Studienordnung des Fachbereichs Informatik für den Studiengang Informatik mit dem Abschluß Diplom-Informatikerin oder Diplom-Informatiker an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 25. Mai 1998

 

Aufgrund des § 47 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes hat der Fachbereich Informatik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main die nachstehende Studienordnung erlassen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

Wiesbaden, 27. Januar 1999

Hessisches Ministerium

für Wissenschaft und Kunst

H I 1.1 – 424/551 – 55

StAnz. 37/1999 S. 2708

 

Allgemeines

Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Männer führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der männlichen Form.

 

Abkürzungsverzeichnis

SWS = Semesterwochenstunden

Lehrformen: V Vorlesung GK Grundkurs

Ü Übung KO Kolloquium

S Seminar P Proseminar

PR Praktikum

Status der Veranstaltung:

PF Pflichtveranstaltung : muß auf jeden Fall belegt werden.

WPF Wahlpflichtveranstaltung: Eine oder mehrere der aufgeführten Veranstaltungen müssen belegt werden.

empf empfohlene Veranstaltung

Leistungsnachweise: LSR Leistungsschein über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme

(vgl. III.8) LS Leistungsschein über erfolgreiche Teilnahme

LSB Leistungsschein mit Benotung

LP Leistungspunkte

KL Klausur

PKL Punkteklausur

PO Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für die Diplomprüfung in Informatik vom 8. Juli 1996 in der jeweils gültigen Fassung

MN Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fachbereiche der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 26.Mai 1993 (Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst 1/1994, S. 21 ff.)

VBW Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main für die Diplomprüfungen in Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik vom 22.07.1998 (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 45/1998, S. 3444 ff.) in der jeweils gültigen Fassung

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ziele des Studiums

1. Allgemeine und wissenschaftsorientierte Ziele

2. Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

II. Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

1. Studienvoraussetzungen

1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen

1.2 Nützliche Voraussetzungen

2. Studienorganisation

2.1 Studienbeginn

2.2 Studiendauer

2.3 Studienabschnitte

2.4 Hinweise auf Aufbau- und Ergänzungsstudium

III. Gestaltung und Gliederung des Studiums

1. Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Studiums

1.1 Veranstaltungen im Grundstudium

1.2 Veranstaltungen im Hauptstudium

2. Lehr- und Lernformen im Fachbereich Informatik

3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen, Veranstaltungstypen

und Studienabschnitte

4. Prüfungen

5. Durchführung der Prüfungen

6. Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen

7. Abschlußgrad

8. Leistungsnachweise

8.1 Leistungsnachweise als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen

8.2 Studienbegleitende Prüfungsanteile in BWL und VWL

8.3 Vergabe der Leistungsnachweise am FB Informatik

8.4 Sammelbescheinigung

IV. Ergänzende Bestimmungen

1. Studienberatung

1.1 Studienfachberatung des Fachbereichs

1.2 Allgemeine Studienberatung

1.3 Orientierungsveranstaltungen

1.4 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis

2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich

2.1 Grundlage der Studienordnung

3. Schlußbestimmungen

3.1 Überprüfung der Studienordnung

3.2 Inkrafttreten

3.3 Übergangsregelung

 

 

I. Ziele des Studiums

 

  1. Allgemeine und wissenschaftsorientierte Ziele

Informatik ist die Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen, insbesondere der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von elektronischen Rechenanlagen und Kommunikationsnetzen. Sie bildet zusammen mit der Technik der Informationssysteme die Grundpfeiler der Informationsverarbeitung.

Die Informatik befaßt sich daher mit Informationssystemen besonders im Hinblick auf:

Dabei spielen Untersuchungen über die Effizienz der Verfahren und über Sinn und Nutzen ihrer Anwendung in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Informatik ist daher auf der einen Seite formaler und erkenntnistheoretischer Natur und schließt auf der anderen Seite auch die ingenieurwissenschaftliche Komponente des Entwurfs und der Herstellung praktisch umsetzbarer Anwendersysteme mit ein. Das Studium der Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll schwerpunktmäßig die Grundlagen und Methodik beider Bereiche vermitteln.

Es wird daher gebildet durch Fächer aus den Gebieten der

(z.B. Datenstrukturen, Datenbanken, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Künstliche Intelligenz, Verteilte Systeme, Computergrafik und computerunterstützter Entwurf);

(z.B. Architektur von Rechensystemen, Rechnertechnologie, Entwurfsmethodik, eingebettete Systeme, Künstliche Neuronale Netze);

(z.B. Formale Sprachen und Automaten, Komplexität, Algorithmen).

Zum Studium der Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität gehören weiterhin Veranstaltungen u. a. des Fachbereichs Mathematik, in denen die wichtigsten Grundkenntnisse, Beweisverfahren und Arbeitstechniken der Mathematik vermittelt werden, soweit sie für die Informatik von Belang sind.

Das Studium umfaßt auch Veranstaltungen zur Reflexion über gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik.

Darüber hinaus muß ein Nebenfach gewählt werden. Es bestehen Nebenfachvereinbarungen für

Betriebswirtschaftslehre

Medizin

Biologie

Meteorologie

Experimentelle Physik

Pädagogik

Geographie

Philosophie

Geophysik

Politologie

Amerikanistik mit Schwerpunkt Linguistik

Soziologie

Anglistik mit Schwerpunkt Linguistik

Evangelische Theologie

Germanistik mit Schwerpunkt Linguistik

Katholische Theologie

Romanistik mit Schwerpunkt Linguistik

Volkswirtschaftslehre

Mathematik

 

Andere Nebenfächer können auf Antrag durch den Fachbereichsrat im Einzelfall zugelassen werden, siehe § 19 Abs.2 der PO.

  1. Tätigkeitsfeldorientierte Ziele

Für Diplom-Informatikerinnen bieten sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten überall da, wo Informationssysteme entwickelt oder angewendet werden. Informatikerinnen tragen dazu bei, die Informationsverarbeitung und -vermittlung im privaten, öffentlichen und kommerziellen Bereich zu ermöglichen und effizienter zu gestalten. Das Studium der Informatik an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt soll die Absolventinnen für folgende Tätigkeitsbereiche qualifizieren:

Herstellung: Entwicklung von Systemen zur Informationsverarbeitung (Entwurf von Informationsverarbeitungsanlagen; Entwurf und Herstellung von Programmiersystemen für Betrieb und Anwendung von Informationsverarbeitungsanlagen); Arbeit im Vertrieb und Management; Tätigkeit als Ausbilderin.

Anwendung: Pflege und Weiterentwicklung von Betriebssystemen; Beteiligung an System- und Einsatzplanungsaufgaben; Entwicklung benutzerspezifischer Anwendungsprogrammsysteme; Tätigkeit als Ausbilderin.

Organisation: Planung und Betrieb informationsverarbeitender Anlagen zur Unterstützung von organisatorischen Abläufen und Geschäftsprozessen, strategische Beratung.

Beratung: Unterstützung bei der Verarbeitung von Informationen und beim Einsatz von informationsverarbeitenden Systemen, Bewertung und Begutachtung von Informationssystemen, sicherheitstechnische Beratung.

Grundlagen- und Anwendungsforschung in Industrie und öffentlichen Instituten; Lehre an Bildungseinrichtungen.

Grundlagen- und Anwendungsforschung und Lehre an Hochschulen.

Der weitaus größte Bedarf an Informatikerinnen besteht im Bereich der Anwendungen, Organisation und Beratung, und zwar vor allem auf dem Gebiet mathematisch-technischer, ingenieurwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Anwendungen, sowie für Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung, im Rechtswesen, in der Medizin und im Bildungswesen.

 

  1. Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums

1. Studienvoraussetzungen

1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen

Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung müssen für das Studium der Informatik keine besonderen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

1.2 Nützliche Voraussetzungen

Für die Durchführung des Studiums sind folgende Fähigkeiten und Kenntnisse förderlich:

2. Studienorganisation

2.1 Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

2.2 Studiendauer

Der Studienordnung liegt einschließlich aller Prüfungen eine Studienzeit von neun Semestern zugrunde. Die an der Ausbildung beteiligten Fachbereiche stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden in der Regel ermöglicht, das Studium innerhalb der angegebenen Semesterzahl erfolgreich abzuschließen.

2.3 Studienabschnitte

Das Studium ist unterteilt in das

einschließlich aller Fachprüfungen und der Diplomarbeit.

2.4 Hinweise auf Aufbau- und Ergänzungsstudium

Der in dieser Studienordnung geregelte Studiengang kann fortgesetzt werden mit einer Promotion (vgl. Promotionsordnung MN).

III. Gestaltung und Gliederung des Studiums

1. Inhaltliche und zeitliche Gliederung des Studiums

Das Grund- und Hauptstudium gliedert sich in

Das Nebenfach bietet die Möglichkeit, zusätzlich zum informationstechnischen Wissen auch inhaltliche Grundlagen aus einem der Gebiete zu erwerben, in denen Informatik angewendet wird. Dies macht es nicht nur leichter, das Informatikwissen dort einzusetzen, sondern führt auch zu einer stärkeren Akzeptanz bei den Anwendern.

1.1 Veranstaltungen im Grundstudium

Die Veranstaltungen des Grundstudiums dienen der Einführung in das Studium der Informatik. Es werden die wichtigsten Grundkenntnisse, Konzepte, Beweisverfahren und Arbeitstechniken vermittelt. Das Grundstudium bildet die Grundlage für das weitere Studium und dient zur Orientierung.

Diese Studienordnung enthält nur die Pflicht- und Wahlveranstaltungen, die nötig sind, um die für die Diplom-Vorprüfung unbedingt erforderlichen Kenntnisse zu erwerben. Darüber hinaus wird empfohlen, durch den Besuch weiterer Veranstaltungen und durch selbständiges Arbeiten mit Literatur diese Kenntnisse zu erweitern und das Verständnis zu vertiefen.

Die folgenden Studienpläne beschreiben die inhaltlichen Anforderungen und den möglichen zeitlichen Ablauf eines typischen Studiums.

(1) Grundstudium Informatik (40 SWS, 4 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü

Praktische Informatik 1

1

4+2

PF

LS

 

V+Ü

Praktische Informatik 2

2

3+1

PF

LS

*

PR

Praktikum Praktische Informatik

2

4

PF

LSR

 

V+Ü

Technische Informatik 1

1

3+1

PF

LS

 

V+Ü

Technische Informatik 2

2

3+1

PF

LS

*

PR

Praktikum Technische Informatik

3

4

PF

LSR

 

V+Ü

Theoretische Informatik 1

3

4+2

PF

LS

 

V+Ü

Theoretische Informatik 2

4

4+2

PF

LS

*

P

Proseminar

4

2

PF

LSR

 
 

* Eine Fachprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 40 Minuten. Die Inhalte der Veranstaltungen werden bei dem jeweiligen Fachprüfungsteil der Diplom-Vorprüfung vorausgesetzt. Es muß jeweils mindestens einer der (3 bzw. 2) Leistungsscheine vorgelegt werden. Mindestens einer der LS muß 1 LS zu einem Praktikum sein.

Alle aufgeführten Veranstaltungen sind verpflichtend.

Themen in "Praktische Informatik 1" und "Praktische Informatik 2" sind algorithmische Grundlagen der Programmierung, Programmiersprachen und Übersetzerbau, Programmierumgebungen, -werkzeuge, -modelle und -paradigmen, Systemprogrammierung, Betriebssysteme und Datenbanken.

In "Technische Informatik 1" und "Technische Informatik 2" sind die Themen elektrotechnische und physikalische Grundlagen, Elektronik, Schaltnetze, Schaltwerke, Codierung, Rechnerorganisation und Rechnerarchitekturen.

In "Theoretische Informatik 1" und in "Theoretische Informatik 2" werden Datenstrukturen, effiziente Algorithmen, Komplexitätstheorie, Automatentheorie und formale Sprachen behandelt.

In den Praktika sollen die in den entsprechenden Veranstaltungen erlernten Konzepte praktisch erprobt und neue Verfahren erlernt werden.

In dem Proseminar, vorzugsweise zum Thema "Gesellschaft und Informatik", sollen Fragestellungen auf der Basis von wissenschaftlicher Literatur aufgearbeitet und präsentiert werden.

(2) Veranstaltungen in Mathematik (28 bzw. 30 SWS, 3 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü

Lineare Algebra I

1

4+2

PF

LS*

 

V+Ü

Analysis I

2

mind.4+2

PF

LS*

 

V+Ü

Stochastik

3

4+2

PF

LS*

 

V+Ü

Diskrete Mathematik

4

4+2

PF

LS*

 

V+Ü

Analysis II für Informatiker

3

3+1

WPF

LS*

 

V+Ü

Math. Logik I /

Logik für Informatiker

3

4+2

WPF

LS*

 

V+Ü

Numerische Mathematik

3

4+2

WPF

LS*

 

Die Liste der Wahlpflichtveranstaltungen kann in Zukunft erweitert werden. Die Erweiterungen sind zwischen den Fachbereichen Informatik und Mathematik abzustimmen.

* Es sind mindestens 2 Leistungsscheine zu solchen Veranstaltungen vorzulegen, die nicht als Prüfungsgebiete für die Fachprüfung Mathematik genannt werden. Spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung muß ein 3. Leistungsschein zu einer der drei mathematischen Vorlesungen vorgelegt werden, zu denen kein Leistungsschein erworben wurde.

Die Prüfungsgebiete der Fachprüfung Mathematik sind der Inhalt zweier Vorlesungen in den Bereichen Stochastik, Diskrete Mathematik sowie der Wahlpflichtveranstaltung. Die Fachprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

Der folgende Studienplan zeigt beispielhaft eine Möglichkeit zur zeitlichen und fachlichen Gestaltung des Grundstudiums. Andere Gestaltungsformen im Rahmen der PO sind natürlich denkbar und möglich.

Sem

Typ

Veranstaltung

SWS

1

V+Ü

Praktische Informatik 1

4+2

1

V+Ü

Technische Informatik 1

3+1

1

V+Ü

Lineare Algebra I

4+2

1

 

Nebenfachveranstaltungen

 

2

V+Ü

Praktische Informatik 2

3+1

2

PR

Praktikum Praktische Informatik

4

2

V+Ü

Technische Informatik 2

3+1

2

V+Ü

Analysis I

6+2

2

 

Nebenfachveranstaltungen

 

3

V+Ü

Theoretische Informatik 1

4+2

3

PR

Praktikum Technische Informatik

4

3

V+Ü

Stochastik

4+2

3

V+U

Wahlpflichtveranstaltung Mathematik

4+2

3

 

Nebenfachveranstaltungen

 

4

V+Ü

Theoretische Informatik 2

4+2

4

P

Proseminar

2

4

V+Ü

Diskrete Mathematik

4+2

4

 

Nebenfachveranstaltungen

 

2/3/4

 

Diplom-Vorprüfungen

 

 

(3)

Veranstaltungen im Nebenfach

   

Typische Grundanforderungen an das Grundstudium eines Nebenfachs sind

Unabhängig von diesen Anforderungen, die für nicht geregelte Nebenfächer gelten, bestehen für die Nebenfächer Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Experimentelle Physik, Geographie, Geophysik, Anglistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Amerikanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Germanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Romanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Mathematik, Medizin, Meteorologie, Pädagogik, Philosophie, Politologie, Soziologie, Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Volkswirtschaftslehre folgende Regelungen:

 

 

Betriebswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Studienbegleitende Fachprüfungen

V+Ü

Grundzüge der Güterwirtschaft

1

4+2

PF

PKL mind. 7 Punkte von 20

V+Ü

Grundzüge der Finanzwirtschaft

2

4+2 

PF

PKL mind. 7 Punkte von 20

V+Ü

Grundzüge der Unternehmensrechnung

3

4+2

PF

PKL mind. 7 Punkte von 20

           

Die erreichte Punktsumme der drei bestandenen Klausuren muß mindestens 30 sein. Die Klausuren dauern 90 Minuten..

 

 

 

Biologie (14 bzw. 18 SWS, 1 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+PR

Biologie I

(integrierte Blockveranstaltung)

3

14

PF

1 LS

Der Leistungsschein bezieht sich auf die gesamte integrierte Blockveranstaltung

V

Biologie der Mikroorganismen und Viren

 

 

3

4

   

bei Wahl von Mikrobiologie als Schwerpunkt ist die Veranstaltung Pflicht

Die Fachprüfung dauert mindestens 20 oder höchstens 30 Minuten.

 

 

 

Geographie (17 SWS, 2 LSB)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü

Einführung in die Anthropogeographie

 

2+2

PF

 

mit 1 Exkursionstag

V+Ü

Einführung in die physische Geographie

 

2+2

PF

 

mit 1 Exkursionstag

             

Die erfolgreiche Teilnahme an beiden obigen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem der beiden folgenden Proseminare:

 

P

Angewandte Geographie

 

6

WPF

2 LSB

mit Geländepraktikum

 

oder

         

P

Physische Geographie

 

6

WPF

2 LSB

mit mindestens 3 Exkursionstagen

 

mit Ü Physisch-geographische Untersuchungsmethoden im Gelände

         
 

und Ü Karte und Luftbild als Arbeitsmittel in der Geographie

         

PR

8 Exkursionstage

 

3

PF

   
             

Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

 
   

 

 

Geophysik (12 SWS, 2 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü

Einführung in die Geophysik I

1

2+1

PF

1 LS*

 

V+Ü

Einführung in die Geophysik II

2

2+1

PF

1 LS*

 

PR

Geophysikalisches Feldpraktikum

2

3

PF

1 LS

 

V

Eine weiterführende Vorlesung, z.B. Figur und Schwerefeld der Erde, Magnetfeld der Erde, Seismologie

3-4

3

WPF

   
             
 

* In einer der beiden Veranstaltungen muß 1 LS vorgelegt werden.

   

Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

Linguistik (Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Romanistik mit Schwerpunkt in ...)

(16 SWS, 2 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

P, S

Veranstaltungen zur Einführung in die Linguistik

 

2×2

PF

1 LS

 

P, S,V

Proseminare, Seminare und Vorlesungen zu einem der Themengebiete der Teilgebiete "Linguistik" und "Beziehungen zwischen Linguistik, Psychologie, Neurowissenschaften und computergesteuerter Sprachverarbeitung."

12

WPF

1 LS

Die Themengebiete sind:

Linguistik

I. Lexikonmodelle

  • Morphologische Struktur und Ableitung von Wörtern,
  • Lexikalische Phonologie/Lexikalische Morphologie;

II. Syntax

  • Typen von Grammatiken (Phrasenstruktur-, Kategorial-, Relational-, Transformationsgrammatiken u.ä.),

  • Fragen der syntaktischen Beschreibung von Einzelsprachen;

III. Semantik

  • Methodologische und empirische Probleme der Bedeutungsbeschreibung ,

  • Textlinguistische Modelle, Textanalyse;

IV. Pragmatik

  • Probleme der Beschreibung des Sprachgebrauchs,

  • Diskurs linguistische Modelle / Diskursanalyse.

Beziehungen zwischen Linguistik, Psychologie, Neurowissenschaften und computergesteuerter Sprachverarbeitung

I. Psychologie und Sprachverarbeitung

  • Psycholinguistik (Parser, heuristische Modelle usw.),

  • Modelle des sprachlichen Gedächtnisspeichers;

II. Linguistik und Künstliche Intelligenz

  • Methodische Probleme der Computeranalyse,

  • Modelle der Sprachverarbeitung und Wissenspräsentation;

III. Neurolinguistik

  • Theorien neuronaler Netze,

  • Theorien der Sprachstörungen.

 

Die Fachprüfung dauert mindestens 15 und höchstens 40 Minuten.

 

 

 

Mathematik (12 SWS, 2 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü V+Ü

Zwei der Vorlesungen des 2. Studienjahres

zur

3–4

4+2 4+2

WPF WPF

LS LS

jeweils eine Veranstaltung, die nicht für die Fachprüfung Mathematik als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung angegeben wurde

 

Optimierungstheorie, Statistik, Mathemat. Logik, Numerik, Algorithmentheorie, Algebra, Analysis II oder Lineare Algebra II

         
             

Die Fachprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

 

Medizin (18 SWS, 2 LS)

Lehr-

Form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+)

Kursus der pharmazeutische und medizinische Terminologie

1

1

PF

   

V

Grundlagen der Anatomie und Physiologie I

1

2

PF

1 LS

 

V

Grundlagen der Anatomie und Physiologie II

2

2

PF

   

V

Das Gesundheitsversorgungssystem der BRD

3

2

PF

   

V

Einführung in die pathologische Physiologie I

3

1

PF

   

V+)

Einführung in die Biochemie I

3

2

PF

1 LS

 

V+)

Einführung in die Biochemie II

4

2

PF

   

V+)

Medizinische Mikrobiologie einschl. Hygiene

3/4

1

PF

   

V+)

Grundlagen der pharmazeutischen Biologie I

3

1

PF

   

V+)

Einführung in die pathologische Physiologie II

4

1

PF

   

V

Pharmakologie I

3

2

WPF

   

V

Pharmakologie II

4

2

WPF

   

V

Grundlagen der pharmazeutischen Biologie II

4

1

PF

   

+) Diese Lehrveranstaltungen des Grundstudiums werden vom Fachbereich 15 (Biochemie, Pharmazie und Lebensmitteltechnologie) am Niederurseler Hang angeboten.

Die mündliche Fachprüfung dauert 30 Minuten.

Meteorologie (12 SWS, 2 LS)

Lehr-

form

Bezeichnung der Veranstaltung

empf.

Sem.

Dauer

SWS

Status

Leist.-

nachw.

Bemerkungen

V+Ü

Einführung in die Meteorologie, Teile I, II, III

 

9

PF

1 LS

Der LS wird durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen drei Veranstaltungen erbracht.

PR

Meteorologisches Instrumentenpraktikum

 

2

PF

1 LS

 

V

Wetterbesprechung

 

1

PF

   

Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

 

Pädagogik (15 SWS, 2 LS)

Insgesamt sind 15 SWS verpflichtend und 2 LS zu erwerben. Mindestens 1 Schein muß aus dem Gebiet der allgemeinen Erziehungswissenschaft stammen.

Allgemeine Erziehungswissenschaft

 

  • Theorie und Philosophie der Erziehung
    • Probleme erziehungswissenschaftlicher Theoriebildung
    • Erziehung und Bildung in vergleichender und historischer Sicht
    • Gesellschaftliche und politische Voraussetzungen von Erziehung und Bildung

  • Pädagogische Handlungsprobleme
    • Institutionelle Rahmenbedingungen
    • Interaktion und Intervention
    • Professionalisierung und pädagogisches Berufswissen

  • Methoden erziehungswissenschaftlicher Forschung und ihre Voraussetzungen
    • Quantifizierende Methoden und Feldforschung
    • Interpretative Methoden und Feldforschung
    • Historische und vergleichende Methoden

Berufsfeldbezogene Studienrichtungen

  • Schule
    • Bildungspolitik und Bildungsplanung, Administration und Recht
    • Curriculum und Unterricht
    • Didaktik und Methodik, Lehr- und Lernprozesse
    • Interkulturelle Bildung und Erziehung
    • Integrative Erziehung
    • Lehrerfortbildung und Elternarbeit

  • Sozialpädagogik und Sozialarbeit
    • Wohlfahrtspolitik und Sozialrecht
    • Sozialplanung und Einrichtungen des Gemeinbedarfs
    • Kriminalpolitik und Institutionen sozialer Kontrolle
    • Familie und öffentliche Erziehung, einschl. interkultureller und Vorschulerziehung
    • Außerschulische Jugendarbeit
    • Sozialarbeit mit alten Menschen

  • Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung
    • Planung und Verwaltung, Organisation und rechtlich-institutioneller Rahmen
    • Weiterbildung und berufliche Fortbildung
    • Außerschulische Jugendbildung
    • Bildungsarbeit mit alten Menschen
    • Interkulturelle Bildungsarbeit
    • Didaktik und Methodik, Lehr- und Lernprozesse

  • Heil- und Sonderpädagogik
    • Integrative Erziehung
    • Heilpädagogische Frühförderung
    • Heilpädagogische Arbeit in Heimen, Tagesstätten; Werkstätten für Behinderte, Wohngruppen und ähnliche Einrichtungen
    • Berufliche Rehabilitation und Arbeitswelt
    • Sprachentwicklung, Sprachstörungen, Sprachförderung
    • Diagnostik, Didaktik und Methodik, Lehr- und Lernprozesse

    Die Fachprüfung dauert mindestens 30 und höchstens 40 Minuten.

    Philosophie (14 SWS, 2 LS)

    Lehr-

    form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    nachw.

    Bemerkungen

    V, P

    Theoretische Philosophie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    * es sind insgesamt 2 LS

    V, P

    Wissenschaftstheorie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    zu erwerben

    P

    Logik I

    1-4

    2

    PF

    LS*

     

    P

    Logik II

    1-4

    2

    PF

    LS*

     

    V, P

    Ethik

    1-4

    2

    PF

    LS*

     

    V, P

    Thema nach Wahl

    1-4

    4

    WPF

    LS*

     
                 

    Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

     

     

     

     

     

     

     

    Experimentelle Physik (16 SWS, 2 LSR)

    Lehr-

    form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    nachw.

    Bemerkungen

    V+Ü

    Einführung in die Physik I: Kräfte und Felder

    1

    3+1

    PF

       

    V+Ü

    Einführung in die Physik II: Materie und Strahlung

    2

    3+1

    PF

       

    PR

    Physikalisches Anfängerpraktikum I

    3

    4

    PF

    LSR

     

    PR

    Physikalisches Anfängerpraktikum II (Elektrizitätslehre)

    4

    4

    PF

    LSR

     
                 

    Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Politologie (16 – 18 SWS, 2 LS)

    Es sind insgesamt 8 SWS aus folgenden Veranstaltungen verpflichtend:

    Lehr-

    form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    Nachw.

    Bemerkungen

    GK

    Ein Grundkurs zur Einführung in eines oder mehrere der folgenden Teilgebiete der Soziologie:

    1-2

    4

    WPF

       
     
    • Sozialstruktur und soziale Ungleichheit
             
     
    • Gesell. Entwicklung und Konflikte (zwischen Geschlechtern, Schichten, Klassen und Kulturen)
             
     
    • Politische Ökonomie (Produktion, Reproduktion, Erwerbs- und Hausarbeit)
             
     
    • Herrschaft, Staat, Bürokratie (einschließlich Verwaltung, Planung, Raumstruktur)
             
     
    • Sozialisation, Interaktion und Kommunikation (geschlechts-, schicht-, klassen- und kulturspezifisch)
             
     
    • Kultur, Wissen, Religion, Sprache
             
     
    • Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und Normierung
             
     
    • Massenmedien
             

    GK

    Ein Grundkurs zur Einführung in eines oder mehrere der folgenden Teilgebiete der Politologie:

    1-2

    4

    WPF

       
     
    • Politisches System der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich seiner sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Grundlagen und historischen Entwicklung)
             
     
    • Theorien politischer Herrschaft (einschl.ießlich ihrer sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Bedingungen
           

     

     
    • Vergleichende Analyse politischer Systeme (einschließlich ihrer sozio-ökonomischen und geschlechtsspezifischen Grundlagen und historischen Entwicklung)
             
     
    • Politische und soziale Institutionen, Organisationen, Bewegungen und Prozesse (einschließlich Verwaltung, Planung, Raumstruktur)
             
     
    • Politische Sozialisation
             
     
    • Internat. Beziehungen und Abhängigkeiten
             
     
    • Geschlechtsspezifische Partizipation und Ausgrenzung (einschließlich Patriarchatsanalyse)
             

    P/Ü

    Zwei weitere Proseminare/Übungen über Veranstaltungen aus den obigen Teilgebieten der Politologie

    2-4

    4-6 

    WPF

    1 LS

     

    P/GK

    Grundlagen, Grundbegriffe und –probleme von Statistik für sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden

    2-4

    4

    PF

    1 LS

     

    Die mündliche Fachprüfung zur Diplomvorprüfung erstreckt sich auf zwei der oben genannten Teilgebiete der Politologie. Die Fachprüfung dauert ca. 30 Minuten.

    Soziologie (16 - 18 SWS, 2 LS)

    Veranstaltungen wie im Nebenfach Politologie. Die beiden weiteren Proseminare/Übungen im Umfang von 4 - 6 SWS müssen aber aus Veranstaltungen zu den obigen Teilgebieten der Soziologie stammen; die Fachprüfung zur Diplomvorprüfung erstreckt sich auf zwei der oben genannten Teilgebiete der Soziologie und dauert ca. 30 Minuten.

     

     

     

     

    Evangelische Theologie (15 SWS, 2 LS)

    Lehr-

    form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    nachw.

    Bemerkungen

    Ü

    Bibelkunde: Altes Testament

    1-4

    2

    PF

       

    V

    Neues Testament

    1-4

    3

    PF

       

    Ü

    Bibelkunde: Neues Testament

    1-4

    2

    PF

       

    P

    Religionswissenschaft

    1-4

    2

    PF

       

    P

    Kirchengeschichte

    1-4

    2

    PF

    LS*

    * einer der Scheine

    P

    Systematische Theologie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    muß nur die Teil-

    P

    Religionspädagogik

    1-4

    2

    PF

    LS*

    nahme bestätigen

                 

    Die Fachprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

     

     

     

     

     

    Katholische Theologie (15 SWS, 2 LS)

    Lehr-

    Form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    nachw.

    Bemerkungen

    V

    Hauptvorlesung Bibelwissenschaften (AT oder NT)

    1-4

    2

    PF

       

    V

    Hauptvorlesung Dogmatik/ Fundamentaltheologie

    1-4

    PF

       

    V

    Hauptvorlesung Moraltheologie/ Sozialethik"

    1-4

    2

    PF

       

    P

    Systematische Theologie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    * zwei der Scheine

    P

    Praktische Theologie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    müssen nur die Teil-

    P

    Religionsphilosophie

    1-4

    2

    PF

    LS*

    nahme bestätigen

    P

    Bibelwissenschaften

    1-4

    2

    PF

    LS*

     
                 

    Die Fachprüfung dauert mindestens 20 und höchstens 30 Minuten.

     

     

     

     

     

     

    Volkswirtschaftslehre (18 SWS, 30 Punkte)

    Lehr-

    Form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Studienbegleitende Fachprüfungen

    V+Ü

    Mikroökonomie I

    1

    4+2

    PF

    PKL mind. 7 Punkte von 20

    V+Ü

    Makroökonomie I

    2

    4+2 

    PF

    PKL mind. 7 Punkte von 20

    V+Ü

    Grundzüge der Wirtschaftspolitik

    3

    4+2

    PF

    PKL mind. 7 Punkte von 20

               

    Die erreichte Punktsumme der drei bestandenen Klausuren muß mindestens 30 sein. Die Klausuren dauern 90 Minuten.

    1.2 Veranstaltungen im Hauptstudium

    Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sollen vertiefte Kenntnissen in mehreren Spezialgebieten der Informatik vermitteln. Die Studentin soll einerseits die Breite des Fachs Informatik und andererseits neuere Forschungsergebnisse kennenlernen. Sie hat die Möglichkeit, den zeitlichen Ablauf und die fachliche Orientierung des Studiums im Rahmen der Möglichkeiten der Prüfungsordnung des Fachbereichs Informatik und des jeweiligen Lehrangebotes nach eigenen Vorstellungen zu bestimmen. Es wird empfohlen, sich nach erfolgreichem Abschluß des Grundstudiums durch die Studienberatung des Fachbereichs Informatik über den weiteren Studiengang und die Wahl eines Vertiefungsfaches beraten zu lassen.

    Zusätzlich zu einem kommentierten Vorlesungsverzeichnis bietet der Fachbereich Informatik am Ende eines jeden Semesters eine Orientierungsveranstaltung an, in welcher ein Überblick über das Lehrangebot des folgenden Semesters, über den Inhalt und den Ablauf der einzelnen Lehrveranstaltungen und über sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten gegeben wird.

    Aufgrund der Gestaltung des Hauptstudiums können im Folgenden nur Empfehlungen und Mindestanforderungen formuliert werden.

     

    (1)

    Praktische/Technische Informatik (18 SWS, 1 - 2 LS)

     

    Aus folgenden Teilgebieten müssen Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 18 SWS gewählt werden, wobei mindestens 2 SWS durch einen Leistungsschein nachgewiesen werden müssen:

    • PT1: Systemstrukturen

    • Betriebssysteme;
    • Datenbanken, Informationssysteme;
    • Kommunikationsnetze, Verteilte Systeme;
    • Leistungsbewertung von Rechensystemen.

    • PT2: Programmiermethodik und Modelle

    • Datensicherheit und Datenschutz;
    • Künstliche Intelligenz, Expertensysteme;
    • Programmiersprachen und Compiler;
    • Software Engineering, Software-Entwurfsmethoden.

    • PT3: Architektur von Rechensystemen

    • Benutzerschnittstellen;
    • Entwurfsmethodik und Werkzeuge;
    • Graphische Datenverarbeitung;
    • Multimedia-Systeme;
    • Rechnersysteme, Rechnerorganisation, Rechnertechnologie.

     

    Die Fachprüfungen dauern mindestens 20 und höchstens 40 Minuten. Die Prüfungsgegenstände sind der Inhalt der gewählten Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS. Diese Lehrveranstaltungen müssen von denen verschieden sein, zu denen Leistungsscheine vorgelegt worden sind.

     

     

     

     

    (2)

    Theoretische Informatik (18 SWS, 1 - 2 LS)

    Aus folgenden Teilgebieten müssen Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens 18 SWS gewählt werden, wobei mindestens 2 SWS durch 1 Leistungsschein nachgewiesen werden müssen:

    • T1: Formale Sprachen und Automaten

    • Analytische Betrachtungen auf diskreten Strukturen;
    • Automatentheorie;
    • Entscheidbarkeit, Rekursive Funktionen;
    • Mathematische Linguistik;
    • Programmstrukturen und Programmverifikation;
    • Syntaxanalyse;
    • Theorie der Formalen Sprachen.

    • T2: Komplexität

    • Algorithmisches Lernen;
    • Beschreibungskomplexität;
    • Interaktive Beweissysteme;
    • Kommunikationskomplexität;
    • Komplexitätstheorie;
    • Kryptographie;
    • Schaltkreiskomplexität.

    • T3: Algorithmen

    • Algorithmische Geometrie;
    • Diskrete Optimierung;
    • Parallele Algorithmen;
    • Pattern Matching;
    • Sequentielle Algorithmen;
    • Zahlentheoretische Algorithmen;
    • Zufallsalgorithmen und Zufallsgeneratoren.

    Die Fachprüfungen dauern mindestens 20 und höchstens 40 Minuten. Die Prüfungsgegenstände sind der Inhalt der gewählten Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS. Diese Lehrveranstaltungen müssen von denen verschieden sein, zu denen Leistungsscheine vorgelegt worden sind.

     

     

    Wird einer der beiden unter Ziffer 1 und Ziffer 2 geforderten Leistungsscheine zu einer Lehrveranstaltung im Umfang von weniger als 4 SWS vorgelegt, so muß der andere Leistungsschein zu einer Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 4 SWS vorgelegt werden.

    In jedem Fach kann 1 Leistungsschein zu einer Lehrveranstaltung durch Leistungsscheine zu verschiedenen Lehrveranstaltungen im gleichen Gesamtumfang in diesem Fach ersetzt werden.

     

     

     

     

    (3)

    Vertiefungsfach Informatik (18 SWS, 1 - 2 LS)

     

    Als Vertiefungsfach kann das Fach "Praktische/Technische Informatik" oder "Theoretische Informatik" gewählt werden. Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 18 SWS sind obligatorisch, wobei mindestens 4 SWS durch 1 oder 2 Leistungsscheine nachgewiesen werden müssen.

    Die Fachprüfungen dauern mindestens 20 und höchstens 40 Minuten. Prüfungsgegenstände sind der Inhalt der gewählten Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 12 SWS. Davon müssen mindestens 6 SWS aus einem einzigen Teilgebiet (von PT1 - PT3 bzw. T1 - T3) des gewählten Vertiefungsfaches stammen.

    Die gewählten Lehrveranstaltungen müssen von denen in Ziffer (1) und (2) gewählten Lehrveranstaltungen verschieden sein.

    Unter den in Ziffern 1 bis 3 geforderten Leistungsscheinen muß mindestens 1 Leistungsschein zu einem Seminar in Informatik und 1 Leistungsschein zu einem Praktikum in Informatik enthalten sein.

     

     

    (4)

    Veranstaltungen im Nebenfach

    Typische Anforderungen an das Hauptstudium eines Nebenfachs sind:

    Unabhängig von diesen Anforderungen, die für nicht geregelte Nebenfächer gelten, bestehen für die Nebenfächer Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Experimentelle Physik, Geographie, Geophysik, Anglistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Amerikanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Germanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Romanistik mit Schwerpunkt in Linguistik, Mathematik, Medizin, Meteorologie, Pädagogik, Philosophie, Politologie, Soziologie, Evangelische Theologie, Katholische Theologie und Volkswirtschaftslehre folgende Regelungen:

     

     

    Betriebswirtschaftslehre

    Das Nebenfach Betriebswirtschaftslehre kann in zwei verschiedenen Ausprägungen im Hauptstudium fortgesetzt werden: in der Form "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" und in der Form "Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ..." einem zu wählenden Fach. Eine dieser beiden Formen muß für das Hauptstudium gewählt werden.

    Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ABWL, Vertiefungsstudium (8 LP, 1 LS)

    Zu erbringen sind insgesamt 8 LP nach den Bestimmungen der VBW aus folgenden Gebieten:

    Lehr-

    Form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Studienbegleitende Prüfungen

    V+Ü

    Güterwirtschaft

    4

    2+1

    WPF

    3 LP

     

    V+Ü

    Finanzwirtschaft

    4

    2+1

    WPF

    3 LP

     

    V

    Steuerlehre

    4

    2

    WPF

    2 LP

     

    V+Ü

    Unternehmensrechnung

    4-5

    2+1

    WPF

    3 LP

     

    V

    Organisation und Personalwirtschaft

    4-5

    2

    WPF

    2 LP

     

    V

    Quant. Methoden der BWL

    4-5

    2

    WPF

    2 LP

     

    V

    Entscheidungstheorie

    5

    2

    WPF

    2 LP

     

    S

    Seminar in ABWL

    5

    2

    PF

    1 LS

     

    Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt in ...Schwerpunktstudium (12 - 14 SWS, 3 LS)

    Lehr-

    Form

    Bezeichnung der Veranstaltung

    empf.

    Sem.

    Dauer

    SWS

    Status

    Leist.-

    nachw.

    Bemerkungen

     

    Zwei allgemeine Lehrveranstaltungen,

           

    nach Absprache mit der Prüferin

    V+Ü

    z.B. Güterwirtschaft

    4

    2+1

    WPF

    1 LS

     

    V+Ü

    z.B. Finanzwirtschaft

    4

    2+1

    WPF

    1 LS

     

    V,Ü

    Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt

    4-5

    4-6

    WPF

       

    S

    Seminar im Schwerpunkt

    5

    2

    PF

    1 LS

     

    Die Schwerpunkte sind:

    "Bankbetriebslehre", "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre", "Controlling", "Derivate und Financial Engineering", "Finanzmanagement und Finanzcontrolling", "Hand