschaftlichen Teil des Hauptstudiums.
Diese Studienordnung enthält nur die Lehrveranstaltungen, welche nötig sind, um die für die Zwischenprüfung unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird den Studierenden empfohlen, durch den Besuch weiterer Lehrveranstaltungen (z. B. Proseminar in Informatik, Veranstaltungen des Fachbereichs Informatik für Hörer aller Fachbereiche, informatikrelevante Veranstaltungen anderer Fachbereiche) und durch selbständiges Arbeiten mit Literatur diese Kenntnisse zu erweitern und das Verständnis der Informatik zu vertiefen.
Die Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen ist verpflichtend:
|
Fachwissenschaft |
||
|
Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
SWS |
| Praktische Informatik I |
V+Ü |
4+2 |
| Mathematische Grundlagen der Informatik |
V+Ü |
3+1 |
| Praktische Informatik II |
V+Ü |
3+1 |
| Technische Informatik II |
V+Ü |
3+1 |
| Theoretische Informatik I |
V+Ü |
4+2 |
| Praktikum "Praktische Informatik" |
PR |
4 |
| Summe der SWS |
28 |
|
Fachdidaktik |
||
| Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
SWS |
| Didaktik der Informatik I (Grundstudium) |
V/Ü/P |
4 |
| Summe der SWS |
4 |
|
Das Hauptstudium ist gegliedert in einen Pflichtbereich im Umfang von 14 SWS und in einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 SWS. Die Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich vervollständigen die Einführung in die Informatik und vermitteln weitere Kenntnisse in der Fachdidaktik.
Die Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen ist verpflichtend:
|
Fachwissenschaft |
||
| Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
SWS |
| Technische Informatik I |
V+Ü |
3+1 |
| Theoretische Informatik II |
V+Ü |
4+2 |
| Summe der SWS |
10 |
|
|
Fachdidaktik |
||
| Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
SWS |
| Didaktik der Informatik II (Hauptstudium) |
V/Ü/S |
4 |
| Summe der SWS |
4 |
|
Die Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich sollen vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren Spezialgebieten der Praktischen, Technischen und Theoretischen Informatik sowie Kenntnisse im Gebiet Gesellschaft und Informatik vermitteln. Hierbei sollen die Studierenden einerseits einen Einblick in die Breite des Fachs Informatik und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft erhalten und andererseits neuere Forschungsergebnisse der Informatik kennenlernen.
Die Studierenden haben im Wahlpflichtbereich die Möglichkeit, den zeitlichen Ablauf und die fachliche Orientierung des Studiums im Rahmen der unten aufgeführten Maßgaben und des jeweiligen Lehrangebots nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. Über das Lehrangebot informieren die Orientierungsveranstaltungen und das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik (siehe IV.1.4 und IV.1.5). Es wird dringend empfohlen, sich nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums über das weitere Studium fachlich beraten zu lassen (siehe IV.1). Dies gilt insbesondere, falls beabsichtigt ist, die wissenschaftliche Hausarbeit gem. § 16 LVO im Unterrichtsfach Informatik anzufertigen.
Für die Gestaltung des Wahlpflichtbereichs können nur Empfehlungen und Mindestanforderungen formuliert werden. Im Wahlpflichtbereich sind Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 18 SWS unter den folgenden Maßgaben zu belegen:
Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Bereichen Gesellschaft und Informatik, Praktische/Technische Informatik bzw. Theoretische Informatik ist im kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik aufgeführt.
Die fachwissenschaftlichen Prüfungsbereiche A-D im Unterrichtsfach Informatik gem. Anl. 6 LVO werden durch die Lehrveranstaltungen zur Praktischen Informatik (Bereiche A, B und C), zur Technischen Informatik (Bereich C) und zur Theoretischen Informatik (Bereiche A und B) sowie zum Gebiet Gesellschaft und Informatik (Bereich D) abgedeckt. Die fachdidaktischen Prüfungsbereiche im Unterrichtsfach Informatik gem. Anl. 6 LVO werden durch die Lehrveranstaltungen zur Didaktik der Informatik abgedeckt.
Für die einzelnen Lehrveranstaltungen im Grundstudium gibt es keine Zugangsvoraussetzungen. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Hauptstudium wird in der Regel die bestandene Zwischenprüfung vorausgesetzt. Es wird dringend empfohlen, die im Studienplan vorgesehene Reihenfolge der Lehrveranstaltungen im Grundstudium und im Pflichtbereich des Hauptstudiums einzuhalten, da der Inhalt einer Veranstaltung auf dem Wissensstoff der vorhergehenden Veranstaltungen aufbaut. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums sollte das kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Fachbereichs Informatik zu Rate gezogen werden, in dem für jede Veranstaltung der vorausgesetzte Wissensstand angegeben ist. Die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums kann mit der Verpflichtung verbunden sein, eine begleitende Lehrveranstaltung zu besuchen. Dieses wird ebenfalls im kommentierten Vorlesungsverzeichnis angegeben.
Am Ende des Grundstudiums sind beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 5 ZPO die folgenden Leistungsnachweise vorzulegen:
Nach Abschluß des Hauptstudiums sind bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gem. § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Ziff. 7 LVO die folgenden Leistungsnachweise vorzulegen:
Falls beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zu b) vorgelegt wurde, dann ist hier ein Leistungsnachweis zu c) oder d) vorzulegen. Falls beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zu c) vorgelegt wurde, dann ist hier ein Leistungsnachweis zu a) oder b) vorzulegen.
Falls die Wissenschaftliche Hausarbeit im Bereich der Praktischen oder Technischen Informatik angefertigt wird, so wird empfohlen, unter Nr. 4 einen Praktikumsschein vorzulegen. Falls die wissenschaftliche Hausarbeit im Bereich der Theoretischen Informatik angefertigt wird, so wird empfohlen, unter Nr. 4 einen Seminarschein vorzulegen.
Leistungsnachweise werden durch die Verantwortlichen der jeweiligen Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung über die Leistungsnachweise liegen bei den Verantwortlichen der Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise bestätigen die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung oder Übung oder die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar, Seminar oder Praktikum.
Für die Vergabe der Leistungsnachweise zu Lehrveranstaltungen, welche von einem anderen Fachbereich angeboten werden, gelten die Vergabekriterien des jeweiligen Fachbereichs. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn eines der folgenden zur Auswahl stehenden Kriterien erfüllt ist:
Ein Kriterium kann mit einem zweiten verbunden werden, falls die Studierenden dabei mindestens so gut gestellt werden wie bei der Anwendung nur eines einzigen Kriteriums.
Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des Fachbereichs Informatik wird bestätigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Verantwortlichen der jeweiligen Lehrveranstaltung geben zu Beginn der Veranstaltung bekannt, welche der aufgeführten Kriterien zur Erlangung eines Leistungsnachweises für die Veranstaltung angewendet werden und welche Mindestleistungen zu erbringen sind. Diese Kriterien dürfen während des Semesters nicht zum Nachteil der Studierenden geändert werden.
Bei Fach- oder Hochschulwechsel oder bei Studienabbruch wird auf Antrag und gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen und -zeiten ausgestellt. Der Antrag ist an das Dekanat des Fachbereichs Informatik zu richten. Dem Antrag sind die erworbenen Leistungsnachweise beizufügen.
Studienleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen wissenschaftlichen Hochschulen erworben wurden, können auf Antrag anerkannt werden. Über die Anerkennung wird gem. § 11 LVO bzw. § 9 ZPO entschieden.
Das Grundstudium schließt gem. §§ 6, Abs. 3, 1 ZPO mit der Zwischenprüfung ab. Im Anschluß an das Hauptstudium wird gem. § 6 LVO die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgelegt.
Bei dem Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung gem. § 8 ZPO sind die in III.4.1 genannten 4 Leistungsnachweise vorzulegen.
Die Zwischenprüfung im Unterrichtsfach Informatik besteht aus den beiden mündlichen Teilprüfungen
A) "Praktische/Technische Informatik" und
B) "Theoretische Informatik"
mit jeweils in der Regel 30 Minuten Dauer.
Den beiden Teilprüfungen liegt der Inhalt folgender Lehrveranstaltungen als Prüfungsstoff zugrunde:
A) Teilprüfung "Praktische/Technische Informatik":
B) Teilprüfung "Theoretische Informatik":
Auf wichtige Vorschriften der ZPO über Einzelheiten der abzulegenden Prüfung wird besonders hingewiesen:
Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung gem. § 9 LVO sind die in III.4.1 genannten 5 Leistungsnachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob beim Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis zur "Technischen Informatik II" oder zur "Theoretischen Informatik I" vorgelegen hat.
Die Erste Staatsprüfung im Unterrichtsfach Informatik umfaßt folgende Prüfungsteile:
Auf wichtige Vorschriften der LVO über Einzelheiten der abzulegenden Prüfung wird besonders hingewiesen:
Der Studienplan stellt beispielhaft den Ablauf des Studiums im Unterrichtsfach Informatik dar. Die angegebenen Fachsemesterzahlen sind Empfehlungen. Sie gewährleisten eine sinnvolle Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und einen kompakten Studiumsverlauf. Für das Hauptstudium werden hierbei drei mögliche Ausrichtungen zur Praktischen Informatik, Technischen Informatik und Theoretischen Informatik vorgestellt. Es werden Hinweise gegeben, wie diese Ausrichtungen kombiniert werden können.
|
Grundstudium |
|||||||
|
Nr. |
Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
Fach- semester |
Status |
SWS |
Erforderlicher Leistungsnachweis |
Bemerkungen |
|
1 |
Praktische Informatik I |
V+Ü |
1 |
PV |
4+2 |
ET |
1. |
|
2 |
Math. Grundl. d. Informatik |
V+Ü |
1 |
PV |
3+1 |
- |
|
|
3 |
Praktische Informatik II |
V+Ü |
2 |
PV |
3+1 |
ET |
1. |
|
4 |
Technische Informatik II |
V+Ü |
2 |
PV |
3+1 |
ET |
1. |
|
5 |
Theoretische Informatik I |
V+Ü |
3 |
PV |
4+2 |
ET |
1. |
|
6 |
Praktikum "Praktische Informatik" |
PR |
4 |
PV |
4 |
RET |
|
|
7 |
Didaktik der Informatik I (Grundstudium) |
V/Ü/P |
4 |
PV |
4 |
ET/RET |
|
| Summe der SWS |
32 |
2. |
|||||
|
Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Praktischen Informatik |
|||||||
|
Nr. |
Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
Fach- semester |
Status |
SWS |
Erforderlicher Leistungsnachweis |
Bemerkungen |
|
8 |
Technische Informatik I |
V+Ü |
5 |
PV |
3+1 |
ET |
1. |
|
9 |
Theoretische Informatik II |
V+Ü |
6 |
PV |
4+2 |
ET |
1. |
|
10 |
Didaktik der Informatik II (Hauptstudium) |
V/Ü/S |
5-8 |
PV |
4 |
ET/RET |
|
|
11 |
Vorlesungen/Übungen im Bereich Praktische Informatik |
V/Ü |
5-8 |
WPV |
8 |
- |
3. |
|
12 |
Seminar im Bereich Praktische Informatik |
S |
5-8 |
WPV |
2 |
RET |
4. |
|
13 |
Praktikum im Bereich Praktische Informatik |
PR |
5-8 |
WPV |
4 |
RET |
|
|
14 |
Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik |
V/Ü/S |
5-8 |
WPV |
4 |
ET/RET |
5. |
| Summe der SWS |
32 |
6. |
|||||
|
Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Technischen Informatik |
|||||||
|
Nr. |
Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
Fach- semester |
Status |
SWS |
Erforderlicher Leistungsnachweis |
Bemerkungen |
|
8 |
Technische Informatik I |
V+Ü |
5 |
PV |
3+1 |
ET |
1. |
|
9 |
Theoretische Informatik II |
V+Ü |
6 |
PV |
4+2 |
ET |
1. |
|
10 |
Didaktik der Informatik II (Hauptstudium) |
V/Ü/S |
5-8 |
PV |
4 |
ET/RET |
|
|
11 |
Vorlesungen/Übungen im Bereich Technische Informatik |
V/Ü |
5-8 |
WPV |
8 |
- |
7. |
|
12 |
Seminar im Bereich Technische Informatik |
S |
5-8 |
WPV |
2 |
RET |
8. |
|
13 |
Praktikum "Technische Informatik" |
PR |
5-8 |
WPV |
4 |
RET |
|
|
14 |
Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik |
V/Ü/S |
5-8 |
WPV |
4 |
ET/RET |
5. |
| Summe der SWS |
32 |
6. |
|||||
|
Hauptstudium bei einer möglichen Ausrichtung zur Theoretischen Informatik |
|||||||
|
Nr. |
Bezeichnung der Lehrveranstaltung |
Lehrform |
Fach- semester |
Status |
SWS |
Erforderlicher Leistungsnachweis |
Bemerkungen |
|
8 |
Technische Informatik I |
V+Ü |
5 |
PV |
3+1 |
ET |
1. |
|
9 |
Theoretische Informatik II |
V+Ü |
6 |
PV |
4+2 |
ET |
1. |
|
10 |
Didaktik der Informatik II (Hauptstudium) |
V/Ü/S |
5-8 |
PV |
4 |
ET/RET |
|
|
11 |
Vorlesungen/Übungen im Bereich Theoretische Informatik |
V/Ü |
5-8 |
WPV |
10 |
- |
9. |
|
12 |
2 Seminare im Bereich Theoretische Informatik |
S |
5-8 |
WPV |
4 |
RET (2x) |
10. |
|
14 |
Vorlesung/Übungen/Seminar im Bereich Gesellschaft und Informatik |
V/Ü/S |
5-8 |
WPV |
4 |
ET/RET |
5. |
| Summe der SWS |
32 |
6. |
|||||
Bemerkungen:
Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten Studienverlaufs die vom Fachbereich Informatik eingerichtete fachbezogene Studienberatung aufzusuchen. Hier erhalten sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechnik und der Wahl von Lehrveranstaltungen. Nähere Einzelheiten über diese Studienberatung werden durch Aushang im Dekanat bekannt gegeben.
Darüber hinaus stehen alle an der Lehre des Fachbereichs Informatik Beteiligten in ihren Sprechstunden für die Studienberatung zur Verfügung.
Neben der fachbezogenen Studienberatung steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zur Verfügung. Sie informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten.
Eine Studienberatung wird insbesondere in folgenden Fällen dringend empfohlen:
Zu Beginn eines jeden Wintersemesters bietet der Fachbereich Informatik eine Orientierungsveranstaltung für Studierende im ersten Semester an, in welcher der Teilstudiengang Informatik vorgestellt wird. Am Ende eines jeden Semesters stellt der Fachbereich Informatik das Lehrangebot des kommenden Semesters in einer Orientierungsveranstaltung vor. Die Orientierungsveranstaltungen werden durch Aushang im Dekanat angekündigt.
Zu Beginn eines jeden Semesters erstellt der Fachbereich Informatik ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis zur Information der Studierenden. Dieses Vorlesungsverzeichnis ist im Dekanat oder bei der Fachschaft erhältlich. Es enthält auch alle Lehrveranstaltungen des Teilstudiengangs Informatik, welche von anderen Fachbereichen durchgeführt werden.
Aufgrund des § 22 Abs. 5 HUG hat der Fachbereich Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main am 28.10.1996 die vorstehende Studienordnung beschlossen.
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der LVO die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den Aufbau des Teilstudiengangs. Die Studienordnung nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses erforderlichen Studienleistungen und beschreibt die Studienmöglichkeiten des Teilstudiengangs im Rahmen der LVO.
Ziele, Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden von den zuständigen Gremien des Fachbereichs Informatik regelmäßig überprüft und den Erfordernissen angepaßt, die sich aus der Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen Erkenntnissen ergeben.
Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber hinaus im Mitteilungsblatt der Johann Wolfgang Goethe-Universität veröffentlicht.
Frankfurt am Main, den 2. Juni 1997
Prof. Dr. Oswald Drobnik
Dekan des Fachbereichs Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität