[ Benutzung der Institutsbibliothek Informatik ]

I. Die Informatik-Bibliothek ist frei zugänglich. Wenn Sie die Bibliothek zum Recherchieren, Lernen oder Lesen nutzen möchten, brauchen Sie keinen Ausweis. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und auf der Internet-Seite bekannt gegeben.


II. Ausleihe aus der Informatik-Bibliothek und Benutzung von Internet-Rechnern
Berechtigt zur Ausleihe sind Studierende der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit dem Studienausweis (Goethe-Card), der zugleich auch der Bibliotheksausweis ist. Beschäftigte der Johann Wolfgang Goethe-Universität nutzen ihren neuen Mitarbeiter-ausweis (Goethe-Cardplus) als Bibliotheksausweis. Die Nutzung der von der Universitätsbibliothek abonnierten Datenbanken, E-Journals und E-Books erfolgt über login mit Goethe-Card, Goethe-Cardplus oder Bibliotheksausweis.

Ausleihbar sind:

  • Monografien
  • Dissertationen
  • Diplomarbeiten
  • Technical Reports

Ausleihfristen sind:

  • 2 Wochen für Studierende der Universität
  • 4 Wochen für Mitarbeiter der Universität

Nicht ausleihbar sind:

  • Zeitschriften
  • Nachschlagewerke
  • Loseblattausgaben
  • Bücher aus Semesterapparaten
  • Bücher aus Handapparaten
  • Skripte
  • Präsenzexemplare (mit rotem Punkt gekennzeichnet)

Bedingt ausleihbar sind:

  • Konferenzberichte

Der Präsenzbestand kann zum sofortigen Kopieren oder von 17.00 Uhr bis 9.30 Uhr am folgenden Ausleihtag aus der Bibliothek mitgenommen werden (auf Leihschein oder gegen Eintragung in die Kurzausleihliste durch das Bibliothekspersonal und Hinterlegung eines gültigen Ausweises!).

III. Verlängerung

Eine Verlängerung ausgeliehener Titel ist möglich, sofern keine Vormerkungen für diese Titel bestehen. Die Verlängerung kann zweimal innerhalb der Leihfrist online über das Benutzerkonto im OPAC (Online-Katalog) vorgenommen werden. Es gibt keine Verlängerung per E-Mail oder Telefon.

IV. Mahnungen und Gebühren

Bitte beachten Sie, dass für alle verspätet zurückgebrachten Medien sofort nach Ablauf der Leihfrist Mahngebühren erhoben werden!

Erinnerung: Sie erhalten vom Bibliothekssystem 4 Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail, damit Sie die entliehenen Medien noch rechtzeitig und gebührenfrei zurückgeben oder u. U. noch die Leihfrist verlängern können. Auch ohne Erinnerungsmail sind Sie zur Einhaltung der Leihfrist verpflichtet.

Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der Kostenordnung. Die Gebühren werden fällig mit der Erstellung des Mahnschreibens, nicht mit der Zustellung. In der Regel betragen die Abstände zwischen 1. und 2. Mahnung sowie zwischen 2. und 3. Mahnung 14 Tage.

Konten prüfen, Email-Adresse aktualisieren

Damit Sie den Überblick nicht verlieren, überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihre Konten bei der Bibliothek. Dafür klicken Sie im Online-Katalog (OPAC) auf Benutzerdaten, geben Bibliotheksausweisnummer und Passwort ein und klicken auf absenden. Aktualisieren Sie bitte stets Ihre Benutzerdaten, wenn sich z.B. die Mail-Adresse geändert hat. Hier können Sie auch mögliche Verlängerungen vornehmen.

V. Vormerkungen

Entliehene Bücher können vorgemerkt werden. Dies ist weitgehend online möglich. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn das Buch zur Verfügung steht. Sollten Sie nicht über eine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie jederzeit im OPAC unter Benutzerdaten prüfen, ob der gewünschte Titel eingetroffen ist.

 

VI. Für die Institutsbibliothek Informatik gilt die Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Bibliotheksbenutzungsordnung).